Prime Standard | Steinhoff Aktie unter Druck. Liquidation der Steinhoff Holding in Südafrika von Tekki Towns Ex-Eigentümern beantragt- damaliger Verkauf …

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13.05.2021 –  Seit dem virtuellen  Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) „General Meeting“ sind jetzt einige  Tage vergangen. Und nach dem für das Management etwas enttäuschenden Verlauf meldete man die Einzelheiten des Pepco Group Börsengangs, dessen Zeichnungsphase noch bis zum 14.05.2021 läuft. Und nicht nur das nun in diese fragile Zeichnungsphase ein kräftiger Taumel die Börsen „runterzieht“. Damit einhergehend einem zunehmenden Risiko des möglichen Scheiterns des IPO’s, oder geringerer Zeichnungsbeträge oder geringerer Zahlungsbereitschaft  der Zeichner, kommt nun ein weiterer Schatten aus der Vergangenheit wieder auf die Bühne:

Die ehemaligen Eigentümer einer Schuhhandelskette beantragen beim Highcourt der Western Cape Region (SA) die Liquidation der Steinhoff Holding – am Montag, wie jetzt erst bekannt geworden

Was bedeutet das? Welchen Hintergrund hat diese Meldung? Tekki Town, eine südafrikanische Schuhhandelskette, wurde 2016 an den Steinhoff-Konzern verkauft. Und analog zum Pepkor Verkauf Christo Wieses an die Steinhoff Holding, wurde auch dieser Kauf grösstenteils mit Steinhoff Aktien bezahlt. Aufgrund der betrügerischen Buchhaltung der ehemaligen Steinhoff-Manager wurden diese Aktien wesentlich höher bewertet, als nach Bekanntwerden des Bilanzbetrugs. Und die Voraussetzungen für diese hohe Bewertung lagen in einem klaren Betrug begründet. In falschen Unternehmensmeldungen. In falschen Bilanzen.

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Die Ansprüche der Ex-Eigentümer sollen 1,8 Mrd ZAR betragen

Und seit Jahren versuchen diese definitiv geschädigten Tekki Town Verkäufer eine Entschädigung für den damaligen Verkauf unter „Falschen Voraussetzungen“ zu erhalten. In 2016 wurde die Handelskette für rund 3,2 Mrd ZAR an Steinhoff veräussert – im Gegenzug erhielten die Verkäufer Steinhoff Aktien. Und laut südafrikanischen Pressorganen sei den Gerichtsunterlagen weiterhin zu entnehmen, das dieser heute bekanntgewordene Liquidationsantrag der nächste Schritt in einer Reihe von rechtlichen Aktionen sei.

Liquidationsantrag mit Zuständigkeit in Südafrika scheint „am falschen Ort“

Aber wird von den Ex-Tekki Town Eigentümern damit begründet, dass wesentliche Geschäftstätigkeiten des Steinhoff Konzerns in Südafrika angesiedelt seien, auch wenn der rechtliche Sitz in den Niederlanden sei. Ob ein solcher Antrag erfolgversprechend sein könnte, können Juristen besser bewerten. Auf jeden Fall bringt dieser Antrag wieder ein Stück mehr Unsicherheit in den „Vergleichsprozess“, der eigentlich „auf Schienen zu laufen schien“ in Richtung Vergleich.

Heute reagiert Steinhoff auf diese Presseberichte

Steinhoff stellt in seiner Stellungnahme klar, das es  in dem in der Presse hochgekochten Prozess nur „unter anderem “ um eine Liquidation respektive einen Antrag auf Liquidation der Steinhoff Holdings NV gehe: „..the South African courts of an application for inter aliathe provisional liquidation of SIHNV.“ In einem Eilantrag hätten Firmen, die verbunden mit den ehemaligen Eigentümern von Tekki Town seien, am 12.05.2021 eine entsprechende Klage/Antrag eingereicht und eine Anhörung für den 24.05.2021 beantragt.

Steinhoff will das Vorgehen der Ex-Tekki’s mit allen Mitteln bekämpfen und sieht darin eine mögliche Bedrohung der voranschreitenden Vergleichsprozesse
Im Fortlauf der Presseerklärung stellt man zuerst den rechtlichen Status der Gesellschaft klar und bestreitet so indirekt die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts. Da man in den Niederlanden handelsregisterlich geführt sei, gelte das am 15.02.2021 veranlasste Schutzschirmverfahren mit der für Juni erwarteten Gläubigerversammlung in den Niederlanden als Ort für solche Forderungen:

„As previously noted, SIHNV is a public limited liability company incorporated under the laws of the Netherlands and is registered with the Trade Register in the Netherlands under number 63570173, with tax residency in South Africa. On 15 February 2021, the Company announced that it had resolved to lodge an application for a Dutch „suspension of payments“ procedure („Dutch SoP„) with the Amsterdam District Court to implement its proposal to settle the multi-jurisdictional legacy claims against it. The Amsterdam District Court approved the application on the same day and appointed two administrators, namely Mr. F. Verhoeven and Mr. C.R. Zijderveld.“

Zuständigkeit sei durch das laufende Schutzschirmverfahren rechtlich eindeutig in den Niederlanden

In der derzeit fragilen Situation, die bis zur endgültigen Annahme des im Raum stehenden Vergleichsvorschlags auf den beiden Gläubigerversammlungen in Südafrika und in den Niederlanden, wo die Ex-Tekki-Eigentümer Ansprüche angesiedelt wären, andauern wird, ist dieses Querfeuer mehr als störend. Offensichtlich sind die Kläger mit der angebotenen Vergleichsquote nicht einverstanden und versuchen eine „Besserung“ zu erreichen. Das damit möglicherweise für alle Stakeholder am Ende nur ein Scherbenhaufen stehen könnte, scheint egal zu sein für die Kläger. Dazu die immer bnoch ausstehende Zusage von mindestens einer der beiden noch unentschlossenen Sammelklägergruppen – schwierig.

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So wird der möglicherweise positive Effekt der VEB Unterstützung und des Pepco Listings zumindest kurzfristig in den schatten gestellt.

„SIHNV will oppose the application by the Tekkie Town Claimants and will vigorously defend any attempt to disrupt the proposed global settlement and the Company’s ongoing Dutch SoP and the proper forum of the Dutch courts. The global settlement proposal currently under consideration by the Dutch court incorporates provisions to address the disputed claims of the Tekkie Town Claimants against the Company which relate to transactions between the Tekkie Town Claimants and the Company in 2016.“

ABER ES BLEIBT DABEI:

Positive  Voten der beiden Gläubigerversammlungen gäben Steinhoff eine Chance

Die Einleitung der beiden Schutzschirmverfahren setzt auf eine baldige Klärung der Hängepartie „Vergleichsvorschlag“. Und in Südafrika sollte ab dem 20.06.2021 bis „Anfang Juli“ die letzte Entscheidung gefallen sein. also möglicherweise sogar vor dem 30.06.2021, der in den Niederlanden der „Tag der Entscheidung/Gläubigerversammlung“ ist. Aber man sollte nicht vergessen:

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Selbst bei positiven Voten in Südafrika und den Niederlanden auf den Gläubigerversammlungen wäre der Steinhoff Konzern extrem verschuldet mit kaum tragbaren Zinsbelastungen, die sich aber nach einem Vergleich wieder auf prozentual erträgliche Grössenordnungen reduzieren lassen müssten. Aber ohne Vergleich unnütze Spekulationen. Und so ist das Management zum Erfolg bei den Vergleichsverhandlungen verdammt, um wenigstens eine gewisse Überlebenschance für den Konzern zu erreichen.

Steinhoff könnte bald „normal“ werden

mit wachstumsstarken Töchtern, die als Retailkonzerne besser als die Konkurrenz durch die Corona Krise gekommen sind. Und man wäre nicht mehr ein Konzern, der sich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert sieht, die bei weitem alle seine Vermögenswerte überschreiten. Weiterhin mit Forderungen, die vor Gericht sehr erfolgversprechend wären, aber mit grösster Wahrscheinlichkeit den Konzern in die Insolvenz gezwungen hätten. Und im Insolvenzfalle wären die Forderungen wahrscheinlich nur zu Bruchteilen bedient worden. Zu viele Fremdkapitalgeber hätten bevorrechtigten Zugriff auf die Vermögenswerte gehabt. Was auch die Zusagebereitschaft der Schadensersatzfordernden erklärt.

Allen ist klar: Ohne Vergleich hat Steinhoff garantiert keine Zukunft,

mit Vergleich – so wie er jetzt vorliegt – könnte Steinhoff „gerade noch mal die Kurve“ kriegen. Die Schuldenlast ist immens und wird derzeit viel zu teuer bezahlt. Aber die hohen Fremdkapital-Zinsen sind auch im Existenzrisiko aufgrund der drohenden Aktionärs- und Darlehensgeberklagen begründet. Wenn diese durch den Vergleich wegfallen, sollte auch die Zinslast wesentlich reduziert werden können.

Nachdem der mit Abstand größte Gläubiger – Christo Weise -, der grösste Gegner Conservatorium und die Interessenvertretung der europäischen Steinhoff-Aktionäre VEB grundsätzlich dem Vergleich bereits vor Monaten zustimmten, fehlt eigentlich nur noch die Annahme in den Gläubigerversammlungen in Südafrika und in den Niederlanden und mindestens noch einer der ACG’s. Wenn es mal so einfach wäre.

Also alles hängt jetzt „nur noch“ an den Geschädigten des Bilanzbetrugs – und am Gericht in der West Cape Region

es gibt ja durchaus im operativen Bereich des „gesundgeschrumpften“ Konzerns einige interessante Beteiligungen mit hohen Wachstumsraten und Ambitionen. Wenn auch durch Corona gebremst. Und beispielsweise Pepkor Südafrika ist ein in der Krise gestärkter börsennotierter Handelskonzern, der organisch wächst und seine Marktanteile kontinuierlich steigern konnte. Auch die Mattres Inc. ist durch das Chapter11 Verfahren von diversen Altlasten befreit und beginnt wieder rund zu laufen – auch hier natürlich coronabedingte Einschränkungen.

Und auch die australischen Händler haben „Ballast“ und viel margenschwachen Umsatz abgegeben und stehen jetzt fokussierter und gesünder da. Gleiches gilt für die diversen Abgaben von Nicht-Handelsaktivitäten, wie den britischen Möbelherstellern, südafrikanischen Autohändlern und Werkstätten. Und ohne die verlustträchtige Conforama Frankreich/Schweiz, die zu einem symbolischen Preis losgeschlagen werden konnte, bleiben gesunde Conforamahändler im Konzern. Über die Wachstumsperle Pepco brauchen wir wohl gar nicht mehr zu sagen – egal wie der laufende Zeichnungsprozess an der Warschauer Börse ausgehen sollte.

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