Prime Standard | Steinhoff Update 13:06 Uhr: Erwartungsgemäss Highcourtentscheidung über Vergleichsannahme verschoben

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30.09.2021 –  Die Aktie von Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) befindet sich in einer sonderbaren Wartesituation: Die immer als grösstes, potentiell existenzvernichtendes Problem gesehenen Schadensersatzforderungen sind durch die umfassende Zustimmung auf ALLEN Gläubigerversammlungen einer Lösung so nah, wie noch nie. HEUTE MORGEN HABEN WIR DEN STAND DES TEKKITOWN VERFAHRENS UND DESSEN AUSWIRKUNGEN AUF DIE VERGLEICHSANNAHME DURCH DEN WESTERN CAPE HIGHCOURT BEREITS DARGESTELLT:

Und jetzt kommt die Meldung, die über die heute angesetzte Verhandlung vor der Kammer des Western Cape Highcourt, zuständig für die Vergleichsannahme, zu erwaten war.

Wir erwarteten: „…es wird eine Freigabe des südafrikanischen Vergleichs/Abstimmungsergebnisses zum Vergleichsvorschlag wahrscheinlich erst dann von der zuständigen Kammer desselben Gerichtshofs freigegeben werden, wenn die „andere Sache“ entschieden ist. So zumindest die laufenden Anträge vor dem Highcourt.“

Und so überrascht die Zahl der Widersprüche und „aus welcher Ecke“ kaum

Steinhoff International Holdings N.V. informiert darüber, dass die „Freigabe“ des Vergleichs betreffend die Steinhoff International Holdings Limited’s im Rahmen des Section 155 Verfahrens des südafrikanischen Companies Act 2008 verschoben wird. Eigentlcih für heute angesetzt wird sie nun “ to a date still to be confirmed by the Western Cape High Court (the „Court„) as a result of recent filings of certain intervention and opposition applications.“ verschoben.

Trotz der überwältigenden Zustimmung auf den Gläubigerversammlungen am 6. und 10.09., auf denen mehr als 8.500 Forderungsinhaber ohne Gegenstimmen dem Vergleichsvorschlag zustimmten, wurde die von Steinhoff gewünschte schnelle Entscheidung für den heutigen Tag abgelehnt. Schade, so muss weiter gewartet werden, dass die über 90 Mrd ZAR Forderunsgvolumen „wegverglichen“ werden können.

Widersprüche zum Vollzug des Vergleichs kamen von

(1) eine Forderungsgruppe, deren Ansprüche Steinhoff bestreitet und vor Gericht weiterhin bekämpft: Trevo Capital Limited, eine Mauritius Gesellschaft die verbunden ist mit dem früheren CEO der Pepkor Holdings Limited, Erasmus; unterstützt von 6 weiteren Personen: Morris, Potter, Berry, Botha, Malan und  Steyn. Auch deren behauptete Forderungen werden von Steinhoff bestritten. – Gemeinsma mit dne ex-Tekki Town Eigentümern Klagepartei im „anderen Verfahren“

(2) Die Gruppe der klagenden Ex-Tekki-Town Eigentümer unter Führung von Lamprecht – wenig überraschend und bereits thematisiert.

Zusätzlich wurde ein Antrag zugunsten der Vergleichsvereinbarung von Deloitte SA eingereicht.

Gericht entscheidet sich für Vertagung – wohl auch in Anbetracht des laufenden Liquidationsantrags und der Verfassungsklage

Angesichts der jüngsten Einreichungen kam das Gericht heute zu dem Schluss, dass der Antrag nach Abschnitt 155 zur Vergleichsfreigabe nicht mehr innerhalb des Zeitplans des „Eilterminplans“ des Gerichts behandelt werden kann. Das Gericht erteilte einen Beschluss, den Antrag aus der Dringlichkeitsliste zu entfernen und die Parteien anzuweisen, sich nächste Woche an den Fallverwaltungsrichter zu wenden. Angesichts der anhaltenden Dringlichkeit, den Vorschlag zu sanktionieren, plane Steinhoff zu beantragen, dass das Gericht einen beschleunigten Zeitplan für die Anhörung des Sanktionsantrags festlegt.

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Heute Morgen die Frage: Worum geht es eigentlich?

Die Exeigentümer von Tekki Town hatten kurz vor Bekanntwerden des Bilanzbetrugs „ihre“ Kette von Schuhgeschäften in Südafrika an Steinhoff International Holdings NV verkauft – eingegliedert wurden die Stores dann in deren Tochter Pepkor. Wo sie übrigens äusserst erfolgreich weiter wuchsen und wachsen und hohe Erträge erwirtschaften. Die Kläger erhielten seinerzeit einen Grossteil des Kaufpreises in Aktien der niederländischen Steinhoff Holding, börsennotiert in Frankfurt durch die seinerzeit gefälschten Bilanzzahlen „falsch gepreist“. Konkret haben die derzeitigen Kläger 59 % der Tekki Town zu 1,8 Mrd ZAR in Aktien der Steinhoff verkauft – in 2017 kurz vor Bekanntwerden des Bilanzskandals. Seinerzeit waren die 1,8 Mrd ZAR zum Wechselkurs vom 30.12.2017 gut 100 Mio EUR wert.

Es geht also eigentlich um 100 Mio EUR abzüglich

Zeitwert der den ex-Tekki Eigentümern übertragenen Aktien. Und abzüglich der im Raum stehenden allgemeinen Vergleichsquote für „contractual claimants“ – was den Klägern offensichtlich nicht reicht. „Wir wollen unsere Firma zurück“ ist ein Kernstatement von Bernard Mostert, dem Hauptkläger beim Western Cape Court.Er und seine Mitkläger rechnen vor, dass eine Liquidation des Konzerns ALLE, insbesondere natürlich sie, besserstelle und notwendig sei, da der Steinhoff Konzern definitiv überschuldet und „pleite“ sei. So die Argumenation vor Gericht. Weiterhin sei ein Schwerpunkt der operativen Tätigkeit des Steinhoff-Konzerns in Südafrika und die ursprüngliche Steinhoff Ltd., Vorgängerin der niederländischen Holding, war eine südafrikanische Holding, die nur proforma – wegen eines Listings in Europa -auf die niederländische Holding verschmolzen worden sei durch einen Übertrag der Assets.

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Büchse der Pandora muss geschlossen bleiben

Steinhoff könnte natürlich „einfach“ den Tekki Town Eigentümern die Gesellschaft zurückgeben – ABER damit würden die anderen Vergleichspartner zurecht eine Benachteiligung sehen. Insbesondere Christo Wiese, der sein Lebenswerk, den Multimilliardenkonzern Pepkor gegen Steinhoff Aktien in den Konzern einbrachte und den vorgeschlagenen Vergleich akzeptiert. Und wenn Tekki Towns Exeigentümer einen Vergleich in eigener Sache erreichen sollten, dann müsste dieser so gestaltet sein, dass er die Klauseln des „allegemeinen Vergelichs“ bezüglich Gleichbehandlung der Gläubige rnicht verletzt. Und natürlich kann der generelle Vergleich nicht geändert werden, da sonst neue Abstimmungen nötig würden und die erreichten Zustimmungen ihre Relevanz verlieren würden.

Aktuell liegt die Verfassungsbeschwerde Steinhoffs beim Verfassungsgericht – Constitutional Court

Aktuell liegt eine inhaltlich ähnliche Beschwerde beim Berufungsgericht „Appeal Court“, wo eigentlich solche Beschwerden zuerst landen. Dass Steinhoff gleichzeitig am Montag eine entsprechende Anrufung des Verfassungsgerichts einreichte, zeigt wie ernst die Steinhoff Verantwortlichen die laufende Liquidationsklage nehmen:

Begründung für die Anrufung des Verfassungsgerichts: Nichtzuständigkeit und Nichtberechtigung des Western Cape Highcourt über die Liquidation oder Nichtliquidation der NIEDERLÄNDISCHEN Steinhoff International Holdings NV zu entscheiden

Und dieser Antrag scheint nicht ganz abwegig. Auch wenn der Western Cape Highcourt bereits durch die zuständige Richterin  eine Abweisung der Klage und eine Nichtzuständigkeitserklärung des Gerichts ablehnte. Und so sollten auch nicht die Vergleiche in der anderen Kammer des Highcourt durchgewunken werden. Denn bei einer Vergleichsfreigabe wäre doch die Entscheidung über eine mögliche Liquidation nach Abwicklung des Vergleichs ohne jeden Sinn. Die Ex-Tekki Town Eigentümer versprechen sich ja gerade eine höhere Entschädigung bei Liquidation des Konzerns als bei einem Vergleich. Und der Highcourt hat ja offensichtlich soviel Substanz in der Klage erkannt, dass er bisher alle Gegenanträge abgelehnt hat.

Das Timing ist schwierig – und nur der Verfassungsgerichtshof könnte die Sache für Steinhoff zu einem schnellen Ende bringen – oder ein weiterer Vergleich

Dazu hat Steinhoff die Ergebnisse der 3 Gläubigerversammlungen im §155 Verfahren mit jeweils 100 % Zustimmung zur Bestätigung an die entsprechende Kammer des Western Cape Highcourt eingereicht. Eine Anhörung in dieser Sache ist für den 30.09.2021 angesetzt. Schwierig wenn gleichzeitig vor einer anderen Kammer des Western cape Highcourtdas Verfahren der Ex-Tekki Town Eiegntümer wegen Liquidation des Steinhoff Konzerns anhängig ist.

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Einstweilige Verfügungen, Eilanträge über Zuständigkeiten und formales Vorgehen an anderen Instanzen – bis zum Verfassungsgericht – geführt

Und so kam Jan Cronje vom südafrikanischen Newsportal news24 zu der Schlussfolgerung, dass die laufenden Widersprüche und einstweiligen  Verfügungen des Steinhoffkonzerns, der niederländischen Sachwalter im dortigen Schutzschirmverfahren und anderer Parteien gegen eine Fortsetzung des Prozesses vor dem Western Cape Highcourt über eine Liquidation des Steinhoff Konzerns eine Verhandlung über die Sache bis Oktobe rverzögern werden. .

Steinhoff sieht keine Zuständigkeit des Gerichts für die niederländische Steinhoff International Holdings NV. Währenddessen betonen die Anwälte der Ex-Tekkis den parallel an einer anderen Kammer des Highcourt eingereichte „Freigabe des 155er Gläubigerentscheids zur Abwicklung“ mit allen Mitteln zu bekämpfen. Der ehemalige Tekki Town CEO Bernart Mostert betonte bei news24: „To have the [settlement proposal] sanctioned before the winding-up application of Steinhoff has been decided, would be premature and a waste of the court’s time,“ und weiter betont er die Reihenfolge der Prozesse. Er sieht zuerst eine Entscheidung über den Liquidationsantrag als notwendig und die laufenden Anträge der Gegenseite als „quite patently an attempt to derail the hearing“.

Diverse weitere Anträge der Parteien wurden eingereicht, so dass wohl die Richterin Slingers nicht vor Oktober in der Hauptsache vorangehen kann.

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AUSFÜHRLICH HABEN WIR DIE AKTUELLE OPERATIVE STÄRKE DES RETAILKONZERNS ZUM 30.06.2021. UND DIE PERSPEKTIVEN AUS EINEM BÖRSENGANG DER 50% BETEILIGUNG MATTRES FIRM. DIE VON WERTLOS ZUM MILLIARDENKONZERN IN RASENDER GESCHWINDIGKEIT VORANKAM – IN UNSEREM LETZTEN BEITRAG DARGESTELLT:

Operativ unterlegt könnte der Konzern mit Zustimmung der Gläubiger  einen neuen Anfang wagen –  ab dem Tag an dem der Highcourt zugunsten Steinhoffs gegen die Ex-Tekkis entscheidet oder die Klage zurückgezogen würde – wenn auch mit dauerhaft nicht tragbaren über 11 Mrd EUR Schulden

Alle Töchter wachsen kräftig, arbeiten operativ profitabel. Und bieten so dem Konzern eine gute Basis für ein Leben nach den Schadensersatzforderungen. Denn diese könnten durch die beiden Schutzschirmverfahren erledigt sein. Über die Rechtsgültigkeit des Vergleichs und den Start der Vergelichszahlungen entscheidet wohl der Highcourt in Western Cape oder der Verfassungsgerichtshof in Johannesburg. Das zuletzt noch zweimal nachgebesserte Angebot des Steinhoff-Konzerns bedeutet letztendlich eine Zahlung des Konzerns über insgesamt rund 1,426 Mrd EUR. Könnte die Lösung sein – vorerst.

Neben den namhaften Zusatzzahlungen von DELOITTE Niederlande und Südafrika, den D&O Versicherungen des Managements (ausser für die Haupttäter) und Zahlungen des nicht strafrechtlich verfolgten Managements erklärt sich der Steinhoff Konzern bereit folgende Zahlungen zu leisten, Stand 29.09.2021:

Original
settlement
amount (July 2020)
Revised total
settlement
amount (inc. 16 July 2021 & 11 August 2021 offers)
Total increase in settlement amount since July 2020
EURm ZARm EURm ZARm EURm ZARm % Inc.
SIHNV & SIHPL Market Purchase Claimants 267 442 175 66%
SIHNV Contractual Claimants 103 171 68 66%
Hemisphere CPU 40 66 26 66%
SIHPL Contractual Claimants: Titan 7,904 7,904
SIHPL Contractual Claimants: Other 1,653 1,653
SIHPL Market Purchase Claimants (current increase) 3,214 3,214 n.m.
EUR Total (of EUR and ZAR amounts) 969 1,426 457 47%
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Chart: Steinhoff International Holding NV | powered by GOYAX.de

 

 

 

 

 

 

 

 

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