Prime Standard | Steinhoff Aktie zwiespältig: Pepco ab 26.05. public, ca. 900 Mio EUR cash – Einzelheiten zum Liquidationsantrag der Ex-Tekki’s

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16.05.2021 –  Seit dem virtuellen  Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) „General Meeting“ sind jetzt einige  Tage vergangen. Und nach dem für das Management etwas enttäuschenden Verlauf meldete man die Einzelheiten des Pepco Group Börsengangs, dessen Zeichnungsphase noch bis zum 14.05.2021 läuft. Und nicht nur das nun in diese fragile Zeichnungsphase ein kräftiger Taumel die Börsen auf Achterbahnfahrt schickte, andere Börsengänge abgesagt wurden – MeinAuto am Frankfurter Parkett. Donnerstag gab es zusätzlich die Stimmung – nur kurzfristig – störende Aktivitäten von Steinhoff Geschädigten. Den Ex-Eigentümern des südafrikanischen Schuhhändlers Tekki Town. 

Und dazu gibt es nun weitere Informationen. Ob die Argumente greifen werden? „Vor Gericht und auf hoher See…“

In 2016 – soweit unstrittig  – verkauften die ehemaligen Eigentümer von 59 % der Tekki Town Aktien, unter anderem der Gründer Braam van Huyssteen und der ehemalige COE Bernhard Mostert, dieses Aktienpaket an die Steinhoff International Holding NV. Und der Kaufpreis wurde in Form von Aktien der börsennotierten Steinhoff International Holdings NV  zum damaligen Börsenwert von 1,8 Mrd ZAR geleistet. Zusätzlich waren diese Aktien mit eienr dreijährigen Verkaufssperre belegt. So war es den Ex-Tekki-Eigentümern nicht möglich die Aktien VOR bekanntwerden des Bilanzskandals zu verkaufen.

KW 19/2021 | Haarscharf diese Woche – News von Steinhoff, Plug Power, BioNTech, Aurelius, Mutares, Encavis u.a. gefielen.

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Man fühlt sich benachteiligt gegenüber den Anleihegläubigern – deshalb das Sperrfeuer auf den fragilen Vergleichsprozess

Gering sind die Unterschiede in der angebotenen Vergleichsquote zwischen  zwei definierten Anspruchsgruppen:  Die einerseits Aktien der Steinhoff „über die Börse erworben“ hatten, für die zusätzliche Gelder von der D&O versicherung und DELOITTE fliessen werden. Beziehungsweise andererseits „über vertragliche Vereinbarungen“ – i.d.R. als Kaufpreis für operative Geschäfte wie z.B. Tekki Town oder Pepkor – an ihre Steinhoff Aktien gekommen sind. In diese Gruppe fallen neben den ehemaligen Tekki Town Aktionären auch ein Christo Wiese oder GT Ferreira oder der Du Toit Trust.

Ganz anders werden die Anleihegläubiger behandelt, was wohl das Hauptargument der Tekki Town  Exeigentümer ist: Insbesodnere da viele der bevorrechtigt behandelten Anleihegläubiger erst zu kräftigen Discounts die disstresssed Assets an der Börse einsammelten, also sogar noch einen Gewinn aus der Beinahepleite machen können. Und zwar doppelt, wie Tekki’s Ex-Eigentünmer ausführen: Anleiehgläubige rerhalten, wie bereist vor einiger Zeit gesondert vereinbart neben dem Nominalwert ihrer Anleihen bis zur Rückzahlung eine jährliche Zinszahlung von 10 % – eine sehr hohe Risikoprämie, die letztendlich bisher jede Bilanz der operativ genesenden Gruppe in die tiefroten Zahlen gedrückt hat.

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“Accordingly, they will be receiving substantial returns on their investment,” sagen Tekkie Town’s Ex-Eigentümer

Und natürlich war diese sehr grosszügig erscheinende Regelung der starken Position und auch Einigkeit der Anleihegläubiger, durch aggressive Hedgefonds repräsentiert, geschuldet. durch die nun beantragte Liquidation würde die starke Position der Anleihegläubiger relativiert – und der Anspruch relativ zu Gunsten der  anderen Stakeholdern reduziert.

Deshalb die Forderung nach Liquidation der Steinhoff International Holdings NV – eingereicht beim highcourt der Western Cape Region

Und die Argumente sind zumidnest erwähnenswert. Zuerst zur Zuständigkeit, die man eigentlich am Firmensitz in den Niederlanden verorten würde: Real seien alle wesentlichen Geschäfte und Abläufe in Südafrika erfolgt und nicht am formalen Sitz. Hört sich zwar logisch an, aber steht natürlich diametral der niederländischen und bisher allgemein akzeptierten Rechtsansicht entgegen.

Weiterhin bringe der Vergleichsvorschlag gegenüber einer Liquidation keinerlei Vorteile – „meaningful benefits”. Vielmehr sogar Nachteile. In einer schwer nachvolluziehbaren oder bestätigbaren und auf vielen Annahmen und Prämissen fussenden Berechnung teilt man mit: Aus dem Vergleich erhielte man zwischen 4,2 und 5,8 % der ursprünglichen Forderung/Schadenssumme, während eine Liquidation zwischen 4,6 und 7,6 5 erbringen könnte.

Und eine Liquidation würde keine Arbeitsplätze gefährden oder kosten – ausser die des CEO, CFO und den Secretary-Posten und einige wenige weitere

Zu dieser Aussage kommt man, da die Konzerntöchter operativ selbstständig wären und unabhängig von der Holdinggesellschaft arbeiten würden und sich so nichts ändere – für zehntausende von Arbeitnehmern bestände keine Jobgefahr. Eine zumindest sehr mutige Behauptung oder These. Ob hier das Gericht folgen will oder kann? Eher zweifelhaft. Und ob dem wirklcih so wenige Arbeitsplätze zum Opfer fallen würden? Bei eienr Zerschlagung gäbe e swahrscheinlich einieg Kollateralschäden in Form von Arbeitsplatzverlusten in den operativen Einheiten. Möglicherweise brächten Einzelteile „mehr“ und Einzelmarken beispielsweise der Pepco Group würden anderen Wettbewerbern zugeordnet. Auf jeden fall wären die Arbeitnehmer üebr längere Zeiträume grosser Unsicherheit ausgesetzt. Am wenigsten natürlich in den börsennotierten Töchtern Pepkor und – wahrshceinlich – Pepco. Auch bei Mattres, wo man gerade mal knapp unter 50% liegt.

“The employees in the Steinhoff group are employed by the subsidiaries which are sustainable business. There is no reason that the position of the subsidiaries’ employees would be imperiled if the respondent is wound up,” sollenVan Huyssteen und Mostert dazu geäussert haben.

Dass der Schaden der Ex-Eigentümer durch den Bilanzbetrug der Ex-Steinhoff Manager ausgelöst worden ist, sollte unstrittig sein

Aber Steinhoff’s Argumente scheinen stichhaltig und mit Bestand: Zuständigkeit liege bei niederländischen Gerichten. Auch wenn die Gegenseite polemisiert: “It is a chimera created to enable a group of South African companies and individuals to export financial assets from South Africa to the perceived safer waters of the Frankfurt Stock Exchange and, notionally, to provide the respondent with means to access European financial markets.”

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Und auch die Gefährdung eines geordneten Vergleichs, der sofern von den jeweils erforderlichen Mehrheiten auf den beiden Gläubigerversammlungen in SA und NL angenommen, wahrscheinlich die grösstmögliche Entschädigungssumme für die Gruppe aller Forderungsinhaber bringen sollte. Und dazu ein Überleben des Steinhoff Konzerns ermöglichen würde. Auch wenn nicht garantieren. So sollten die Gläubigerversammlungen der richtige Ort für die Ex-Tekki Town Inhaber sein, ihre Bedenken zu äussern und sich dann entweder die notwendige Zustimmung zu sichern oder eben „überstimmt“ zu werden.

Wahrscheinlich geht es „nur“ um eine Verbesserung der Verhandlungsposition – und in der Vergnagenheit haben die Ex-Tekkis bereits häufiger vor gericht verloren – eigentlich jede eingereichte Klage. ABER EINE RESTUNSICHERHEIT WIRD BLEIBEN BIS ZUR ENTSHCEIDUNG DES SÜDAFRIKANSICHEN GERICHTS – DAS ZITTENR IST NOCH NCIHT VORBEI. Auf jeden Fall positiv ist der Erfolg des Zeichnungsangebots für Pepco Group. Und damit die Handelsaufnahme „um den 26.05.2021“, die ein weiterer wichtiger Schritt für Steinhoff sien wird:

Freitag Einzelheiten des IPO in Warschau festgelegt – ofensichtlich überwogen die positiven Eckdaten Pepco’s alle Störfeuer

Erstmal: Das Listing ist erfolgreich. Und der gesamte Bruttoerlös des Listings  erreicht so 4,1 Mrd PLN (ca. 0,9 Mrd EUR). Hierfür werden insgesamt 102,269,300 Aktien platziert. Etwas mehr als ursprünglich in der Ankündigung der Eckdaten am 05.05.2021 genannt (101,343,568). Und der Emissionspreis liegt am unteren Ende der Presispanne: Zu 40,00 PLN (rund 8,80 EUR) – die Spanne lag zwischen 38,00 und 46,00 PLN.

BioNTech rechnet erstmal mit 1,8 Mrd Impfdosen bis Ende 2021 – trotz 3 Mrd Kapazität bis Ende 2021. Was wäre möglich?

Klare Aussagen zu Aktien. Dafür steht der Platow Brief. Und heute geht es um BioNTech. Günstig. Kauf.

Freefloat erreicht so bis zu 20 % der Aktien

Und gewährleistet so einen liquiden Handel, der für eine „vernünftige Kursbildung“ essentiell ist. Wie wir bereits gestern betonten: „Gerade in der derzeit etwas unruhigen Börsenphase könnte es hier möglicherweise negative Überraschungen geben. Andererseits: Hauptsache gelistet.“ (nwm, 13.05.2021). Also kann man die Platzierung durchaus als Erfolg betrachten. Und bietet zukünftig vereinfachte Möglichkeiten zur Finanzierung des operativen Geschäfts durch Kapitalerhöhungen, Anleiheemissionen oder Wandelanleihen. Zusätzlich kann Steinhoff seine angespannten Bilanzstrukturen durch weitere Aktienplatzierungen zukünftig entspannen. Möglicherweise zu höheren Kursen.

In dieser ersten Platzierung wurden 23,111,650 Aktien an Haupt-Investoren abgegeben

Im Rahmen von Darlehensvereinbarungen wurde an langfristige Investoren ein 23.111.650 Stück Aktienpaket platziert – analog zum Emissionspreis ungefähr im Wert von vielleicht 200 Mio EUR. Zusätzlich wurde zu Kurspflegezwecken ein Kontingent von maximal 12,058,252 Aktien an den sog. „stabilisation mangaer“ – Investmentbank – übertragen.

Startwert rund 5 Mrd EUR für den Konzern

Am ersten Handelstag an der Warschauer Börse, um den 26.05.2021 geplant, wird Steinhoff so einen Anteil von 78,9 % an der börsennotierten Pepco Group halten (sofern die Mehrzuteilungsoption zu maximal 12.058.252 Aktien ausgenutzt werden sollte). Ein weiterer Schritt zur Normalisierung und Rekapitalisierung des Steinhoff-Konzerns erfolgreich absolviert. Und die mögliche Enttäuschung über den Emissionspreis sollte in Anbetracht der mittel- und langfristigen Perspektiven für Mutter und Tochter als „kleiner Ausrutscher“ beurteilt werden.

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ABER ES BLEIBT DABEI:

Positive  Voten der beiden Gläubigerversammlungen gäben Steinhoff eine Chance

Die Einleitung der beiden Schutzschirmverfahren setzt auf eine baldige Klärung der Hängepartie „Vergleichsvorschlag“. Und in Südafrika sollte ab dem 20.06.2021 bis „Anfang Juli“ die letzte Entscheidung gefallen sein. also möglicherweise sogar vor dem 30.06.2021, der in den Niederlanden der „Tag der Entscheidung/Gläubigerversammlung“ ist. Aber man sollte nicht vergessen:

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Selbst bei positiven Voten in Südafrika und den Niederlanden auf den Gläubigerversammlungen wäre der Steinhoff Konzern extrem verschuldet mit kaum tragbaren Zinsbelastungen, die sich aber nach einem Vergleich wieder auf prozentual erträgliche Grössenordnungen reduzieren lassen müssten. Aber ohne Vergleich unnütze Spekulationen. Und so ist das Management zum Erfolg bei den Vergleichsverhandlungen verdammt, um wenigstens eine gewisse Überlebenschance für den Konzern zu erreichen.

Steinhoff könnte bald „normal“ werden

mit wachstumsstarken Töchtern, die als Retailkonzerne besser als die Konkurrenz durch die Corona Krise gekommen sind. Und man wäre nicht mehr ein Konzern, der sich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert sieht, die bei weitem alle seine Vermögenswerte überschreiten. Weiterhin mit Forderungen, die vor Gericht sehr erfolgversprechend wären, aber mit grösster Wahrscheinlichkeit den Konzern in die Insolvenz gezwungen hätten. Und im Insolvenzfalle wären die Forderungen wahrscheinlich nur zu Bruchteilen bedient worden. Zu viele Fremdkapitalgeber hätten bevorrechtigten Zugriff auf die Vermögenswerte gehabt. Was auch die Zusagebereitschaft der Schadensersatzfordernden erklärt.

Allen ist klar: Ohne Vergleich hat Steinhoff garantiert keine Zukunft,

mit Vergleich – so wie er jetzt vorliegt – könnte Steinhoff „gerade noch mal die Kurve“ kriegen. Die Schuldenlast ist immens und wird derzeit viel zu teuer bezahlt. Aber die hohen Fremdkapital-Zinsen sind auch im Existenzrisiko aufgrund der drohenden Aktionärs- und Darlehensgeberklagen begründet. Wenn diese durch den Vergleich wegfallen, sollte auch die Zinslast wesentlich reduziert werden können.

Nachdem der mit Abstand größte Gläubiger – Christo Weise -, der grösste Gegner Conservatorium und die Interessenvertretung der europäischen Steinhoff-Aktionäre VEB grundsätzlich dem Vergleich bereits vor Monaten zustimmten, fehlt eigentlich nur noch die Annahme in den Gläubigerversammlungen in Südafrika und in den Niederlanden und mindestens noch einer der ACG’s. Wenn es mal so einfach wäre.

Also alles hängt jetzt „nur noch“ an den Geschädigten des Bilanzbetrugs – und am Gericht in der West Cape Region

es gibt ja durchaus im operativen Bereich des „gesundgeschrumpften“ Konzerns einige interessante Beteiligungen mit hohen Wachstumsraten und Ambitionen. Wenn auch durch Corona gebremst. Und beispielsweise Pepkor Südafrika ist ein in der Krise gestärkter börsennotierter Handelskonzern, der organisch wächst und seine Marktanteile kontinuierlich steigern konnte. Auch die Mattres Inc. ist durch das Chapter11 Verfahren von diversen Altlasten befreit und beginnt wieder rund zu laufen – auch hier natürlich coronabedingte Einschränkungen.

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Und auch die australischen Händler haben „Ballast“ und viel margenschwachen Umsatz abgegeben und stehen jetzt fokussierter und gesünder da. Gleiches gilt für die diversen Abgaben von Nicht-Handelsaktivitäten, wie den britischen Möbelherstellern, südafrikanischen Autohändlern und Werkstätten. Und ohne die verlustträchtige Conforama Frankreich/Schweiz, die zu einem symbolischen Preis losgeschlagen werden konnte, bleiben gesunde Conforamahändler im Konzern. Über die Wachstumsperle Pepco brauchen wir wohl gar nicht mehr zu sagen – egal wie der laufende Zeichnungsprozess an der Warschauer Börse ausgehen sollte.

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