Prime Standard | Steinhoff Aktie überrascht: Finale Abstimmung um 11:00 Uhr in Südafrika wird verschoben. Viele Fragen.

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09.09.2021 –  Die Aktie von Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) steht möglicherweise vor einer Neubewertung. Nach den dramatischen Ereignissen am Montag kam gestern weisser Rauch aus Amsterdam: Die Gläubigerversammlung in Amsterdam signalisierte klar ihre Zustimmung: Von den 15 Gläubigervertretern stimmten nach eienr wohl relativ kurzen Diskussion alle für den vorliegenden Vergleichsvorschlag des Steinhoff Konzerns:

Jetzt fehlt „nur noch“ die formale Bestätigung des eindeutigen Abstimmungsergebnisses durch das niederländische District Gericht. Für den 16.06.2021 um 10:00 Uhr ist diese Entscheidung angesetzt. Aber wie gesagt: Die Entscheidung ist gefallen, das Gläubigerschutzabkommen in den Niederlanden ist mit hoher Wahrscheinlichkeit positiv ausgegangen.

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Jetzt wäre eigentlich Heute  um 11:00 Uhr die letzte Gläubigergruppe in Südafrika zur Abstimmung gekommen – nach zweimal JA seit Weises Aussagen am Montag relativ sicher…

ABER UM 08:30 informiert Steinhoff International Holding NV in dürren Worten darber, das die um 11:00 angesetzte finale Abstimmung der Gläubigergruppe der „durch Verträge Geschädigten“ NICHT um 11:00 Uhr stattfindet. Ohne begründung heisst es nur:

„In accordance with the Order of the Western Cape Division of the High Court of South Africa dated 5 September 2021 under case number 15157/2021, and at the request and on behalf of the Chair of the Meetings, the Company advises that the Meeting of the Contractual Claimants under the s155 Proposal will not resume at 11:00 on Thursday 9 September 2021 but will reconvene at a later time to be communicated.“

Liegt’s an den Tekki’s und eienr möglichen Einigung?

Spekulationen sind möglich: Die EX- Tekki Town Eigentümer sind ebenfalls durch vertragliche Vereinbarungen Geschädigte – vielleicht gibt es von dieser Seite he rmöglciherweise Bewegung oder gar Verhandlungen, die ein Urteil des Highcourt der Western Cape Region über den Liquidationsantrag der EX-Tekki-Eigentümer obsolet machen könnten.

Denn die einzige Hürde scheitn noch dieses kaum berechenbare Verfahren zu sein, insbesondere da Christo Wiese für seine Titan-Gruppe am Montag die Zustimmung für die eigentlich heute angesetzte Versammlung verkündet hatte. LSO WEITER WARTEN!

Zur Erinnerung: Am Montag überschlugen sich die Ereignisse:

08:00 Uhr, 06.09.2021, Steinhoff meldet einstweilige Anordnung des Western Cape High Court eine der drei für heute angesetzten Abstimmungen zu verschieben – auf Antrag Steinhoffs

Eigentlich sollten „Nägel mit Köpfen“ in Südafrika gemacht werden: Entschieden werden solllte über die Forderungen gegen die „Vorgängergesellschaft“ der niederländischen Holding. Die Steinhoff Ltd. war seinerzeit an der Börse Johannesburg börsennotiert und deren Aktionäre „tauschten“ ihre Aktien vollständig in Aktien der neugegründeten niederländischen Holding, die am Frankfurter Aktienmarkt gelistet worden war.

Am 06.09. sollten in drei getrennten Versammlungen die verschiedenen Gläubigergruppen über den Vergleichsvorschlag der Steinhoff International Holding NV abstimmen.

Contractual Claimants Abstimmung auf den 09.09.2021, 11:00 Uhr verschoben!

Bedeutet: Wenn die beiden anderen Gruppen der „Geschädigten“ dem Vergleichsvorschlag zustimmen sollten, dann hängt alles an der Zustimmung der letzten „Gruppe“, den durch vertragliche Vereinbarungen „Geschädigten“ (Übertragung von börsennotierten Steinhoff Ltd. Aktien gegen Einbringung von Assets/Geld in die Steinhoff Gruppe). am Donnerstag.

HIER SCHEINT EINER DER EIGENTLICH BEREITS AUF LINIE GEBRACHTEN GLÄUBIGER „NICHT MITSPIELEN ZU WOLLEN“. Jedenfalls sah sich Steinhoff gezwungen am Sonntag beim High Court der Western Cape Region eine einstweilige Verfügung gegen die Titan Gruppe, die mit Christo Weise in Verbindung steht,zu beantragen, weil die eigentlich vertraglich zugesicherte Zustimmung zum Vergleich wohl erzwungen werden muss.

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Zustimmung von Christo Wieses Titan Gruppe eigentlich bereits am 24.03.2021 vertraglich zugesichert mit festem Zahlungsplan – aber offensichtlich Sand im Getriebe

Bereits am 24.03.2021 konnte Steinhof eigentlich das Thema „Titan“ als erledigt betrachten – es gab einen verbindlichen Vertrag oder besser gesagt eine „V ERGLEICHSUNTERSTÜTZUNGSVEREINBARUNG. ALLES HIERZU und ZUM HINTERGRUND DER FORDERUNGEN DER TITAN-Gruppe HIER.

10:00 Uhr, 06.09.2021: Gruppe der Financial Creditors stimmt im Gläubigerausschuss für den Vergleichsvorschlag Steinhoffs mit der notwendigen 75% Mehrheit.
11:00 Uhr, 06.09.2021: Christo Wiese erklärt in einem Interview, dass die Probleme der Titan einzelnen Vergleichsfragen geklärt werden konnten und die Titan Gruppe nun am Donnerstag dem Vergleichsvorschlag zustimmen werde – wohl entscheidend für die letzte Gläubigergruppenabstimmung am Donnerstag, 13:00 Uhr.

Auf der Internetseite www.news.com wird ein Interview der fin24 mit christo Wiese vom Montag Morgen veröffentlicht, in dme er klarstellt, dass nun alle fragen geklärt seien und Titan für den Vergleichsvorschlag nunmehr stimmen könne. So führt Jan Cronje in seinem Artikel „Christo Wiese’s Titan group to support Steinhoff settlement after removal of ‚uncertainties'“ aus. „Steinhoff’s former chairperson Christo Wiese says his Titan group of companies will vote in favour of Steinhoff’s multibillion-rand settlement proposal after „uncertainties“ were removed.“There are now no uncertainties. The terms are crystal clear,“ he told Fin24 on Monday morning.“  (fin24, „Christo Wiese’s Titan group to support Steinhoff settlement after removal of ‚uncertainties'“, Jan Cronje, 06.09.2021)

13:00 Uhr, 06.09.2021: Gruppe der „MPC“s – Käufer der Steinhoff Ltd. Aktie über den Markt stimmt im Gläubigerausschuss für den Vergleichsvorschlag Steinhoffs mit der notwendigen 75 % Mehrheit
15:00 Uhr, 06.09.2021: Aktienkurs de rSteinhoff fällt im XETRA-Handel von 0,23 EUR auf 0.06 EUR innerhalb kürzester Zeit
Wie erst um 17:30, 06.09.2021 in einer Steinhoff Unternehmensmeldung für den europäischen Kapitalmarkt veröffentlicht wurde, hat am Nachmittag der Highcourt der Western Cape Region einen Antrag auf Abweisung der Klage der Ex-Tekki Town Eigentümer auf Liquidation der Steinhoff International Holding NV abgelehnt.

Auch wenn der Gerichtshof noch nicht in der Sache entschieden hat – hierzu sind Anhörungen am 09./14./15. 09. vom Highcourt angesetzt, so ist der Entscheid gegen die Einflussnahme der niederländischen Sachwalter der Steinhoff im Rahmen des niederländischen Gläubigerschutzverfahrens definitiv ein kräftiger Schuss vor den Bug. Und zeigte nochmals die Unberechenbarkeit des noch laufenden Verfahrens. Eine Liquidationsanordnung würde – selbst wenn gegen sie Revision eingelegt werden kann – erstmal die Steinhoffsituation ins Ungewisse stürzen. Auch wenn alle relevanten Gläubigerversammlungen zustimmen sollten. Und zumindest für das südafrikanische §155-Verfahren sieht es nach Christo Wieses Abnicken und dem bereits zweifachen Ja der anderen beiden relevanten Gruppen sehr gut aus.

Gleichzeitig sollten die bereits gesehenen hohen Zustimmungsquoten in zwei Gläubigergrupopen und Christo wieses Ja für die grösste Fraktion der dritten Gläubigergruppe Rückenwind für die Amsterdamer Abstimmung am Mittwoch bringen – sahen wohl letztendlich auch die Aktienmärkte so –

Die Steinhoff Aktie erholte sich wieder vom Tagescrash und schloss letztendlich bei über 0,18 EUR im XETRA-Handel um 17:35 Uhr, 06.09.2021.

FAZIT DES TAGES: Zwei Gläubigergruppen stimmten dem Vergleichsvorschlag zu, die Zustimmung der dritten Gruppe scheint durch Chrsito Weises Zusage relativ sicher – wenn auch erst am Donnerstag abgestimmt wird. Die Highcourt Entscheidung im Tekki Town Verfahren zeigt jedoch wieder einmal wie fragil das Vergleichsgebäude ist – und das es noch kein Urteil zum Liquidationsantrag der Tekki Town Ex-Eigentümer gibt. Und ein Erfolg dieser Kläger könnte den gesamten Vergleich immer noch hinfällig machen.

Und in Südafrika fällt die letztendliche Entscheidung: „Ende des Schwebezustands zwischen Zwangsliquidation oder „Dahinvegetieren“ bedroht durch für das Unternehmen nicht stemmbare Schadensersatzforderungen“ für den Steinhoff Konzern am Donnerstag um 11:00 Uhr. Respektive durch den Highcourt der Western Cape Region in einem der letzten offenen Verfahren, die einen Vergleich verhindern könnten.

Solllten alle drei Gläubigergruppenin Südafrika  jeweils mit ausreichender Mehrheit für den Vergleichsvorschlag stimmen – UND jetzt der Districtgerichtshof in Amsterdam  am 16.09.2021 den „niederländischen Arm“ abgesegnen, dann wird das gesamte Vergleichskonstrukt EFFEKTIV – WIRKSAM. Und danach sollte die Aktie – trotz bereits gesehener Kursavancen – möglicherweise vor einer Neubewertung stehen.

Und die möglicherweise entscheidende Gläubigergruppe – hauptsächöich von Christo Wiese, dem Ex-Eigentümer von Pepkor, und verknüpften Unternehmen repräsentiert – wird nun am 09.09. voraussichtlich um 11:00 Uhr den Schlusspunkt für die Gläubigerversammlungen setzen – so oder so! Vor dem Highcourtentscheid.

AUSFÜHRLICH HABEN WIR DIE AKTUELLE OPERATIVE STÄRKE DES RETAILKONZERNS ZUM 30.06.2021 UND DIE PERSPEKTIVEN AUS EINEM BÖRSENGANG DER 50% BETEILIGUNG MATTRES FIRM – DIE VON WERTLOS ZUM MILLIARDENKONZERN IN RASENDER GESCHWINDIGKEIT VORANKAM – IN UNSEREM LETZTEN BEITRAG DARGESTELLT:

Operativ unterlegt könnte der Konzern mit Zustimmung der Gläubiger ab dem 16.09. einen neuen Anfang wagen (sofern Weszern Cape am 15.09. zuvor die Klage abweisen sollte – wenn auch mit dauerhaft nicht tragbaren über 11 Mrd EUR Schulden

Alle Töchter wachsen kräftig, arbeiten operativ profitabel und bieten so derm Konzern eine gute Basis für ein Leben nach den Schadensersatzforderungen. Denn diese könnten durch die beiden Schutzschirmverfahren erledigt sein. Am 03.09 resp. 06.09. entscheiden die jeweiligen  Gläubiger-Versammlungen über die Annahme des Vergleichspakets.Das in den letzten Wochen noch zweimal nachgebesserte Angebot des Steinhoff-Konzerns bedeutet letztendlich eine Zahlung des Konzerns über insgesamt rund 1,426 Mrd EUR. Könnte die Lösung sein – vorerst.

Neben den namhaften Zusatzzahlungen von DELOITTE Niederlande und Südafrika, den D&O Versicherungen des Managements (ausser für die Haupttäter) und Zahlungen des nicht strafrechtlich verfolgten Managements erklärt sich der Steinhoff Konzern bereit folgende Zahlungen zu leisten, Stand 16.07.2021:

Original
settlement
amount (July 2020)
Revised total
settlement
amount (inc. 16 July 2021 & 11 August 2021 offers)
Total increase in settlement amount since July 2020
EURm ZARm EURm ZARm EURm ZARm % Inc.
SIHNV & SIHPL Market Purchase Claimants 267 442 175 66%
SIHNV Contractual Claimants 103 171 68 66%
Hemisphere CPU 40 66 26 66%
SIHPL Contractual Claimants: Titan 7,904 7,904
SIHPL Contractual Claimants: Other 1,653 1,653
SIHPL Market Purchase Claimants (current increase) 3,214 3,214 n.m.
EUR Total (of EUR and ZAR amounts) 969 1,426 457 47%
AUSFÜHRLICH HABEN WIR DIE AKTUELLE OPERATIVE STÄRKE DES RETAILKONZERNS ZUM 30.06.2021 UND DIE PERSPEKTIVEN AUS EINEM BÖRSENGANG DER 50% BETEILIGUNG MATTRES FIRM – DIE VON WERTLOS ZUM MILLIARDENKONZERN IN RASENDER GESCHWINDIGKEIT VORANKAM – IN UNSEREM LETZTEN BEITRAG DARGESTELLT:
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