Prime Standard | Steinhoff Aktie News: Vier der sechs Sammelklagenvertreter stimmen bereits zu – nur noch einer, dann steht’s.

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31.03.2021 –  Während die Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) durch die Eröffnung zweier Schutzschirmverfahren den entscheidenden Schritt zur endgültigen Entscheidung über die Annahme des seit Monaten vorliegenden Vergleichsvorschlags für die „Geschädigten des Bilanzbetrugs“ getan hat.

Und nachdem der operative Status Quo. so schlecht nicht aussieht für einen Einzelhandelskonzern: Angefangen hatten wir mit dem Bilanzbericht zum Geschäftsjahr 2019/2020 – seit dem 26.02.2021 zugänglich – mit vielen Informationen auch über die mögliche Zukunft des Konzerns und den ungeprüften Zahlen zum 31.12.2020. 

Dann gab es ein Zugeständnis der D&O Versicherer – an eine Bedingung gebunden!

Im Rahmen seiner Bemühungen den Vergleichsvorschlag attraktiver zu machen ,war es Steinhoff gelungen von den D&O Versicherungen diverser in den Skandal mehr oder weniger verwickleten Manager weitere Gelder „on the top“ zu sichern, so dass jetzt die endgültige Entscheidung über die Annahme des Vergleichsvorschlags am 30.06.2021 vielleicht noch etwas leichter werden könnte. Nachdem man am 14.02.2021 mit den Wirtschaftsprüfern eine umfassende Einigung fand – mit den DELOITTE Landesgesellschaften in den Niederlanden und in Südafrika , die bis zu 77,4 Mio EUR „on the top“ zahlen wollen – konnte man nun die „Unterschreiber“ – Versicherungen – der D&O Versicherungen zu Zugeständnissen bewegen.

Und so sind die D&O Versicherer bereit bis zu 78,1 Mio EUR „in den Vergleichstopf“ zu legen

Hiervon sollen allein 55,5 Mio EUR von den D&O-Versicherern und D&O geschützten Managern an die MPC’s (Sammelkläger) verteilt werden – gegen Ausschluss weiterer Klagen gegen diese. Zu den Zahlungen an die Anspruchsinhaber aus Sammelklagen kämen bei einer  Übereinkunft mit den Sammleklagenvertretern  von DELOITTE und den Versicherern zusätzlich noch insgesamt 13 Mio EUR Aufwandsentschädigung für die zustimmenden Sammelkläger-Vertreter hinzu.

Bedingung von  DELOITTE und den D&O Versicherern : Sofern 5 von 6 der Sammelklagenvertreter der MPC’s zustimmen sollten, wäre der Beitrag der beiden Gesellschaften sicher. VEB beschritt bereits letztes Jahr diesen Weg und empfahl allen angeschlossenen Verbänden und Gruppen, den Vergleichsvorschlag zu akzeptieren.

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Und heute meldet man die Zustimmung von VIER MPC’s – fehlt also nur noch einer von zwei!

Vier grosse Klägergruppenvertreter (ACG), die geschädigte Aktienkäufer (MPC’s) vertreten, haben zugestimmt die Annahmne der Vergleichsvorschläge auf den Gläubigerversammlungen in Südafrika und den Niederlanden zu empfehlen. Unter den Zustimmenden ist auch eine südafrikanische Klägergruppe.

Und die vier Klägergruppen lassen ab sofort – bis zu den entscheidenden Gläubigerversammlungen – ihre Klagen gegen Unternehmen und Manager, die durch die D&O versicherer abgedeckt sind, ruhend. Bei Annahme der Vergleichvorschläge auf den Gläubigerversa,mmlungen werdne die Klagen zurückgezogen. Wer nicht von dne D&O Versicherern abgedeckt ist – HIER.

Zugestimmt haben: Burford Capital LLC („Burford„), Deminor Recovery Services (Luxembourg) SA/DRS Belgium SC („Deminor„) and DRRT/Therium (Stichting Steinhoff International Compensation Claims) („DRRT„).

So nimmt der Einigungsdruck auf die verbliebenen zwei Klägergruppen zu. Einer muss noch zustimmen, damit die Zahlungen von Versicherern und DELOITTE verbindlich werden: „The Deloitte and D&O Insurers offers to MPC claimants will become effective if 5 out of 6 ACGs accept those offers or if Deloitte and the D&O Insurers otherwise agree. Deloitte and D&O Insurers are continuing to engage with the remaining 2 ACGs.“

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Nach vorläufiger Einigung am 14.02.2021 gab es bereits die endgültige Vereinbarung mit dem zuvor wild klagenden SPV Conservatorium Holdings – schärfster Gegner des Vergleichs auf Linie!

Nachdem Conservatorium am 15.02.2021 mit Steinhoff eine vorläufige Übereinkunft traf: Rücknahme einer Klage in Amsterdam gegen das Schutzschirmverfahren, nachdem man in London bei einem anderen Prozess zwar letztendlich gegen Steinhoff verloren hatte. Aber mit Ausrufezeichen: Der Richter hatte in der Begründung durchaus einigen Argumenten Conservatoriums Substanz zugestanden. Also somit auch potentiell andere Entscheidungen als möglich erscheinen lassen in zukünftigen Verfahren – Zwang für Steinhoff zu verhandeln.

Conservatorium ist:

ein SPV – ein Hedgefonds, der Forderungen gegen eine Firma von Christo Wiese namens Titan von einem Bankkonsortium billig aufkaufte und jetzt versucht „bei Steinhoff“ etwas zu holen. Seinerzeit hatte Christo Wiese durch seine niederländische Gesellschaft Titan mit Bankdarlehen Steinhoff Aktien erworben. Und 750 Mio Steinhoff Aktien als Sicherheiten hatten bei Bekanntwerden des Betrugsskandals heftig an Wert verloren. Da die Banken bei Christo Wiese persönlich keine weiteren Zahlungen aufgrund rechtlicher Vertragseigenheiten „holen konnten“, hatten sie ihre Forderungen (in eine Gesellschaft namens Uppington zusammengefasst) seinerzeit an Hedgefonds weit unter Nominal verkauft. Konkret handelte sich um ein Bankenkonsortium unter Beteiligung von Citibank, Goldman Sachs und HSBC,  das Wiese-eigenen Unternehmen in 2016 ein regressfreies Darlehen in Höhe von 1,6 Mrd. EUR zum Kauf von weiteren 314  Millionen Aktien von Steinhoff. gewährt hatte.

Einigung vom Februar wird verbindlich, wenn Vereinbarungen zur Unterstützung des generellen Vergleichsvorschlags der Steinhoff an ihre Gläubiger geschlossen werden: Von Conservatorium und beteiligten Wiese-Firmen

So wird das bedingte Stillhalteabkommen vom 14.02.2021 mit Conservatorium Holdings LLC  und Firmen, die in Verbindung mit Dr. Christo Wiese stehen mit  Steinhoff nun verbindlich! Denn die drei Beteiligten, die alle ihre rechtlichen Auseinandersetzungen beilegen wollen, schliessen nun neue Vereinbarungen, die folgendes enthalten:

– eine Vergleichsunterstützungsvereinbarung zwischen der Steinhoff Gruppe und den Dr. Christo Wiese Firmen oder Entities. Aufgrund dieser Vereinbarung werden diese Einheiten den Steinhoff Vergleichsvorschlag unterstützen, über den die beiden Gläubigerversammlungen in den Niederlanden und Südafrika letztendlich entscheiden werden.

-bestätigt einen fünfjährigen – teilweise abgesicherten – Zahlungsplan zwischen Steinhoff und Titan – die C. Wiese Gesellschaft, deren Verbindlichkeiten von Conservatorium aufgekauft worden sind. Und dieser Zahlungsplan ist – als Teil des generellen Vergleichsvorschlags der Steinhoff an ihre Gläubiger – abhängig vom Ausgang des Schutzschirmerfahrens in Südafrika.

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Positive  Voten der beiden Gläubigerversammlungen gäben Steinhoff eine Chance

Die Einleitung der beiden Schutzschirmverfahren setzt auf eine baldige Klärung der Hängepartie „Vergleichsvorschlag“. Und in Südafrika sollte ab dem 20.06.2021 bis „Anfang Juli“ die letzte Entscheidung gefallen sein. also möglicherweise sogar vor dem 30.06.2021, der in den Niederlanden der „Tag der Entscheidung/Gläubigerversammlung“ ist. Aber man sollte nicht vergessen:

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Selbst bei positiven Voten in Südafrika und den Niederlanden auf den Gläubigerversammlungen wäre der Steinhoff Konzern extrem verschuldet mit kaum tragbaren Zinsbelastungen, die sich aber nach einem Vergleich wieder auf prozentual erträgliche Grössenordnungen reduzieren lassen müssten. Aber ohne Vergleich unnütze Spekulationen. Und so ist das Management zum Erfolg bei den Vergleichsverhandlungen verdammt, um wenigstens eine gewisse Überlebenschance für den Konzern zu erreichen.

Steinhoff könnte bald „normal“ werden

mit wachstumsstarken Töchtern, die als Retailkonzerne besser als die Konkurrenz durch die Corona Krise gekommen sind. Und man wäre nicht mehr ein Konzern, der sich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert sieht, die bei weitem alle seine Vermögenswerte überschreiten. Weiterhin mit Forderungen, die vor Gericht sehr erfolgversprechend waren, aber mit grösster Wahrscheinlichkeit den Konzern in die Insolvenz gezwungen hätten. Und im Insolvenzfalle wären die Forderungen wahrscheinlich nur zu Bruchteilen bedient worden. Zu viele Fremdkapitalgeber hätten zuvor Zugriff auf die Vermögenswerte gehabt. Was auch die Zusagebereitschaft der Schadensersatzfordernden erklärt.

Allen ist klar: Ohne Vergleich hat Steinhoff garantiert keine Zukunft,

mit Vergleich – so wie er jetzt vorliegt – könnte Steinhoff „gerade noch mal die Kurve“ kriegen. Die Schuldenlast ist immens und wird derzeit viel zu teuer bezahlt. Aber die hohen Fremdkapital-Zinsen sind auch im Existenzrisiko aufgrund der drohenden Aktionärs- und Darlehensgeberklagen begründet. Wenn diese durch den Vergleich wegfallen, sollte auch die Zinslast wesentlich reduziert werden können.

Nachdem der mit Abstand größte Gläubiger – Christo Weise – und die Interessenvertretung der europäischen Steinhoff-Aktionäre VEB grundsätzlich dem Vergleich bereits vor Monaten zustimmten, fehlt eigentlich nur noch die Annahme in den Gläubigerversammlungen in Südafrika und in den Niederlanden. Wenn es mal so einfach wäre.

Also alles hängt jetzt „nur noch“ an den Geschädigten des Bilanzbetrugs

es gibt ja durchaus im operativen Bereich des „gesundgeschrumpften“ Konzerns einige interessante Beteiligungen mit hohen Wachstumsraten und Ambitionen. Wenn auch durch Corona gebremst. Und beispielsweise Pepkor Südafrika ist ein in der Krise gestärkter börsennotierter Handelskonzern, der organisch wächst und seine Marktanteile kontinuierlich steigern konnte. Auch die Mattres Inc. ist durch das Chapter11 Verfahren von diversen Altlasten befreit und beginnt wieder rund zu laufen – auch hier natürlich coronabedingte Einschränkungen.

Und auch die australischen Händler haben „Ballast“ und viel margenschwachen Umsatz abgegeben und stehen jetzt fokussierter und gesünder da. Gleiches gilt für die diversen Abgaben von Nicht-Handelsaktivitäten, wie den britischen Möbelherstellern, südafrikanischen Autohändlern und Werkstätten. Und ohne die verlustträchtige Conforama Frankreich/Schweiz, die zu einem symbolischen Preis losgeschlagen werden konnte, bleiben gesunde Conforamahändler im Konzern. Über die Wachstumsperle Pepco brauchen wir wohl gar nicht mehr zu sagen – zwar wurde der Multimilliarden-(Teil-)Börsengang bisher nicht realisiert. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.

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