Eyemaxx Anleihe spannend. One Square vertritt jetzt offensiv die Interessen der „verbliebenen“ Mandatsgeber…

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Eyemaxx Anleihe im Insolvenzverfahren. One Square ist raus.

Eyemaxx Anleihegläubiger müssen weiter „zittern“. Seit der „Sanierungsplan in Österreich über das Vermögen der Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94) gescheitert ist“  müssen sich die Anleger wohl auf eine lange Wartezeit einstellen, bis im Rahmen der beiden Insolvenzverfahren in Deutschland und Österreich feststeht, welche Vermögenswerte eigentlich wirklich „hinter den Anleihen“ standen. Wie viel eine Verwertung bringen könnte? Viele offene Fragen über ein offensichtlich schwer durchschaubares Firmengeflecht. Wo auch nach Bestellung gemeinsamer Vertreter für die jeweiligen ausstehenden Anleihen, Gläubigerausschusssitzungen, Versammlungen und der andauernden Sichtungs- und Sicherungsarbeit durch die Insolvenzverwalter noch keine Aussagen über eine potenzielle Quote möglich scheinen.( Eyemaxx: SdK Vorstand bezieht Stellung „… man versuchen könnte, gezielt die Anleiheinhaber zu übervorteilen.“und später „zum gescheiterten Österreichischen Sanierungsverfahren als Hoffnungsschimmer„).

Und zum Ärger für die Anleihegläubiger kommt jetzt noch juristischer Streit zwischen den gemeinsamen Vertretern – der im Nachhinein die Interessenskonfliktsvorwürfe gegen One Square zu bestätigen scheint

Der Reihe nach bis zum heutigen „Statusbericht“ der One Square, der dem Ganzen einen gewissen Geschmack gibt. Zuerst startete der aktuelle Akt mit einem Abwahlbegehren des gemeinsamen Vertreters der Eyemaxx-Anleihen 2020/25: Bei den letzten aufsehenerregenden „Insolvenzen“ schien es immer nur einen Namen zu geben, wenn es darum ging, die Rechte der potentiell geschädigten Anleihegläubiger zu vertreten. Ein offensichtlich durchaus lukratives Geschäft „in der Nische“. Jetzt scheint aber in die „One Square Advisory Services S.á.r.l.: “ mit ihrem fast Alleinvertretungsanspruch in solchen Fällen etwas zu weit gegangen zu sein.

Die Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte sah bei der gemeinsamen Vertretung aller ausstehenden Eyemaxx Anleihen durch One Square „ein Geschmäckle“. Besser gesagt, die Anwälte identifizierten – nachvollziehbar – einen Interessenskonflikt bei den Inhabern der verschiedenen ausstehenden Anleihen. Denn eine davon war/ist  (Anleihe 2020/25) im Unterschied zu den anderen Anleihen mit Immobilien der Gesellschaft bzw. von Tochtergesellschaften besichert. Die anderen Anleihen, in denen One Square bereits als gemeinsamer Vertreter agiert, sind dagegen unbesichert.

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Folglich versuchte man „One Square rauszukegeln“. Hierfür ist der Kanzlei mzs Rechtsanwälte offensichtlich fast unglaubliches gelungen: Trotz der in der Regel fehlenden Motivation an solchen Gläubigerversammlungen nach einem Insolvenzantrag teilzunehmen, ist es dem Düsseldorfer Anwalt G. Meyer zu Schwabedissen in diesem Fall die erforderliche Teilnahme von mindestens 50 % der ausstehenden Anleihen zu erreichen. In der Vergangenheit mussten solche Gläubigerversammlungen wegen Nichterreichen der 50% „Teilnahme“ in die zweite Rudne gehen, wo die absolute Mehrheit der angegebenen Stimmen dnan reichte.

Abstimmung 21.03. bis 25.032022 mit eindeutigem Ergebnis: One Square klar abgewählt, Meyer zu Schwabedissen mit mehr als 99 % gewählt

Offiziell liest sich das so: Zu der von der EYEMAXX Real Estate AG, dem Insolvenzverwalter im Sekundärinsolvenzverfahren und der Masseverwalterin im Hauptinsolvenzverfahren zur „Anleihe 2020/2025″ (ISIN DE000A289PZ4, WKN A289PZ) anberaumten Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 21. März 2022 bis zum 25. März 2022 hat der Abstimmungsleiter Notar Dr. Schlotter das Abstimmungsergebnis mitgeteilt (vgl. das notarielle Protokoll). Demnach war die Abstimmung beschlussfähig und Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen aus Düsseldorf wurde mit 99,9 % der abgegebenen Stimmen zum neuen gemeinsamen Vertreter gewählt. Der bisherige gemeinsame Vertreter, die One Square Advisory Services S.à.r.l. aus der Schweiz („One Square“), wurde mit ebenfalls 99,9 % der abgegebenen Stimmen abgewählt. (…)„.

Und Die inzwischen insolvente Eyemaxx Real Estate AG hatte mehrere Anleihen platziert. Nur die Anleihe „2020/2025″ ist mit Immobilien besichert. Der bisherige gemeinsame Vertreter One Square hatte sich sowohl in der besicherten als auch in den unbesicherten Anleihen zum gemeinsamen Vertreter wählen lassen. Diese Doppelfunktion führte notwendigerweise zu Interessenkollisionen, vgl. unsere Pressemitteilung vom 14.03.2022.

Verständlicherweise wollte eine Vielzahl der Anleihegläubiger eine solche Interessenskollision nicht hinnehmen. Eine Gläubigergemeinschaft hatte daher den Antrag auf Abwahl von One Square gestellt. One Square Advisors hatte versucht, die Abwahl zu verhindern, indem sie dazu aufgerufen hatte, an der Wahl nicht teilzunehmen. Dennoch wurde das erforderliche Abstimmungsquorum erreicht und die Abwahl mit einer Zustimmungsquote von 99,9 % der abgegebenen Stimmen vollzogen. „

Unkenrufe des nwm am 02.04.2022

Wirfragten uns nach der Abwahl von One Square: Wie wird One Square auf dieses eindeutige Misstrauensvotum reagieren? Spannende Frage, ob man jetzt im Interesse der weiterhin von One Square „verbliebenen vertretenen Anleihegläubiger“ einen Frontalangriff auf die „Besicherungsklauseln“ der 2025er Anleihe startet und damit im Nachhinein die Begründung des neuen gemeinsamen Vertreters der 2025er Anleihe bestätigt?

Schwierige Situation. Wobei die 2025er Anleihegläubiger mit einem ungewohnten „Aufbäumen“ sich zumindest jetzt vor potenziellen Interessenskonflikten „ihres“ gemeinsamen Vertreters geschützt haben. Ob sich die Besicherungen auch als werthaltig erweisen, wird sich zeigen. Die Chancen sind auf jeden Fall gestiegen, wenigstens einen grösseren Teil der Anleihe „zurückzuerhalten“.

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Und heute antwortet One Square – es gibt den Frontalangriff! Und aus der Abwahl wird „nicht zur Wiederwahl gestellt“ – Wer’s nötig hat…

Bevor wir den Statusbericht der One Square vom 07.04.2022 vollständig zitieren, hier die „Keypoints“:

Der bisherige gemeinsame Vertreter, die One Square Advisory Services S.à.r.l. (One Square) habe sich nicht zur Wiederwahl gestellt, da sich die Beurteilung der Rechtslage hinsichtlich der bestellten Sicherheiten für die besicherte Anleihe inzwischen wie geändert habe. Also nach der NEUWAHL des gemeinsamen Vertreters, die vom neugewählten gemeinsamen Vertreter Meyer zu Schwabedissen mit Unterstützung diverser Anleihegläubiger und SdK beantragt worden war, und der Abwahl des „alten“, One Square mit über 99% sieht man es auf einmal „anders“. INTERESSANTE ARGUMENTATION MIT DEM ERWARTETEN FRONTALANGRIFF, da durch die Abwahl bei der Anleihe 2020/25 zumindest für One Square nur noch die Interessen der „anderen“ Aneliehngläubiger von Relevanz sind. Gut so, denn genau das sollte ja durch das Abwahlbegehren für die fragliche Anleihe erreicht werden.

Und nun argumentiert One Square klar gegen die Existenz einer rechtsgültigen Besicherung der 2020/25er Anleihe, wodurch „man 22 Mio EUR in den allegmeinen Haftungstopf zurückholen wolle“. WAS WÄRE OHNE DIE ABWAHL DER ONE SQUARE GESCHEHEN? Eine nicht zu beantwortende Frage, die aber auf jeden Fall die Existenz der Interessenskonflikte bestätigt, die zuvor „nur“ von SdK und Meyer zu Schwabedissen thematisiert worden waren. Jetzt entscheiden letztendlich Gerichte, welche Anleiheinhaber Anspruch auf welche Vermögensgegenstände haben – und nicht mehr ein einziger gemeinsamer Vertreter für widerstrebende Interessensgruppen. Das Ergebnis stimmt, das es über eine Abwahl erfolgen musste, mit ungewissem Ausgang, und nicht im Vorfeld gelöst wurde, lässt Fragen an das gesamte Verfahren aufkommen.

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Jetzt der Statusbericht der One Square vom 07.04.2022

„München, 07. April 2022.

In einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 21. März 2022 bis zum 25. März 2022 wurde Herr Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen aus Düsseldorf zum neuen gemeinsamen Vertreter der „besicherten“ Anleihe (ISIN DE000A289PZ4, WKN A289PZ) gewählt.

Der bisherige gemeinsame Vertreter, die One Square Advisory Services S.à.r.l. (One Square) hatte sich nicht zur Wiederwahl gestellt, da sich unsere Beurteilung der Rechtslage hinsichtlich der bestellten Sicherheiten für die besicherte Anleihe inzwischen wie folgt geändert hat.

Die inzwischen insolvente Eyemaxx Real Estate AG hatte mehrere Anleihen platziert. Nur die Anleihe „2020/2025″ wurde mit Immobilien besichert. Während One Square zu Beginn des Insolvenzverfahrens davon ausgehen musste, dass die österreichischen Sicherheiten ordnungsgemäß bestellt wurden und einer Anfechtung standhalten, hat sich inzwischen herausgestellt, dass diese eingeräumten Sicherheiten überwiegend einer Anfechtung unterliegen.

Die Sicherheiten wurden nämlich als sog. „Upstream Sicherheiten“ von Tochter- oder Enkelgesellschaften zugunsten der Eyemaxx Real Estate AG bestellt, ohne dass diesen Sicherheiten eine Gegenleistung entgegenstand (die Juristen sprechen hier davon, dass es keine ‚betriebliche Rechtfertigung‘ für eine solche Sicherheitenbestellung durch die Tochtergesellschaften von Eyemaxx Real Estate AG gab). Dies erfüllt den Tatbestand einer unerlaubten Einlagenrückgewähr und verstößt gegen die sehr strengen österreichischen Kapitalerhaltungsvorschriften, vor allem die §§ 82f GmbHG und die §§ 52 und 65ff AktG. Dies heißt, dass die Einräumung dieser Sicherheiten (zumindest teilweise im Umfang des Mangels einer betrieblichen Rechtfertigung) nichtig ist und der Geschäftsführung der Sicherheitenbesteller das Recht zur Löschung zusteht.

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Die involvierten Insolvenzverwalter (Eyemaxx Real Estate AG und deren direkten Tochtergesellschaft EYEMAXX International Holding & Consulting GmbH) haben schon angekündigt, den Umstand der Nichtigkeit aufzugreifen. Es ist daher davon auszugehen, dass Sicherheiten im geschätzten Gesamtwert von bis zu EUR 22 Mio. letztlich sämtlichen Gläubigern zugutekommen werden.

One Square hat dies von einer renommierten, auf Finanzierungen und Insolvenzrecht spezialisierten österreichischen Anwaltskanzlei gutachterlich überprüfen lassen. Die Kanzlei hält diese Position für sehr wahrscheinlich, weil nach derzeitigem Verständnis der Sachlage die Sicherheitenbesteller aus den Emissionserlösen der „besicherten“ Anleihe keinen einzigen Euro erhalten haben und auch sonst nichts auf eine betriebliche Rechtfertigung der Upstream Sicherheiten hindeutet. Hierbei ist ein Drittvergleich anzustellen: Hätte ein völlig unbeteiligter Dritter eine solche Sicherheit unentgeltlich bestellt?

Dies betrifft insbesondere die folgenden Immobilien im Gesamtwert von ca. EUR 22 Mio. (Gutachtenwert bzw. 2.-rangige Hypothek):
 
  • Büroimmobilie Grabenstraße, Graz, Österreich – Eyemaxx Development & Building Technologies Holding GmbH: 2.-rangige Hypothek i.H.v. EUR 830.000, –
  • Gewerbeimmobilie Seespitzstraße, Zell am See, Österreich – Erdgeschoss – EM Outlet Center GmbH – Wert lt. Gutachten EUR 1.605.000, –
  • Gewerbe- / Wohnimmobilie, Seespitzstraße, Zell am See, Österreich – 1. und 2. Etage – Seespitzstraße Vermietungs GmbH & Co. KG – Wert lt. Gutachten EUR 2.544.000, –
  • Wohnimmobilie, Thonethaus, Leopoldsdorf, Österreich – Maxx Bauerrichtungs GmbH – Wert lt. Gutachten EUR 1.210.000, –
  • Wohnimmobilie, Ortstraße, Vösendorf, Österreich – Dr. Michael Müller – Wert lt. Gutachten EUR 1.759.000, –
  • Logistikimmobilie, Bernhard-Höfel Straße, Innsbruck, Österreich – Lifestyle Realbesitz- Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG – Wert lt. Gutachten EUR 3.950.000, –
  • Logistikimmobilie, Frank-Sauer-Straße, Salzburg, Österreich – Lifestyle Realbesitz- Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG – Wert lt. Gutachten EUR 1.660.000, –
  • Logistikimmobilie, Seybelgasse, Wien, Österreich – Lifestyle Realbesitz- Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG – Wert lt. Gutachten EUR 500.000, –
  • Logistikimmobilie, Nebingerstraße, Linz, Österreich – Hamco GmbH & Co. KG – Wert lt. Gutachten EUR 3.410.000, –
  • Logistikimmobilie, Aachen, Deutschland – Lifestyle Realbesitz-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG – Wert lt. Gutachten EUR 1.590.000, –
  • Logistikimmobilie, Friedrich-König-Straße, Würzburg, Deutschland – BIRKART GmbH & Co. Grundstücksverwaltung KG – Wert lt. Gutachten EUR 2.680.000, –

Der bisherige gemeinsame Vertreter One Square war sowohl in der besicherten als auch in den unbesicherten Anleihen zum gemeinsamen Vertreter gewählt worden. Angesichts der inzwischen durchgeführten Analyse würde diese Doppelfunktion heute zu einer Interessenkollision führen. One Square hatte sich daher entschieden, nicht für die Wiederwahl zum gemeinsamen Vertreter der „besicherten“ Anleihe anzutreten, sondern wird sich ausschließlich auf die Vertretung der Interessen der Gläubiger der unbesicherten Anleihen konzentrieren.

One Square wird sich daher im weiteren Vorgehen dafür einsetzen, dass die notwendigen Schritte für eine erfolgreiche Anfechtung bzw. Löschung der Sicherheiten eingeleitet und umgesetzt werden. Damit wird One Square sicherstellen, dass die Erlöse aus der Verwertung auch der als „Sicherheiten“ bestellten Immobilien allen Gläubigern zugutekommen.

Steinhoff Aktie hakt. Auf der Generalversammlung wurden Weichen gestellt, die Lösung der Verschuldungssituation erschweren. Und…
Energiekontor Aktie machte im letzten Jahr viel Freude. Dass das so bleibt, dafür sorgen Nachrichten, wie die von heute. Windparkverkauf.
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One Square hat ein Konzept für die wertmaximierende Verwertung der „besicherten“ Immobilien erarbeitet, mit großen institutionellen Gläubigern und der Insolvenzverwaltung in Österreich und der Sekundärverwaltung in Deutschland abgestimmt und zur Entscheidung vorgelegt. Es ist das Interesse von One Square, den gemeinsamen Vertreter der Anleihe 2020/2025 in diese Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

One Square wird heute dem neuen gemeinsamen Vertreter die bisherigen Arbeitsergebnisse übergeben. Anfragen hinsichtlich der „besicherten“ Anleihe bitten wir an Herrn Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen zu stellen.

Die bereits begonnene Unterstützung der Insolvenzverwaltung bei der Verwertung der unbesicherten Immobilien wird fortgesetzt.

Da die Abstimmung über den neuen gemeinsamen Vertreter der Anleihe 2020/2025 als Abstimmung ohne Versammlung stattfand und somit keine Möglichkeit bestand, die Anleihegläubiger im Rahmen einer Anleihegläubigerversammlung zu informieren, lädt One Square alle Anleihegläubiger zu einer

 

 Telefonkonferenz am

12. April 2022 um 17 Uhr ein.

Bitte benutzen Sie folgende Einwahlnummer:

DE: +4969201744220
PIN: 49778320#

Auf dieser Telefonkonferenz wird One Square über den Stand des Verfahrens, die bisherige Verwertung und die weiteren Schritte informieren.

Wie immer mit besten Grüßen

Ihr One Square eyemaxx Team“ (Statusbericht One Square vom 07.04.2022)

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