Steinhoff beendet Börsenpläne für Mattres Firm. Weshalb? Offiziell die Börsenstimmung, …

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Steinhoff Aktie Quartalszahlen.

Die Steinhoff Aktie auf dem Weg zur Normalität? Dem stand bis jetzt im Wege  die immense Verschuldung und eine überlebenswichtige Senkung der Zinslasten, die derzeit annähernd 10% für die „alten“ Unternehmensschulden betragen – rund 1 Mrd EUR jährlich. Und  dann kam der Hammer für die bis jetzt treugebliebenen Aktionäre – eine Ohrfeige für die Aktionärskultur gab es am 15.12.2022 durch das Steinhoff Management – hierzu später nochmals die SdK-Antwort. Und heute Morgen beendet das Management eine potentielle Chance, die Verschuldungssituation – so wie von der SdK angedacht – durch Realisierung verdeckter Reserven und potentielle Verwertung von „Randaktivitäten“ zu reduzieren:

Mattres Firm beendet Börsenpläne – vorerst?

Mit nüchternen Worten teilt Steinhoff International mit, die Börsenpläne der (nach Optionen) noch knapp 50% Beteiligung Mattres Firm zurückzustellen. Die nach dem erfolgreich durchlaufenen Chapter 11- Verfahren schnell wieder gesundete Gesellschaft hatte ursprünglich bereits im Januar 2022 die vor einem IPO notwendigen Unterlagen bei der Börsenaufsicht eingereicht:

„Steinhoff International Holdings N.V. („Steinhoff“ and with its subsidiaries, the „Group“) advises that, further to the announcement made on 20 September 2021, Mattress Firm Group Inc. („Mattress Firm“) announced that it has filed a registration statement on Form S-1 with the Securities and Exchange Commission (the „SEC“) for a proposed initial public offering of its common stock. (…)

Das S-1 Formular der amerikanischen Finanzaufsicht (SEC) Erstregistrierungsformular, das von der SEC für öffentliche Unternehmen mit Sitz in den USA verlangt wird,  bevor Aktien/Wertpapiere dieser Unternehemn an einer nationalen Börse notiert werden können. Normalerweise reichen Unternehmen zeitnah das SEC-Formular S-1 im Vorgriff auf ihren Börsengang (IPO) ein. Das Formular S-1 verlangt von den Unternehmen, Informationen über die geplante Verwendung der Kapitalerlöse bereitzustellen, das aktuelle Geschäftsmodell und den Wettbewerb detailliert darzustellen und einen kurzen Prospekt des geplanten Wertpapiers selbst vorzulegen, in dem die Preismethodik und jede Verwässerung angegeben werden, die bei anderen börsennotierten Wertpapieren auftreten wird.

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… und jetzt sei die Börsenlage einfach zu schlecht für ein IPO..

Unbestritten ist Mattress Firm der größte Omni-Channel-Einzelhändler für Matratzen-„Spezialitäten“ in den Vereinigten Staaten mit mehr als 2.300 Einzelhandelsgeschäften im ganzen Land, was ihm die größte nationale Einzelhandelspräsenz aller Matratzenfachhändler in den Vereinigten Staaten von Küste zu Küste verschafft.

Steinhoff gab am 31. August 2021 bekannt, dass Mattress Firm mit der Prüfung einer Reihe strategischer Optionen begonnen habe, einschließlich einer möglichen Börsennotierung. Weitere Updates zum möglichen IPO-Prozess wurden am 20. September 2021 und 10. Januar 2022 bereitgestellt. Auf der Hauptversammlung von Steinhoff im März 2022 informierte man den der Kapitalmarkt. Insbesondre, dass Mattress Firm zwar bereit für den Börsengang sei, die Steinhoff-Gruppe die Finanzmärkte jedoch weiterhin beobachte und weiterhin alle Optionen untersuche. Diese Botschaft wurde in der Präsentation zum Analystentag Ende Juli 2022 wiederholt. Während die Überwachung der Marktbedingungen andauert, prüfe die Steinhoff-Gruppe weiterhin auch andere strategische Optionen für Mattress Firm.

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Und jetzt der – vorläufige – Schlusspunkt: „In light of the ongoing volatility in the IPO market and following careful consideration with external advisors, Mattress Firm elected to withdraw its registration statement on Form S-1 on January 9, 2023.  The Form S-1 was confidentially submitted with the U.S. Securities and Exchange Commission in September 2021 and publicly filed in January 2022.  Mattress Firm had not updated its financial information in the Form S-1 since February 2022.  As previously noted, Mattress Firm continues to actively explore all options and paths forward, including resuming the IPO process once the markets are favourable.

Hiermit erschwert das Management der Steinhoff International die Suche nach einer möglichen Alternative zum vorgelegten Lösungspaket der „Verschuldungssituation“. Die offensichtlich nicht als Kernbeteiligung gesehene Mattres Firm Beteiligung hätte bei einem erfolgreichen Börsengang  sowohl den Wert der Beteiligung „sichtbar werden lassen“ – möglicherweise die Überschuldungssituation der Bilanz kräftig reduziert. Und wäre natürlich Verhandlungsmasse gewesen – oder Sicherheitfür Darlehen, die nicht mit 10% und mehr die Entwicklung der Steinhoff „abwürgen“ und auf Dauer negieren.

Und jetzt nochmals zum Ergebnis der Steinhoff Verhandlungen mit den Anleihegläubigern

Ob es daran lag, dass auf den letzten Generalversammlungen immer wieder die Mehrheit der anwesenden Aktionäre gegen immer wieder vorgelegte Aktienoptionsprogramme oder Prämien für Vorstand und Aufsichtsrat (Board) stimmte? Oder ob das Management einfach gegen die Vertreter der Anleihegläubiger – grösstenteils Vertreter professioneller Hedgefonds, die erst zu Kursen weit unter pari bei den Steinhoff-Anleihen eingestiegen waren – nicht ankam? Auf jeden fall präsentierte man den bestehenden Aktionären eine „vergiftete Frucht“.

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Zusammenfassung der vorgelegten Lösung: Keine Reduktion der Zinslasten, 100% der neuen stimmberechtigten Aktien der Steinhoff gehen an Gläubiger, bestehende Aktionäre „behalten“ 20% der Ansprüche auf zukünftige Gewinne nach Zinsen. Und es gibt weder eine nennenswerte Reduktion der Zinslasten, die bei 10% bleiben, noch reduziert sich die Schuldenlast, die weiterhin 100% der nominalen Anleihe-Emissionen der Vor-Betrugsaufdeckung-Steinhoff beträgt – plus aufgelaufene Zinsen. AUSFÜHRLICH DIE MELDUNG VOM 15.12.2022. Einzige Gewinner – und zwar wohl mit 400% oder mehr – wären die Hedgefonds. die SdK bot Gestern zumindest eine Chance für Kleinanleger „etwas zu klären“ möglicherweise „etwas tun zu können“.

Laut Pressemeldung der SdK von 16:36 Uhr heisst es: „SdK ruft Aktionäre der Steinhoff International Holdings N.V. zur Interessensbündelung auf –Vorgelegtes Sanierungskonzept wirft aus Sicht der SdK zahlreiche Fragen auf„. Möglicherweise für Aktionäre, die sich geschädigt/übervorteilt fühlen, eine Möglichkeit erstmal ohne grosse Anwaltskosten ihre Cchancen auszuloten. Und da es bei „dieser Sache“ sowohl um niederländisches Unternehmensrecht wohl in Kombination mit den Jurisdiktionen der direkten Aneleihemittenten des Steinhoff-Konzerns (Grossbritannien) handelt, sollten die aufgeworfenen Fragen „auch nicht so einfach zu beantworten sein“.
Weiter heisst es: Die sich seit 2017 in einer schweren Bilanzkrise befindliche niederländische Steinhoff International Holdings N.V. (ISIN NL0011375019) hat im Dezember 2022 ein Sanierungskonzept bekannt gegeben, das aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. zahlreiche Fragen aufwirft und dessen Umsetzung mit einem extremen Verwässerungseffekt für die Aktionäre verbunden wäre.
Steinhoff will mit seinen größten Finanzgläubigern eine Vereinbarung schließen, wonach die Fälligkeiten der ausstehenden Finanzverbindlichkeiten über den 30.06.2023 hinaus bis mindestens 30.06.2026 verlängert werden sollen. Für die Verlängerung der Laufzeiten der Finanzverbindlichkeiten und einer Anpassung des Zinssatzes sollen die Gläubiger 80 % des zukünftigen wirtschaftlichen Eigenkapitals der Gruppe erhalten. Die Aktionäre sollen also nur noch 20 % der Anteile in Form von Aktien einer neuen obersten Holdinggesellschaft der Gruppe erhalten, die zudem nicht börsennotiert sein soll und deren Anteile somit nicht handelbar sein würden. Aus Sicht der SdK stellt dieser Sanierungsvorschlag eine deutliche Verschlechterung zu der in der Vergangenheit angedachten Lösung, die Bilanzsanierung vor allem durch Verkäufe von Anteilen an Tochtergesellschaften zu realisieren, dar.
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Die SdK ruft daher alle betroffenen Aktionäre zur Interessensbündelung auf, um sich zu organisieren und so eine bestmögliche Wahrung ihrer Interessen gewährleisten zu können. Aus Sicht der SdK wirft das Sanierungskonzept erhebliche Fragen auf. So ist bereits unklar, auf welcher Grundlage die Parameter ermittelt worden sind, unter anderem warum die Gläubiger genau 80% der operativen Einheiten des Unternehmens erhalten sollen. Zur Prüfung der Angemessenheit ist aus Sicht der SdK eine umfassende Unternehmensbewertung erforderlich, die aber offensichtlich nicht eingeholt wurde bzw. nicht veröffentlicht wurde. Zugleich ist nicht nachvollziehbar, ob Angebote zum Kauf der Beteiligungen an den Tochtergesellschaften eingeholt worden sind bzw. wie hoch diese waren. Ohne eine Unternehmensbewertung ist auch eine Angemessenheitsprüfung bzgl. der Zinssätze nicht möglich.
Die extreme Verwässerung der Aktionäre, verbunden mit Umstand, dass die Anteile an der neuen Holdinggesellschaft nicht handelbar sein sollen, ist aus unserer Sicht weder für private noch für institutionelle Investoren hinnehmbar. Die SdK fordert daher alle betroffenen Aktionäre dazu auf, Ihre Interessen zu bündeln, um dadurch eine angemessene Interessensvertretung im Zuge der Sanierungsbemühungen sicherstellen und Verbesserungen zu Gunsten der Aktionäre durchsetzen zu können.
Betroffene Aktionäre können sich unter www.sdk.org/steinhoff für einen kostenlosen Newsletter registrieren, über den die SdK über die weiteren Entwicklungen informieren wird. Die SdK bietet allen betroffenen Aktionären ferner an, diese kostenlos auf der kommenden Hauptversammlung zu vertreten.
Zur Erörterung der derzeitigen Geschehnisse wird die SdK ein Webinar für Mitglieder der SdK am Mittwoch, den 18.01.2023,um 19 Uhr, veranstalten. Aufgrund des begrenzten Platzkontingents ist jedoch eine vorherige Anmeldung unter www.sdk.org/informationsveranstaltung notwendig.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.“ (SdK Presseerklärung, 10.01.2023)

Ausdruck grosser Arroganz und Auslöser von  berechtigten Fragen: „Stimmen die Aktionäre nicht zu, sind die Aktionäre nicht mehr an der Gruppe beteiligt.“

Am 15.12.2022: Steinhoff suche nun die Unterstützung seiner Finanzgläubiger und Aktionäre für die Bedingungen der Fälligkeitsverlängerungstransaktion, einschließlich langfristiger Fälligkeitsverlängerungen für die Schuldtitel des Gesamtkonzerns. Die Laufzeitverlängerungstransaktion soll eine stabile Plattform für die „kontinuierliche Wertschöpfung und Monetarisierung des Vermögensportfolios von Steinhoff aufrechterhalten“.

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Mit anderen Worten: Die Assets der Steinhoff Holding dienen also in Zukunft dazu, die weiterhin exorbitant hohen Zinsen – neuer Satz liegt weiterhin über 10% – der Gläubiger zu bedienen. Und durch Desinvestments die Darlehen inclusive auflaufender Zinsen abzutragen. Die Wahrscheinlichkeit unter den derzeitigen Umständen Erträge oder Erlöse zu erzielen, die zu 20% dann den heutigen “Aktionären” zugute kommen sollen, erscheint aktuell äusserst gering.

Schade um die vergangene Chance auch den treu gebliebenen Aktionären etwas zurückzugeben. Im folgenden die tabellarische Übersicht, welche Darlehen demnächst getilgt werden, welche prolongiert werden und zu welchen Zusatz-“Benefits”.

Steinhoff Aktie könnte bald für einen „normalen“ Retailkonzern stehen – aber nur für die Gläubiger!

… mit wachstumsstarken Töchtern, die in ihren jeweiligen Märkten oftmals  besser als die Konkurrenz durch die Corona Krise gekommen sind. Und man ist nicht mehr ein Konzern, der sich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert sieht, die bei weitem alle seine Vermögenswerte überschreiten. Jetzt ist man „nur noch“ ein überschuldeter Konzern, der seine Verschuldung und vornehmlich seine Zinslast reduzieren muss, wenn er dauerhaft überleben will. Mit dem Ergebnis:

Facility Current terms Proposed amendment
SEAG A1
Amount (per 30 June 2023) EUR693m Unchanged. Expected to be refinanced prior to 30 June 2023
Maturity date (debt and CPU maturity) 30 June 2023, with a six-month extension option Unchanged. Expected to be refinanced prior to 30 June 2023
Interest rate 7.875% PIK, semi-annual Unchanged. Expected to be refinanced prior to 30 June 2023
CPU and Recovery cap First ranking claim on SEAG CPU
5.0% PIK, semi-annual
Facility to be refinanced or amended, such that it no longer benefits from CPU
SEAG B1
Amount (per 30 June 2023) EUR29m (excl. intra-group) Unchanged. Expected to be refinanced prior to 30 June 2023
Maturity date 30 June 2023, subject to a six-month extension option Unchanged. Expected to be refinanced prior to 30 June 2023
Interest rate 7.875% PIK, semi-annual Unchanged. Expected to be refinanced prior to 30 June 2023
SEAG A2
Amount (per 30 June 2023) EUR5,436m SEAG A2 lenders to benefit from a resized EUR4,729m new Facility A2 (87% of existing), fully covered by SEAG CPU

EUR707m  (13%) to be reclassified to SEAG Facility B2 or a new tranche fungible with SEAG Facility B2. Existing Facility A2 lenders to hold reclassified commitments pro rata to existing. New terms of SEAG B2 and the new tranche summarised below

Maturity date (debt and CPU maturity) 30 June 2023, subject to a six-month extension option 30 June 2026, with two one-year extension options
Interest rate 10.75% PIK, semi-annual 10.0% PIK, semi-annual
CPU Second ranking claim on SEAG CPU behind SEAG A1 Sole beneficiary of SEAG CPU
Recovery cap 5.0% PIK semi-annual, implying 80.3% coverage as of 30 June 2023 10.0% PIK semi-annual, amount set at EUR4,729m as of 30 June 2023  (aligned with Facility A2 to provide full CPU coverage going forwards)
SEAG B2
Amount (per 30 June 2023) EUR230m (excl. intra-group) EUR937m (excl. intra-group and incl. EUR707m reclassified from SEAG A2 and held by SEAG A2 lenders pro rata)
Maturity date 30 June 2023, subject to a six-month extension option 30 June 2026, with two one-year extension options
Interest rate 10.75% PIK, semi-annual 10.0% PIK, semi-annual
SFHG A1
Amount (per 30 June 2023) EUR2,537m Unchanged
Maturity date (debt and CPU maturity) 30 June 2023, subject to a six-month extension option 30 June 2026, with two one-year extension options
Interest rate 10.0% PIK, semi-annual Unchanged
CPU Benefits from 21/22 CPU and S155 Settlement Note Unchanged
Recovery cap 10.0% PIK, semi-annual Unchanged
SFHG A2
Amount (per 30 June 2023) EUR1,738m Unchanged
Maturity date (debt and CPU maturity) 30 June 2023, subject to a six-month extension option 30 June 2026, with two one-year extension options
Interest rate 10.0% PIK, semi-annual Unchanged
CPU Benefits from 23 CPU Unchanged
Recovery cap 10.0% PIK, semi-annual Unchanged
SFHG Super Senior
Amount (per 30 June 2023) EUR 57m Unchanged
Maturity date (debt and CPU maturity) 30 June 2023, subject to a six-month extension option 30 June 2026, with two one-year extension options
Interest rate 10.0% PIK, semi-annual Unchanged
Steinhoff Aktionäre sollten sich da sAnegbot der SdK zu Nutze machen. Kostenloser Newsletter. Erstmal kein gutes Geld …Und dann mit besserem Informationsstand entscheiden, was zu tun ist. Oder eben nicht…
Steinhoff Aktie Chartbild

 

Chart: Steinhoff Aktie | powered by GOYAX.de

 

 

 

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