Prime Standard | Steinhoff erreicht Etappenziel. Wichtiger ist, was du Preez nicht dazu sagt.

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24.09.2021 –  Die Aktie von Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) befindet sich in einer sonderbaren Wartesituation: Die immer als grösstes, potentiell existenzvernichtendes Problem gesehenen Schadensersatzforderungen sind durch die umfassende Zustimmung auf ALLEN Gläubigerversammlungen einer Lösung so nah, wie noch nie. Dazu hat das Amsterdamer District Gericht gestern – wie erwartet – den auf der Gläubigerversammlung in Amsterdam von den 15 Gläubigervertretern einstimmig genehmigten Vergleichsplan „durchgewunken“.

OK des Amsterdamer District-Gerichts zum Abstimmungsergebnis bedeutet?

Das niederländische Schutzschirmverfahren wird aufgehoben, die vom Gericht ernannten Sachwalter beenden ihre Aufgabe und der niederländische Arm der Vergleichsvereinbarung wird bindend. ABER Achtung: Erstens gilt dieses, wenn innerhalb der nächsten 8 Tage ab dem Entscheid kein Widerspruch eingelegt werden sollte und wenn – was allgemein klar ist – auch der südafrikanische Arm des Vergleichs (die südafrikanische Steinhoff Ltd. betreffend – vorläufer derNL-Holding) rechtsgültig wird.

So sieht du Preez einen weiteren Schritt zum Ziel getan – aber noch nicht den letzten!

Louis du Preez, CEO der Steinhoff International Holdings NV fasst das ergebnis so zusammen: „While our task is not yet complete, this judgment is a further significant milestone in concluding the global litigation settlement. With the decision of the Dutch committee of representation and the Court, together with the positive voting in all of the recent claimant meetings in South Africa, we have seen overwhelming support for our global settlement proposal. We will continue to work on the final approvals required that will allow us to deliver the financial compensation detailed in the settlement proposal.“

Klar: Überwältigende Zustimmung, aber halt nicht von Allen. Gefährlich werdne können die Ex-Eigentümer von Tekki Town mit ihrem Antrag auf Liquidation des Steinhoff-Konzerns vor dem Western Cape Highcourt. Und – wie du Preez wohl weiss – wird eine Freigabe des südafrikansichen Vergleichs/Abstimmungsergebnisses zum Vergleichsvorschlag wahrscheinlich erst dann von der zuständigen Kammer desselben Gerichtshofs freigegeben werden, wenn die „andere Sache“ entschieden ist. So zumidnest die laufenden Anträge vor dem Highcourt.

Du Preez erwähnt diesen Prozess mit keinem Wort, sondern spricht nur von den Gläubigerabstimmungen

Weshalb sollte man sich fragen? Ihm wir doch bewust sein, dass der Highcourt, der über die Liquidationsanträge entscheiden will – eine Abweisung wurde bisher abgelehnt – nicht die Vergleiche in einer anderen Kammer durchwinken lässt. Dann wäre doch die Entscheidung über eine möglcihe Liquidation nach Abwicklung des Vergleichs ohne jeden Sinn. Die Ex-Tekki Town Eigentümer versprechen sich ja gerade eine höhere Entschädigung bei Liquidation des Konzerns als bei einem Vergleich. Und der Highcourt hat ja offensichtlich soviel Substanz in der Klage erkannt, dass er bisher alle Gegenanträge abgelehnt hat.

Die Nichterwähnung in der gestrigen Presseerklärung könnte ein Hinweis auf laufende Vergleichsverhandlungen ausserhalb des Gerichts sein. So veruhr Steinhoff auch im Vorfeld der dann wenig später gemeldeten überraschenden Einigungen mit ebenfalls erbitterten Opponenten eines generellen Vergleichs: Die Hamilton Zweckgesellschaften beendeten ihre Klageorgie in London, Amsterdam und Südafrika relativ überraschend, als Steinhoff „ihrer“ Geschädigtengruppe einen dreistelligen Millionenbetrag zusätzlich zugestand. Ebenso die Vertreter Lancasters, einer Anlagegesellschaft der südafrikanischen Pensionskassen. Oder viele andere ehemalige erbitterte Vergleichsgegner.

Könnte möglicherweise auch bei den Ex-Tekki Town Eigentümern versucht werden – insbesondere da der anstehende Mattres-Börsengang einen unerwarteten Multimillionen, wenn nicht Milliardensegen liefern könnte, Und die Zeit bis zu einem letztendlichen revisionsfreien End-Urteil hat der Steinhoffkonzern eigentlich nicht.

Das Timing ist schwierig – und nur der Verfassungsgerichtsghof könnte die Sache für Steinhoff zu einem schnellen Ende bringen – oder ein weiterer Vergleich

Dazu hat Steinhoff die Ergebnisse der 3 Gläubigerversammlungen im §155 Verfahren mit jeweils 100 % Zustimmung zur Bestätigung an die entsprechende Kammer des Western Cape Highcourt eingereicht. Eine Anhörung in dieser Sache ist für den 30.09.2021 angesetzt. Schwierig wenn gleichzeitig vor einer anderen Kammer des Western cape Highcourtdas Verfahren der Ex-Tekki Town Eiegntümer wegen Liquidation des Steinhoff Konzerns anhängig ist.

NanoRepro starkes erstes Halbjahr, aber ab Mai scheint nicht mehr viel gelaufen zu sein. 400 Mio Jahresumsatz denkbar? Prognose? Am 28.09., vorher Black Box.
Mister Spex Aktie markiert Rekordtief. Seit dem IPO im Juli kommt die Aktie nicht in Fahrt, obwohl die Zahlen den Erwartungen entsprechen.
Wahrscheinlich wird die Annahme des südafrikanischen Vergleichs durch den Highcourt verschoben werden,

wie können ansonsten weitere Tatsachen über die Vergleichszahlungen verkündet werden, wenn eine andere Kammer des gleichen gerichtshofs über eine Liquidation desselben Konzerns entscheiden soll. Und aktuell werden die Auseinandersetzungen der Parteien im Tekki Town Prozess durch

Einstweilige Verfügungen, Eilanträge über Zuständigkeiten und formales Vorgehen an anderen Instanzen – bis zum Verfassungsgericht – geführt

Und so kommt der Jan Cronje vom südafrikanischen Newsportal news24 zu der Schlussfolgerung, dass die laufenden Widersprüche und einstweiligen  Verfügungen des Steinhoffkonzerns, der niederländischen Sachwalter im dortigen Schutzschirmverfahren und anderer Parteien gegen eine Fortsetzung des Prozesses vor dem Western Cape Highcourt über eine Liquidation des steinhoff Konzerns.

Steinhoff sieht keine Zuständigkeit des Gerichts für die niederländische Steinhoff International Holdings NV. Währenddessen betonen die Anwälte der Ex-Tekkis den parallel an einer anderen Kammer des Highcourt eingereichte „Freigabe des 155er Gläubigerentscheids zur Abwicklung“ mit allen Mitteln zu bekämpfen. Der ehemalige Tekki Town CEO Bernart Mostert betont bei news24: „To have the [settlement proposal] sanctioned before the winding-up application of Steinhoff has been decided, would be premature and a waste of the court’s time,“ und weiter betont er die Reihenfolge der Prozesse. Er sieht zuerst eine Entscheidung über den Liquidationsantrag als notwendig und die laufenden Anträge der Gegenseite als „quite patently an attempt to derail the hearing“.

Diverse weitere Anträge der Parteien wurden letzte Woche eingereicht, so dass wohl die Richterin Slingers nicht vor Oktober in der Hauptsache vorangehen kann.

„Defensive Aktien“.  TEIL 1:  DEFAMA, Deutsche Konsum REIT und Noratis. Drei Immobilienwerte, die auch bei Börsenturbulenzen Kurs halten sollten.
„Defensive Aktien“. TEIL 2: Encavis, PNE und BayWa. Drei ESG-Werte mit kontinuierlich wachsenden stillen Reserven. Gut gerüstet für volatilere Börsenzeiten.

Während in dieser Sache also Warten angesagt ist, geht es bei der Geldbeschaffung weiter: Mattres stellt ersten Antrag für Börsenlisting

Diese ganzen Vorgänge und Unsicherheiten halten Steinhoff nicht davon ab weitere Tatsachen zu schaffen: Nachdem letzte Woche Steinhoff seine Pepkor-Beteiligung erwartungsgemäss auf 50,1 % reduziert hatte.( Einerseits für die Auslieferung von Aktien direkt an die Gläubiger plus 400 Mio EUR durch Platzierung bei Inastitutionellen),ging es gestern in Amerika weiter:

Mattress auf der Welle des Erfolgs – Phoenix aus der Asche des Cahpter 11 Verfahrens

strebt nun -als ungeahnte Cashmaschine des Steinhoff Konzerns – an die Börse. Gestern wurden die S1 Formulare bei der SEC eingereicht. Ein Vor-Schritt für ein potentielles Börsenlisting der Mattress Firm. Ungewiss sei noch, ob überhaupt ein Börsengang letztendlich umgesetzt werde, wieviele Aktien welche Aktionäre bei einem Listing eventuell abgeben würden und zu welchem Preis. Zuerst einmal müsse nun die SEC die eingereichten Unterlagen der Mattres Firm prüfen und bewerten.

Es geht potentiell um Milliarden – insgesamt

Derzeit betreibt Mattres Firm mehr als 2.500 Geschäfte US-weit und hatte letztes Jahr mehr als 3 Millionen Kunden. Marktführer, der exorbitante Umsatzsteigerungen mit steigender Profitabilität verbindet. Und hiervon gehört dem Steinhoff Konzern – noch – gut die Hälfte. Aber aufgrund von Optionsvereinbarungen mit dem überaus erfolgreichen Management wird diese Beteiligung leicht unter 50 % sinken. Immer noch oder besser gesagt wieder ein attraktives Asset. Nicht mehr vergleichbar mit dem aufgeblähten, Riesenverluste schreibenden unter Steinhoff-Missmanagement leidenden Mattres Inc.Unternehmen. Im Rahmen des damaligen Grossreinemachens nach Entdeckung der Bilanzlöcher wurde das Management, noch von Markus Jooste eingesetzt, entlassen. Und die vor der Übernahme durch Steinhoff tätigen Eigentümer/Manager wurden zurückgeholt – retteten das sinkende Unternehmen durch ein Chapter 11 Verfahren mit schmerzhaften Einschnitten.

„small, but sexy“- TEIL1: B+S Banksysteme AG ist im Kerngeschäft weiterhin auf Wachstum eingestellt. Zahlen am 30.09. sollten das bestätigen. Dazu eine Beteiligung.
„small, but sexy?“-TEIL2: mVISE AG. Nichts wird bleiben wie es ist. Chance durch Reverse Takeover?
„Small, but sexy?“-TEIL3: Vectron transformiert sich zu einem margenstarken Digitalkonzern. CEO ist überzeugt, Aktie schwach – noch?

Steinhoff hatte auf seine 100 % Beteiligung an der „pleitegehenden“ Mattres Inc. seinerzeit verzichtet. Und an die Gläubiger und das neue Management knapp 50 % des Unternehmens abgegeben und weitere Aktien-Optionen bei Erreichen von Milestones ausgegeben. EINE ERFOLGSSTORY. Aus einem Pleiteunternehmen mit Wasserkopf, schlechtlaufenden Stores, hohen Verlusten wurde ein fokussierter Umsatzsteigerungen und Gewinne produzierender Marktführer.

AUSFÜHRLICH HABEN WIR DIE AKTUELLE OPERATIVE STÄRKE DES RETAILKONZERNS ZUM 30.06.2021 UND DIE PERSPEKTIVEN AUS EINEM BÖRSENGANG DER 50% BETEILIGUNG MATTRES FIRM – DIE VON WERTLOS ZUM MILLIARDENKONZERN IN RASENDER GESCHWINDIGKEIT VORANKAM – IN UNSEREM LETZTEN BEITRAG DARGESTELLT:

Operativ unterlegt könnte der Konzern mit Zustimmung der Gläubiger ab dem 16.09. einen neuen Anfang wagen, oder ab dem Tag an dem der Highcourt zugunsten Steinhoffs gegen die Ex-Tekkis entscheidet- wenn auch mit dauerhaft nicht tragbaren über 11 Mrd EUR Schulden

Alle Töchter wachsen kräftig, arbeiten operativ profitabel und bieten so dem Konzern eine gute Basis für ein Leben nach den Schadensersatzforderungen. Denn diese könnten durch die beiden Schutzschirmverfahren erledigt sein. Am 03.09 resp. 06.09. entscheiden die jeweiligen  Gläubiger-Versammlungen über die Annahme des Vergleichspakets. Das in den letzten Wochen noch zweimal nachgebesserte Angebot des Steinhoff-Konzerns bedeutet letztendlich eine Zahlung des Konzerns über insgesamt rund 1,426 Mrd EUR. Könnte die Lösung sein – vorerst.

Neben den namhaften Zusatzzahlungen von DELOITTE Niederlande und Südafrika, den D&O Versicherungen des Managements (ausser für die Haupttäter) und Zahlungen des nicht strafrechtlich verfolgten Managements erklärt sich der Steinhoff Konzern bereit folgende Zahlungen zu leisten, Stand 16.07.2021:

Original
settlement
amount (July 2020)
Revised total
settlement
amount (inc. 16 July 2021 & 11 August 2021 offers)
Total increase in settlement amount since July 2020
EURm ZARm EURm ZARm EURm ZARm % Inc.
SIHNV & SIHPL Market Purchase Claimants 267 442 175 66%
SIHNV Contractual Claimants 103 171 68 66%
Hemisphere CPU 40 66 26 66%
SIHPL Contractual Claimants: Titan 7,904 7,904
SIHPL Contractual Claimants: Other 1,653 1,653
SIHPL Market Purchase Claimants (current increase) 3,214 3,214 n.m.
EUR Total (of EUR and ZAR amounts) 969 1,426 457 47%
AUSFÜHRLICH HABEN WIR DIE AKTUELLE OPERATIVE STÄRKE DES RETAILKONZERNS ZUM 30.06.2021 UND DIE PERSPEKTIVEN AUS EINEM BÖRSENGANG DER 50% BETEILIGUNG MATTRES FIRM – DIE VON WERTLOS ZUM MILLIARDENKONZERN IN RASENDER GESCHWINDIGKEIT VORANKAM – IN UNSEREM LETZTEN BEITRAG DARGESTELLT:

 

 

Chart: Steinhoff International Holding NV | powered by GOYAX.de

 

 

 

 

 

 

 

 

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