Biofrontera Aktie – kommt nicht zur Ruhe. Gerichtsurteil könnte teuer werden. Zu teuer? Und warum erst jetzt gemeldet?

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Biofrontera vor Break Even.
Biofrontera Aktie –  in diesem Jahr ein kurstechnisches Trauerspiel. Auch die Aussichten mindestens auf eine kräftige Reduktion des EBIT-Verlustes „auf negativen einstelligen Mio-Bereich“  2022 brachten die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113)-Aktie nicht wirklich „Schwung“. Und die Erwartung in 2023 erstmals „schwarze Zahlen“ zu schreiben, wie der damalige CFO Ludwig Lutter im Gespräch mit dem nwm  noch im Mai 2022 in Aussicht stellen konnte, führte vielleicht zu dem bis zum 12.08.2022 befristeten Übernahmeangebot einer Gruppe „um die Deutsche Balaton“ zu einem Übernahmepreis-Angebot von 1,18 EUR je Aktie, aber nicht zu steigenden Kursen. Und seitdem ist noch einiges passsiert – Kapitalerhöhung um nominal und real rund 7 Mio EUR (November), Ausbau Vertriebsteam, Entkonsolidierung der ehemaligen US-Tochter Biofrontera Inc. und insgesamt postiv stimmende Zahlen für die ersten neun Monate des Jahre.

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Und jetzt gibt’s ein Urteil, dass Biofrontera sehr teuer zu stehen kommen könnte.

Die Biofrontera Aktie Trümmerhaufen – noch? Personalquerelen und Auseinandersetzungen zwischen den Stakeholdern waren Gift für die Aktie. Dabei gab es operativ durchaus positive Entwicklungen, aber offensichtlich gab es trotz zwischenzeitlich gemeldeten „Versöhnungen“ oder Einigungen innerhalb der Stakeholder fortgesetzt – freundlich gesagt – unterschiedliche Ansichten.Und in diese traurige Reihe passt nun ein für die Gesellschaft Urteil des Landgerichts Köln vom 9. Dezember 2022, dass die Zustimmungsbeschlüsse des seinerzeitigen Vorstandes und des seinerzeitigen Aufsichtsrates des Unternehmens zum mitgeteilten Börsengang der Biofrontera Inc. durch Ausgabe von Aktien und Optionsscheinen, rechtswidrig sein sollen.

Börsengang und Verselbstständigung der Biofrontera inc. hab ezu Vermögnesverlusten der Aktionäre geführt – aufgrund rechtswidriger Beschlüsse von Aufsichtsrat und Vorstand

Das Gericht habe festgestellt, dass die vorgeschriebene vorherige Genehmigung des Börsengangs durch Ausgabe von Aktien und Optionsscheinen durch die Hauptversammlung rechtswidrig nicht eingeholt wurde. In seiner Urteilsbegründung führt das Gericht aus: „Vorliegend hat die Beklagte [Biofrontera AG] bezüglich ihrer Tochtergesellschaft BINC [Biofrontera Inc.] einen kolossalen Kontrollverlust eingeleitet, indem mit der Billigung des Börsengangs zugelassen wurde, dass Drittinvestoren die Mehrheit in der Tochtergesellschaft unter Verzicht auf die Ausübung des Bezugsrechts der Muttergesellschaft übernehmen.

Darüber hinaus kommt das Gericht zu dem Schluss, dass „aus dem Kontrollverlust [über die Biofrontera Inc.] zwangsläufig erhebliche Vermögensverluste für die Beklagte [Biofrontera AG] und ihre Aktionäre resultieren„. Das Feststellungsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Und der Börsengang bleibe von dem Gerichtsurteil unberührt.

Die Handelnden von damals sind alle weg. Aber wie hoch wäre bei Rechtsgültigkeit des Urteils der Schaden? Existenzfrage für Biofrontera?

Da alle an den Beschlüssen beteiligten seinerzeitigen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, wurden den seinerzeitigen Vorstandsmitgliedern Herrn Prof. Dr. Lübbert und Herrn Lutter sowie den seinerzeitigen Aufsichtsratsmitgliedern Herrn Dr. Granzer, Herrn Baumann, Herrn Dr. Borer, Herrn Eyring, Herrn Weber und Frau Prof. Dr. Ruhwedel Streitverkündungsschriften wegen möglicher Schadensersatzansprüche gegen diese zugestellt.

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Aber ob diese zahlungsfähig sind oder nicht, erstmal haftet die Biofrontera AG für Schäden, die wohl in einem gesodnerten Verfahren festgestellt werden müssten. Welche Höhe diese dann erreichen werden, scheint völlig offen. Dass es einem Aufsichtsrat und einem Vorstand entgeht, welche Beschlüsse nur von eine rHauptversammlung geschlossen werden können und welche nicht, wirkt eigentlich zumindest dilettantisch. Den Schaden – in welcher Höhe auch immer – haben erstmal die Aktionäre getragen. Und jetzt fragt sich, ob un dwer letztendlich dafür zahlen muss, respektive kann. Auf jeden Fall sind die Kassen der Biofrontera trotz Kapitalerhöhung nicht üppig gefüllt.

Die relativ späte Kommunikation des aktuellen Management’s über dieses Urteil vom 9.12.2022 erst heute, scheint zumindest kritikwürdig… Und die Biofontera Aktie? Viele Fragen, wenig klare Antworten, nicht unbedingt ein positives Umfeld für einen Aktienkauf…

Biofrontera Aktie im Schatten der neuen Unsicherheit: Prognose sieht positives EBITDA für 2023 voraus – zwei Schritte im Dezember könnten für 2023 wichtig werden – Grossbritannien und Finnland

Die Geschäftsentwicklung in den ersten neun Monaten 2021 verlief in Übereinstimmung mit den Erwartungen des Vorstands. Er hält daher weiterhin an seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2022 fest. So erwartet der Konzern für 2022 einen Umsatz von 24 bis 27 Mio. EUR und ein positives EBITDA, sofern sich die erfreuliche Geschäftsentwicklung der ersten neun Monate fortsetzt.“ – so der Vorstand zu den Aussichten für 2023 bevor das Urteil vorlag.

Am 8.12.2022 setzte man ein Zeichen in Grossbritannien: Eine neu gegründete Biofrontera UK Ltd. bekam ihren Sitz in Cambridge, UK und steht unter der Leitung von Frau Pilar de la Huerta und Frau Dr. Montserrat Foguet als Geschäftsführerinnen. Die Gesellschaft soll zukünftig den Vertrieb von Ameluz® und der Rotlicht-Lampe BF-RhodoLED® in Großbritannien übernehmen.

„Die Gründung unterstreicht unser langfristiges strategisches Interesse am britischen Pharmamarkt und auch dessen wichtige Stellung innerhalb Europas. Wir möchten zukünftig unsere Vertriebsanstrengungen in Großbritannien deutlich ausweiten und legen nun den Grundstein dafür“, kommentiert Frau de la Huerta, Vorstand der Biofrontera AG.

Und dann Vertriebsstart von Ameluz in Finnland. Perspektiven.

Biofronteras skandinavischer Vertriebspartner Galenica AB, Malmö, Schweden,begann im Dezember mit der Vermarktung von Ameluz® und BF-RhodoLED® nun auch in Finnland. Nachdem im Rahmen einer Ende 2020 abgeschlossenen Lizenzvereinbarung die Vermarktung der Ameluz®-PDT durch die Galenica bereits seit Mitte 2021 in Schweden, Norwegen und Dänemark erfolgreich gestartet war, wird Ameluz® nun auch aktiv in Finnland beworben.

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Frau de la Huerta, CFO der Biofrontera AG, kommentierte: „Unser Ziel ist es, eine wirksame Behandlung der aktinischen Keratose für alle Menschen in Europa zu entwickeln und anzubieten, und die Einführung in Finnland ist ein weiterer Meilenstein auf diesem Weg. Wir freuen uns sehr, mit Galenica einen Lizenzpartner an unserer Seite zu haben, der den Ausbau der Vermarktung in dieser Region aktiv und erfolgreich vorantreibt und damit Ameluz® als hervorragendes Medikament zur Behandlung von aktinischen Keratosen etabliert. Es ist zu erwarten, dass die von uns und unseren Partnern in Europa erzielten Umsätze an Bedeutung gewinnen werden und somit ist die regionale Expansion ein weiteres Puzzlestück in Biofronteras Vermarktungsstrategie.“

Weißer Hautkrebs ist auch auf dem finnischen Markt auf dem Vormarsch….

Er ist einer der Hauptgründe für Besuche beim Dermatologen und gehört damit zu den fünf kostenintensivsten Krebsarten und somit zu den Hauptkostentreibern im Gesundheitswesen. Aktinische Keratosen (AK) sind darunter mit einem Anteil von etwa 25 % stark vertreten. [ Soini EJ et al. Adv. Ther. 2015;32:455-476 ] Da derzeit nur eine begrenzte Anzahl von Patienten mit aktinischer Keratose eine photodynamische Therapie erhalten, birgt die Region langfristig ein großes Wachstumspotenzial. Schätzungen nach werden derzeit etwa 15.000 AK Patienten therapiert, nur ca. die Hälfte der in Europa sonst üblichen Anzahl.

In Norwegen, Schweden und Dänemark hat Galencia bereits ein bedeutendes Marktwachstum bei PDT-Behandlungen erzielt. In den letzten 12 Monaten erhielten etwa 2.500 Patienten eine Ameluz®-PDT, ein Anstieg um das Fünffache in Vergleich zu 2021. „Galenica konnte in den skandinavischen Ländern bereits ein signifikantes PDT-Marktwachstum realisieren, was uns in der Annahme bestärkt, dass wir das Potenzial von Ameluz® in Europa noch lange nicht ausgeschöpft haben. Bereits in diesem Jahr hat sich der Umsatzanteil des europäischen Geschäfts deutlich erhöht, und mittelfristig werden wir unsere europäischen Marketingaktivitäten in dieser Region noch stärker ausbauen“, erklärt Frau de la Huerta weiter.

Biofrontera Aktie mit einem Berg an Unsicherheit. Und durch die Kenntnisnahme des Urteils aus Köln sind diese Unsicherheiten nochmals beträchtlich gestiegen. Leider unterliess es das Management weiterführende Informationen über mögliche Auswirkungen des Urteils zu geben. So beliben nur ungesund viele Fragen offen.
Trotzdem oder gerade deswegen ein KAUF? Die aktuelle Marktkapitalisierung der Biofrontera AG entspricht weniger als dem Zweifachen des für 2022 erwarteten Umsatzes. Gegenüber Peers aus der biopharmazeutischen Industrie entspricht das einem deutlichen Bewertungsabschlag. Unsicherheitsfaktoren wie unter den Erwartungen liegende Quartalsumsätze scheinen in dieser Bewertung eingepreist. Und nach einer Klärung der Mehrheitsverhältnisse, der Unsicherheiten über die Ausrichtung, bleibt ein Unternehmen mit „geistigem Eigentum“, das in 2023 erstmals den Konzern in die „schwarzen Zahlen“ bringen soll, was dann ganz andere Bewertungen ermöglichen sollte. Natürlich muss bis dahin die Liquidität gesichert werden – was durch die 7 Mio EUR Kapitalerhöhung am 11.11.2022 erfolgreich gelang. Chancen für Mutige? Vielleicht  erst nahc Klärung der Auswirkungen des Kölner Urteils?

Chart: Biiofrontera AG | Powered by GOYAX.de
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