Prime Standard | Steinhoff muss Morgen operativ liefern. Vergleichszustimmung scheint sicher, aber…

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26.08.2021 –  Es gilt: Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) konnte am 11.08. mit einem weiteren „Bonbon“ den letzten starken Widersacher in den Gläubigerversammlungen „überzeugen“. Hamilton erklärte seine Zufriedenheit mit der Nachbesserung.

Und so wird in der Zeit bis zu den beiden entscheidenden Gläubigerversammlungen in den Niederlanden und Südafrika etwas wichtig, was bisher eher „weit hinter den existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen“ stand: Die Quartalszahlen zum 30.06.2021 des multinational tätigen Konzerns.  Während die sehr positive Kursentwicklung der Pepkor Aktie an der Johannesburger Börse in den letzten Monaten. Und die Einnahmen der Teilplatzierung und die „Sichtbarmachung“ des Wertes der Wachstums- und Ertragsperle Pepco Group an der Warschauer Börse. Das in Verbindung mit dem beeindruckenden Turn-around der knapp 50% Beteiligung Mattres Inc. und dem Gesundschrumpfen der australischen Beteiligungen, erst den finanziellen Spielraum für die mehrfach erhöhten Angebote an die diversen Kläger, Klägergruppen und Geschädigten des Bilanzbetrugs der alten Steinhoff ermöglichte, wird es jetzt spannend:

Kann der Steinhoff Konzern die potentiellen Kosten des Vergleichs bilanziell „verpacken“? Oder ist man zu weit gegangen?

Natürlich wird weiterhin die Überschuldung des Konzerns bestehen bleiben, aber um wie viel reduziert sich diese durch“Zuschreibungen“ durch Pepco’s Börsenlisting? Wie wirkt sich die Kursrally der Pepkor Aktie aus? Gelingt dem Konzern eine Steigerung des operativen Gewinns – vor den exorbitanten Zinskosten, die kräftig nach dem Vergleichsschluss gesenkt werden müssen und wohl auch können.

Erste Hinweise wohin die reise gehen könnte geben die Pepco-Zahlen für das am 30.06. endende Quartal, die bereits Mitte Juli veröffentlicht wurden, und vorläufige Zahlen Pepkors’s von Ende Juli für das Quartal.

Die 10 % Zinskosten fressen alle operativen Fortschritte auf – deshalb muss der Vergleich durchgehen, damit hier neu verhandelt werden kann

Was erklärtes Ziel des Managements seit „Stabübergabe“ war und ist. Und natürlich gibt es neben – wie es jetzt scheint lösbaren – Schadensersatzkomplex noch weitere Baustellen. Aber deren Lösung – laufende Verhandlungen im Seifert-Carrefour-Umfeld, Ex-Eigentümer von Tekki Town mit laufendem Verfahren in Südafrika, diverse weitere Prozesse – steht und fällt mit operativer Stärke. Und hierzu sollte man Morgen früh etwas klarer sehen können.

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Nochmals die dramatischen letzten Wochen im Vergleichspoker

Nachdem Steinhoff in Südafrika einen Prozess gegen Trevo Capital und Hamilton verloren hatte, der Zahlungen zwischen der „alten“ südafrikanischen Steinhoff -Börsengesellschaft und Gläubigern in frage stellte, herrschte grosse Unsicherheit über das weitere Vorgehen. Und dann ein erstes weisse Fahne Schwenken Steinhoffs am 16.07.:  „Steinhoff macht ein Angebot – 269 Mio EUR mehr sollen das Eis brechen. Plus 66 %  „in die Vergleichskasse“. Bereits damals hiess es bei steinhof „die starke Zustimmung zu dem Vergleichsvorschlag sei substantiell“ , musste Steinhoff doch einleitend konstatieren, dass erst 4 der 6 Sammelklägergruppen dem Vergleich zustimmen würden. Diese Zahl ist deshalb wichtig, weil erst bei der Zustimmung von 5 der 6 Gruppen die Zusatzzahlungen der D&O Versicherer und von DELOITTE an die Geschädigten unwiderruflich werden.

Und am 11.08. legt man nochmals „drauf“ – weitere 3,241 Millionen ZAR (rund 186 Mio EUR)

Wie schlecht musste die erwartete Zustimmungsrate sein, dass Steinhoff nochmals meint aufstocken zu müssen? Der Reihe nach: Heute heisst es von Steinhoff „, indications have been that it has attracted insufficient overall support to achieve certainty of outcome in the proposed SIHPL section 155 process“.Und ein Scheitern in einem der beiden Schutzschirmverfahren, heisst ein vollständiges Scheitern des Rettunsgplans des Steinhoff Konzerns in seiner derzeitigen Form.

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Diesmal geht es nur darum die erwartete niedrige Zustimmungsrate der in Südafrika eingereichten Forderungen aus „Verlusten aus Aktienkäufen über die Börse“, die im Schutzschirmverfahren nach §155 in Südafrika angemeldet wurden. Diesmal gibt es also keine Aufstockung für die Aktionärsverluste der neiderländischen Srteinhoff, sondern nur für die ehemaligen Steinhoff Ltd.(SA) Aktionäre. Hier scheinen die Zustimmungsraten – auch aufgrund des Erfolgs von  TrevoCapital und Hamilton vor dem Western Cape Highcourt – noch zu weiteren Zugeständnissen gezwungen zu haben.

ABER HAMILTON ZIEHJT JETZT MIT.

Die 186 Mio EUR sind offensichtlich der Türöffner zum Vergleich: Hamilton will zustimmen, wenn die heute zugesagte Erhöhung umgesetzt wird, signalisiert nicht nur der Vertreter der Hamilton Zweckgesellschaften Zustimmung, sondern auch andere wichtige „Wackelkandidaten“: The Baupost Group, LLC, Farallon Capital, Sculptor Capital Management und Silver Point Capital.

Louis du Preez, CEO und  Management Board Member, erläutert das erneuerte Angebot: „The resilience of the Group’s performance since our settlement proposal was first announced in July 2020 allows us to materially increase the total available pot for settlement to EUR 1.2bn. The total amount of the offer for Market Purchase Claimants (SIHNV and SIHPL) and SIHNV Contractual Claimants will increase by 66 per cent. The revised proposal offers claimants a fair outcome, and the best opportunity to recover amounts in respect of any claims in the near term and with certainty. We urge all claimants to support the revised settlement proposal and work with us to conclude the approval process as soon as possible.“

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Worte auf die der Markt gewartet hat – „confirm our principle support“

Oscar McLaren, ein Direktor von Hamilton sagt zum erhöhten Angebot: „We are pleased to confirm our in-principle support for the increased offer by SIHPL and we believe that the overall Steinhoff settlement is now at a financial level at which we can add our in-principle support. We look forward to continuing to work with Steinhoff towards implementation of the Steinhoff settlement for the benefit of all market purchase claimants.“

Und so wird es möglich den 03.09.2021, wie vom Amsterdamer Bezirksgericht festgesetzt, als Tag der niederländischen Gläubigerversammlung zu halten. Eine  Entscheidung/Anhörung über den Liquidationsantrag der Ex-Eigentümer von Tekki Town vom „Western Cape Highcourt“ wird weiterhin für den 01. bis 03.09. erwartet. Sollte den Ex-Eigentümern ein vertraglicher Schaden zugestanden werden, wären sie nach Steinhoffs Vorstellungen Bestandteil des vorliegenden Vergleichsvorschlags. Und dann noch die Glüubigerversammlung in Südafrika – unterlegt das ganze von den operativen Zahlen, die Morgen auf dem Tisch liegen werden.

 

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