SDAX | Steinhoff Aktie News: Am 30 Juni ist es entschieden – Zwei Schutzschirmverfahren eröffnet – Versuch eines Neuanfangs oder Insolvenz

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16.02.2021 – Nachdem  Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) in den letzten drei Wochen einges an positiven Entwicklungen berichten konnte:   Hinweis auf die diversen bestehenden Varianten für die Zukunft der europäischen Pepco Group. dann die Ergebnisse der SüdafrikaTochter Pepkor Holdings Ltd. des am 31.12. 2020 geendeten Q1 ihres Geschäftsjahres 2020/21 mit 7,7 5 Umsatzplus, Verhältnismässig gute Zahlen – unter Corona-Bedingungen-  der Wachstumsperle Pepco Group kamen auch noch hinzu. Dann konnte man vor dem High Court die Freigabe für den Vergleich seitens der Fremdkapitalgeber erreichen – gegen den erbitterten Widerstand der Conservatorium Holdings . Und Steinhoff in der Nacht auf den 15.01.2021 sogar mit Conservatorium eine Einigung erzielte, war der letzte laute Gegner des Vergleichsvorschlags „auf Linie“ Folgerichtig was nun in den letzten 24 Stunden geklärt werden konnte:

Schutzschirmverfahren in Amsterdam startet mit klaren Fristen und einem festen Zeitpunkt für den High Noon

Nachder Einigung mit Conservatorium war der Weg frei. So konnte Steinhoff gestern um 19:38 Uhr Schritt EINS im letzten Akt der potentiellen „Beilegung der Rechtstreitigkeiten durch ein Vergleichsangebot“ melden:

Um alle Forderungen aus der „Betrugszeit“ zu erledigen, wählte Steinhoff ein zweigleisiges Verfahren für die endgültige Einigung: In einem dem deutschen Schutzschirmverfahren vergleichbaren „suspension of payments“-Verfahren am Sitz der Holding in Amsterdam und einem in Südafrika unter der Bezeichnung „§155 scheme“-Verfahren will man einen klaren Schlussstrich ziehen. Und dann versuchen die Schuldenlast und insbesondere die extrem hohe Zinslast sukzessive zu reduzieren (Pepco-Group-Teilbörsengang?) als ein Unternehmen ohne Altlasten und drohende Milliardenschadensersatzforderungen.

Steinhoff knackt den letzten Widerstand: Conservatorium macht mit. DeLoitte greift nochmals in die Kasse

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„suspension of payments“ startet mit Anmelden der Forderungen jetzt

und bis zum 15.06.2021 müssen die Forderungen angemeldet werden, um am 30.06.2021 an der abstimmenden Gläubigerversammlung teilnehmen zu können. Und dort wird dann über die Annahme des Vergleichsvorschlags entschieden. Seit die VEB ihre Zustimmung bereits vor Monaten signalisierte und DeLoitte das Vergleichsangebot bereits im letzten Jahr aufstockte (Achtung: Neben der Gestern mitgeteilten weiteren Beteiligung von rund 70 Mio EUR)/(„VEB einigt sich auch mit Deloitte – mehr Geld für Anleger“), sollte hier eine Mehrheit zustande kommen.

Dann zwei News heute Morgen: Um 06:45 Uhr und 08:00 Uhr: Vorgehensweise, Abläufe und Bestätigung der Eröffnung des „§155 scheme“-Verfahrens in Südafrika

Vorweggenommen die News um 08:00 Uhr: Steinhoff konnte melden, dass nun auch das südafrikanische „Schutzschirmverfahren“ (§155 scheme“) eröffnet worden ist. Da sich die beiden Verfahren in Südafrika und den Niederlanden gegenseitig bedingen, ist auch in Südafrika eine Mehrheitsentscheidung für den Vergleichsvorschlag erforderlich. NUR WENN BEIDE VERFAHREN MIT EINER ZUSTIMMUNG ENDEN, WIRD DER VERGLEICH DURCHGEFÜHRT UND STEINHOFF KÖNNTE DAS KAPITEL RECHTSSTREITIGKEITEN ZU EINEM GROSSEN TEIL ABSCHLIESSEN:

Genau so kann man auch die Aussagen von Louis du Preez, Steinhoff Group CEO verstehen: „Settlement of legacy litigation is a critical priority for the Steinhoff Group. Implementation of these processes is an important step forward, giving participating claimants the opportunity to approve the proposals and open the pathway to realise some value from their claims. A successful approval would also offer the Steinhoff Group, and all its stakeholders, the chance to move ahead and address the remaining challenges. We encourage claimants to engage with the process and back the proposals. We look forward to receiving their support.“

Verfahrenseinzelheiten

Wie gesagt der Weg hierfür freigemacht wurde am Wochenende, als DeLoitte nochmals „blutete“ und so Conservatorium „mit an Bord holte“. WIE GESAGT BEIDE VERFAHREN MÜSSEN MIT EINER MEHRHEIT FÜR DEN VERGLEICH ENDEN: „Implementation of the Steinhoff global settlement will require the requisite support of claimants and approvals by the Dutch and South African courts, and the process of obtaining such approvals is expected to take several months. Commencement of these processes follows the separate agreements reached with Deloitte Accountants B.V. and Deloitte & Touche South Africa (together „Deloitte„) and Conservatorium Holdings LLC („Conservatorium„) announced on 14 February 2021.“

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Südafrika – §155 scheme

Forderungen müssen nach einem formalen Verfahren angemeldet werden und berechtigen dann zur teilnahme an der Gläubigerversammlung. Findet der Vergleichsvorschlag dort die notwendige Zustimmung, wird die Vereinbarung durch eine nicht-anfechtbare Entscheidung des High Court in Südafrika rechtsgültig: „The Proposal shall become effective if (i) it is adopted by the statutory required majorities of the Scheme Creditors of the Company that participate in the filing and voting procedures; (ii) it is thereafter approved and sanctioned on a final and non-appealable basis by the High Court of South Africa as contemplated in section 155(7) of the Companies Act; and (iii) all of the Suspensive Conditions (as defined in Annexure A to the Proposal) applicable to the Proposal are satisfied. Following the Proposal becoming effective, compromises will become effective and distributions will be made to the Scheme Creditors who are entitled thereto in accordance with the provisions of the Proposal.“

Nachdem Christo Wiese seine Zustimmung bereits signalisiert hatte, sollte eine Mehrheit möglich sein, sehr wahrscheinlich sogar, denn auch die staatlichen Pensionfonds – ebenfalls mit hohen Forderungen im Rennen – sollten an einem Fortbestehen des Konzerns interessiert sein. Einzelheiten finden potentielle Froderungsinhaber auf der Seite: www.SteinhoffSettlement.com .

Zeitlicher Ablauf §155 Verfahren

Hier sollte ab dem 20.06.2021 bis „Anfang Juli“ die letzte Entscjeidung gefallen sein. also möglciherweise sogar vor dem 30.06.2021, der in den Niederlanden der „Tag der Entscheidung“ ist:

SIHPL anticipates that notice of the S155 Scheme meeting will be published (in the same manner as the notice of the availability of the S155 Scheme Proposal) towards the end of May 2021, which notice will invite verified S155 Scheme claimants to participate in and vote at the S155 Scheme meeting. The S155 Scheme meeting (which will be held virtually if COVID-19 restrictions require it) is expected to take place at the end of June 2021 or beginning of July 2021. The date of the S155 Scheme meeting will be specified in the meeting notice.“

Und es gibt noch zwei Gerichts-Verfahren, die stören könnten

Beide werdne in Südafrika von zwei Unternehmen betrieben, deren Ansprüche Steinhoff ablehnt. Einmal klagt Trevo Capital Ltd  in der Kapregion gegen Steinhoff – es geht um angebliche Kreditgarantien de rSteinhoff, die fällig sein sollen. Und die Hamilton B.V. und Hamilton 2 B.V. klagen ebenfalls betreffend der Klassifizierung der Steinhoff geschädigten und Schadensersatzausschlussklauseln. Dieser Klage hat sich Trevor ebenfalls angeschlossen. Inwieweit hier wesentlcihe Risiken für Steinhoff bestehen, lässt sich nicht einschätzen.

Gäbe der Aktie ein gutes Stück Phantasie – sofern der Vergleich jetzt schnell „in trockene Tücher“ gebracht werden kann

Die heute gemeldete Einleitung der beiden Schutzschirmverfahren setzt auf eine baldige Klärung der Hängepartie „Vergleichsvorschlag“ hindeuten: Aber man sollte nicht vergessen:

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Selbst bei positiven Voten in Südafrika und den Niederlanden auf den Gläubigerversammlungen wäre der Steinhoff Konzern extrem verschuldet mit kaum tragbaren Zinsbelastungen, die sich aber nach einem Vergleich wieder auf prozentual erträgliche Grössenordnungen reduzieren lassen müssten. Aber ohne Vergleich unnütze Spekulationen. Und so ist das Management zum Erfolg bei den Vergleichsverhandlungen verdammt, um wenigstens eine gewisse Überlebenschance für den Konzern zu erreichen.

Steinhoff könnte bald „normal“ werden

mit wachstumsstarken Töchtern, die als Retailkonzerne besser als die Konkurrenz durch die Corona Krise gekommen sind. Und man wäre nicht mehr ein Konzern, der sich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert sieht, die bei weitem alle seine Vermögenswerte überschreiten. Weiterhin mit Forderungen, die vor Gericht sehr erfolgsversprechend waren, aber mit größter Wahrscheinlichkeit den Konzern in die Insolvenz gezwungen hätten. Und im Insolvenzfalle wären die Forderungen wahrscheinlcih nur zu Bruchteilen bedient worden. Zuviele Fremdkapitalgeber hätten zuvor Zugriff auf die Vermögenswerte gehabt. Was auch die Zusagebereitschaft der Schadensersatzfordernden erklärt.

Allen ist klar: Ohne Vergleich hat Steinhoff garantiert keine Zukunft,

mit Vergleich – so wie er jetzt vorliegt – könnte Steinhoff „gerade noch mal die Kurve“ kriegen. Die Schuldenlast ist immens und wird derzeit viel zu teuer bezahlt. Aber die hohen Fremdkapital-Zinsen sind auch im Existenzrisiko aufgrund der drohenden Aktionärs- und Darlehensgeberklagen begründet. Wenn diese durch den Vergleich wegfallen, sollte auch die Zinslast wesentlich reduziert werden können.

Nachdem der mit Abstand größte Gläubiger – Christo Weise – und die Interessenvertretung der europäischen Steinhoff-Aktionäre grundsätzlich dem Vergleich bereits vor Monaten zustimmten, fehlt zum Abschluss und endgültigen Freigabe von Fremdkapitalseite lediglich ein formaler Schritt: Ende Januar, konkret am 26. und 27. Januar per Videoanhörung dann die entsprechende „Absegnung“ des Ergebnisses in einer Anhörung – „scheme sanction hearing“ durch den Highcourt. ALLE anderen Schritte mit den Anspruchsgruppen des Vergleichs werden parallel durchgeführt.

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Also alles hängt jetzt „nur noch“ an den Geschädigten des Bilanzbetrugs

es gibt ja durchaus im operativen Bereich des „gesundgeschrumpften“ Konzerns einige interessante Beteiligungen mit hohen Wachstumsraten und Ambitionen. Wenn auch durch Corona gebremst. Und beispielsweise Pepkor Südafrika ist ein in der Krise gestärkter börsennotierter Handelskonzern, der organisch wächst und seine Marktanteile kontinuierlich steigern konnte. Auch die Mattres Inc. ist durch das Chapter11 Verfahren von diversen Altlasten befreit und beginnt wieder rund zu laufen – auch hier natürlich coronabedingte Einschränkungen.

Und auch die Australischen Händler haben „“Ballast“ und viel margenschwachen Umsatz abgegeben und stehen jetzt fokussierter und gesünder da. Gleiches gilt für die diversen Abgaben von Nicht-Hnadlesaktivitäten, wie den Britischen Möbelherstellern, Südafrikanischen Autohändlern und Werkstätten. Und ohne die verlustträchtige Conforama Frankreich/Schweiz, die zu einem symbolischne Preis losgeschlagen werden konnte, bleiben gesunde Conforamahändler im Konzern. Über die Wachstumsperle Pepco brauchen wir wohl gar nicht mehr zu sagen – zwar wurde der Multimilliarden-(Teil-)Börsengang bisher nicht realisisert. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.

Nochmals das Vergleichsangebot, mit dem Steinhoff überleben könnte, ohne das auf jeden Fall nicht

Cristo Wiese brachte die Steinhoff international Holdings NV am 03.07.2020 unter Druck mit seiner Ankündigung, dass eine Einigung zwischen Steinhoff und den „Geschädigten“ im Paket kurz vor dem Abschluss stände. Steinhoff relativierte seine Aussagen am 06.07.2020 mit einer Corporate News, die fortgeschrittene Verhandlungen bestätigte, aber noch keine Einigung „vor Augen“ hatte. Und jetzt liefert Steinhoff eine Wasserstandsmeldung, die konkrete Beträge, Konditionen und Quoten definiert. Ob diese dann Basis für eine endgültige Einigung sein werden, muss man offen lassen. Auf jeden Fall liegt jetzt der Ball bei den „Heeren“ von Anwälten, die die verschiedenen Anspruchsgegner – fast weltweit gestreut – vertreten. Mehr geht wohl nicht, denn die Darlehens- und Anleihegläubiger müssen ja ebenfalls einen möglichen Vergleich abnicken. Und hier hat der Highcourt jetzt den Weg freigemacht für eine sinnvolle Einigung.

Und bevor wir nochmals den Vorschlag präsentieren,

die ersten überaus positiven Reaktionen: Christo Wiese, Ex-Chairman von Steinhoff, der „seine“ Pepkor zum größten Retailer Südafrikas in 50 Jahren aufbaute und diese dann in Steinhoff einbrachte, war einer der ersten Kläger gegen Steinhoff nach Aufkommen der Betrugsvorwürfe – und derjenige mit der mit Abstand höchsten Einzelforderung. Der meldete sich am Montag nach Bekanntwerden des Lösungsvorschlages in einem Interview zu Wort. Er äußerte sich gegenüber fin24 am Telefon folgendermaßen:

„When I issued my summons against the company in April 2018, I wrote a letter to say that it’s quite clear that the only sensible way of resolving these issues is a settlement in which the creditors and claimants will participate, and it’s now taken two-and-a-half years for other people to come to the same conclusion.“ (fin24, „‚The whole Steinhoff thing is a tragedy‘: Wiese speaks out on settlement proposal“ von Penelope Mashego). So spricht jemand der eine Sache zum Abschluss bringen will.

Und auch die VEB

– führend bei den Klagen der „normalen Aktionäre“ der Steinhoff als interessensverband signalisierte auch klare Zustimmung. Der European Investors-VEB’s CEO Paul Koster sagte zum Steinhoff-Vorschlag:

“We have thoroughly reviewed the key terms of Steinhoff’s global settlement proposal from a claimant perspective. European Investors-VEB considers this proposal and its successful implementation will bring a conclusion to Steinhoff’s legacy issues for claimants and will be in the best interest of all parties involved. It is a positive proposal for injured shareholders which shows Steinhoff’s commitment to resolve those issues in very challenging circumstances. Implementation will allow Steinhoff to focus on the future, which is also in the best interest of Steinhoff’s current shareholders. European Investors-VEB recommends that all its partners, members and other constituents support the proposal and its implementation.” (www.europeaninvestors.eu, „European Investors-VEB supports Steinhoff’s global settlement proposal and withdraws collective action“, 27.07.2020)

Klare Worte – Zustimmung, Klage zurückgestellt – auch hier hat man akzeptiert, das eine Lösung vorliegt, die einen Schlusspunkt setzen kann und die allen Stakeholdern eine Chance zum Neuanfang bietet. Weitsichtig.

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„… announce a proposed settlement to conclude the complex legal claims, and ongoing and pending litigation proceedings“

Und Steinhoff betont, dass eine Einigung im Interesse aller Stakeholder – insbesondere der Geschädigten, der Mitarbeiter, aber auch der Aktionäre – läge. Natürlich könne eine Einigung nur unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Situation Steinhoffs, die durch die Corona-Krise die Geschäfte geschwächt und insbesondere den Wert der Börsenbeteiligung an Pepkor reduziert sah, und der Voraussetzung der Zustimmung der Darlehensgeber des Konzerns erfolgen: „but it is the Steinhoff Board’s intention to resolve the outstanding claims on a fair basis, to provide closure for the claimants, and to deliver stability to the underlying businesses and their employees.

Jetzt meint Steinhoff ein Einigungsangebot gefunden zu haben, welches die unterschiedlichen Erwartungen „unter einen Hut“ bringe. Der Einigungsvorschlag sei das Ergebnis 12-monatiger intensiver Verhandlungen, laut dem CEO Louis du Preez.

Lösungsansatz (DIE GESAMTE VERGLEICHSEINIGUNG: www.steinhoffsettlement.com )

Derzeit laufen rund 90 Verfahren gegen Steinhoff International Holdings N.V. und die ehemalige Südafrika-Holding in den Niederlanden, Südafrika und Deutschland. Bisher lägen noch nicht alle Forderungen in Summe vor, aber bisher rede man von gut 7 Mrd. EUR. Die Forderungen gegenüber ehemaligen Geschäftsführern oder Mitarbeitern außen vor gelassen.

Und sollten alle Forderungen in voller Höhe erfüllt werden, wäre Steinhoff „pleite“, da sie die Assets der Steinhoff-Gruppe abzüglich Schulden weit übersteigen. Wichtig ist Steinhoff eine Klärung aller Forderungen (oder wohl zumindest eines großen Teils). Hierbei war das Fremdkapital in Höhe von 9,24 Mrd. EUR (Stand 30.09.2019)  Ausgangsbasis für die Lösungsansätze eines Vergleichs mit den „Geschädigten“. Und  durch Corona verschlechterte sich die Ausgangsbasis – aber die Fremdkapitalgeber müssen definitiv einer Vergleichslösung zustimmen, bevor diese rechtsgültig werden kann. Und vor diesen Problemen standen die Vergleichsansätze. Faire Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel, Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit der Gruppe. Und natürlich möglichst schnelle Klärung der Unsicherheit, Schutz der Mitarbeiter, möglichst umfassende Lösung, Berechenbarkeit für die Forderungsgegner, Fortsetzung der operativen Fokussierung und Profitabilitätssteigerung der Gruppe.

3 Gruppen

Steinhoff unterscheidet 3 Gruppen der Geschädigten:

Zuerst die „Market purchase claimants“: Diejenigen die über die Kapitalmärkte Aktien erworben hatten. Steinhoff vermutet darunter ungefähr zu 50% südafrikanische Investoren. Hierfür will Steinhoff 266 Mio. EUR zur Verfügung stellen, zu 50% in cash, zu 50% in Form von Aktien der südafrikanischen Pepkor. Weiterhin ist Steinhoff bereit bis zu 30 Mio. EUR an Kosten, Gebühren zu übernehmen – wohl vornehmlich Anwalts- und Gerichtskosten der Kläger.

„The Company will settle eligible SIHNV MPCs and SIHPL MPCs for a total settlement consideration amount of EUR 266 million. This settlement consideration will be paid 50 per cent in cash funded from the South African sub-group and 50 per cent in shares of Pepkor Holdings Limited (the Group’s South African retail subsidiary, „PPH„), settled at a deemed price per share of ZAR15. No lock up restriction on future sale of the PPH shares is required in respect of PPH shares transferred to the MPC claimants. SIHNV estimates that approximately 173 million PPH shares (or 4.6 per cent of the total PPH issued share capital) will be transferred to MPC claimants as a result of the settlement.“

… und die

Dann die „Contractual claimants“. Diejenigen die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Forderungen gegen den Konzern haben – substantielle Beträge, teilweise strittig und in begrenzter Zahl. Für Forderungen gegen die Steinhoff International Holdings soll die gleiche Quote wie bei den MPC’s zum Tragen kommen. Erwartet werden rund 104 Mio. EUR – wieder zu 50:50 in cash und Pepkor Aktien gezahlt.

„Contractual claims against the Company will be settled at the same relative recovery rate as the MPCs against the Company. The Company estimates the total amount required to settle such contractual claimants to be in the region of EUR104 million. Such settlement consideration will also be paid 50 per cent in cash and 50 per cent in PPH shares settled at a deemed price per share of ZAR15. Consistent with the proposal in relation to the market purchase claimants settled by SIHNV, no lock up restriction on sales of allocated PPH shares is required from the Company’s contractual claimants. The Company estimates that approximately 67 million PPH shares (or 1.8 per cent of the total PPH issued share capital) will be transferred to Company contractual claimants.“

Und weiter

Für Forderungen gegen die Steinhoff International Holdings Proprietary Limited gelten diverse Einzelfallregeln. Aber diese sind jedoch für Deutsche Anleger wenig relevant, deshalb „nur“ die offizielle Verlautbarung, jedenfalls sollen die liquiden Mittel von der südafrikanischen Entity selbst aufgebracht werden, die notwendigen Pepkor-Aktien von der Holding. Christo Wiese müsste jedenfalls mit einer wesentlich schlechteren Quote Vorlieb nehmen,w enn er hier zustimmen sollte:

„SIHPL will settle the claims made against it by contractual claimants from its own resources. SIHPL contractual claims (other than claims by Thibault and Wiesfam) will be settled for a total amount of approximately ZAR1.5 billion (EUR76 million at a ZAR/euro rate of 19.5). The claims of Thibault and Wiesfam will be settled for a proportionally lower recovery rate in the total nominal amount of approximately ZAR7.9 billion (EUR406 million at a ZAR/euro rate of 19.5). The settlement consideration will also be paid 50 per cent in cash and 50 per cent in PPH shares at a deemed price per share of ZAR15. Subject as follows, SIHPL contractual claimants will be required to agree to lock up PPH shares allocated to them for 180 days from the effective date of settlement.

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In respect of the SIHPL contractual claimants BVI and Cronje & others who are current employees and managers of PPH, SIHPL proposes that their settlement consideration be entirely in the form of PPH shares at a deemed settlement price of ZAR13.5 per share, provided that they agree to a three year lock up restriction on the sale of those PPH shares from the effective date of the settlement. The Company estimates that approximately 345 million PPH shares (or 9.3 per cent of the total PPH issued share capital) will be transferred to SIHPL contractual claimants assuming BVI and Cronje & others take up their option to be paid entirely in PPH shares.“

Schließlich die sog. „Non-qualifying claimants“: Diejenigen Kläger/Forderungsgegner, die in keine der genannten Kategorien fallen – also die weder vertraglich von Konzern-Gesellschaften, noch über den Kapitalmarkt Aktien erworben haben – erhalten kein spezifisches Angebot und müssen im Zweifelsfalle den Rechtsweg einschlagen.

BILANZWIRKUNG FÜR STEINHOFF

UND BEI EINIGUNG ZU DEN VORGESCHLAGENEN BEDINGUNGEN verbliebe weiterhin eine Pepkor-Beteiligung über 50% bei Steinhoff. Jedenfalls „kostet“ es die beiden Steinhoff Einheiten insgesamt 494 Mio. EUR an Liquidität zzgl. Rechtskosten, die aber so zumindest „einen Deckel“ bekommen würden.  Jetzt liegt es bei den Forderungsgegnern. Eine Lösung, die für die Aktionäre, die aktuellen Aktionäre durchaus akzeptabel sein sollte. Und in Anbetracht der hohen Schuldenlast des Konzerns müssen ja auch diese Forderunsginhaber zustimmen – und hier ist man wahrscheinlich schon Richtung Schmerzgrenze unterwegs. Spannend ob man seitens Steinhoff die notwendige Zustimmung findet…

Tröstend wirkt vielleicht die Zusatzzahlung, die VEB mit DeLoitte aushandelte

Und am  29.10.2020 teilte VEB mit auch die rechtlichen Schritte gegen die Wirtschaftsprüfer einzustellen. Und zwar gegen die, die seinerzeit die Betrügereien des alten Managements nicht entdeckten, sondern eifrig die falschen Bilanzen testierten. So kommt ein Verfahren, was im Juni 2018 von VEB eingeleitet wurde gegen DeLoitte Niederlande  zum Ende – durch einen Vergleich. Der juristische Nebel lichtet sich so immer mehr rund um die „alte Steinhoff“.

DeLoitte Niederlande und Südafrika wird im Zusammenhang mit dem Steinhoff-Angebot

vom 27.07.2020 allen Investoren-  zumindest von der VEB vertretenen – eine zusätzliche Kompensation anbieten. Sofern „certain conditions are met, Deloitte NL, together with the South African Deloitte firm, will make an offer to investors in Steinhoff shares in support of the settlement offer which Steinhoff published on 27 July 2020“.

Natürlich – wie üblich bei solchen Vergleichen und zur Absicherung gegenüber Vergleichsverweigerern – ohne Anerkennung einer Schuld oder Haftungspflicht. Egal: Hauptsache der Entschädigungsbetrag erhöht sich, was die Annahme für die Geschädigten noch ein Stück einfacher machen sollte. Wobei VEB ja bereits seine prinzipielle Zustimmung zum Steinhoff-Angebot erklärt hatte. Im Rahmen dieser ergänzenden Einigung mit DeLoitte beendet VEB die eingeleiteten Verfahren gegen DeLoitte Niederlande. Und wird auch zukünftig keine Vertreter oder Einheiten DeLoittes in dieser Sache mehr verklagen. „The offer will not imply an admission of liability by Deloitte. European Investors-VEB therefore would like to make public that in the light of the foregoing. It has withdrawn the collective action it had initiated against Deloitte NL with immediate effect.  And will no longer pursue this or any other action against Deloitte NL or any other Deloitte firm or person in the Steinhoff matter.“

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