Prime Standard | Steinhoff Aktie: Terminierung der Tekki Town Ex-Eigentümer ein Vorentscheid? Und was passiert am 04.06. in Amsterdam mit Hamilton und Lancaster?

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01.06.2021 –  Seit dem virtuellen  Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) „General Meeting“ sind jetzt einige  Tage vergangen. Und nach dem für das Management etwas enttäuschenden Verlauf konnte man letzte Woche zwei wichtige Eckpunkte für die Holding-Bilanz erreichen: Durch den erfolgreichen Börsengang Pepco’s in Warschau und die kräftig steigenden Aktienkurse der SA-Tochter Pepkor konnte man neben 900 Mio EUR Liquidität auch kräftig gestiegene Posten auf der Aktivseite der Bilanz verbuchen (oder wenigstens Good Will Abschreibungen vermeiden). Und bei der existentiellen Frage zum Stand des Vergleichsverfahrens gibt es auch zwei neue Wasserstandsmeldungen. Einmal zum Verfahren vor dem HighCourt der West-Cape-Provinz und zum anderen Entwicklungen in Amsterdam bezüglich Schutzschirmverfahren und Gegenklagen:

West Cape Highcourt entscheidet eigentlich bereits durch  Terminierung der Sache über den Fall

Anders kann man die Terminierung der Anhörung auf den 01. bis 03. September 2021 durch das Gericht nicht verstehen. Klar wurde auf eine kurzfristigere Terminierung – vor den Gläubigerversammlungen in SA und den NL – verzichtet. So lässt das Gericht zu, dass möglicherweise Tatsachen geschaffen werden, die unumkehrbar sind. Eine nachträgliche Entscheidung zur Liquidierung der Steinhoff International Holdings NV erscheint so sehr unwahrscheinlich. Zumindest unwahrscheinlicher als zuvor. Bis September müssen die Parteien auf jeden Fall „Hausarbeiten abliefern“ – also eine Tendenz erkennbar, aber auch nicht mehr.

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Oder noch mal etwas ausführlicher: Tekki Town, eine südafrikanische Schuhhandelskette, wurde 2016 an den Steinhoff-Konzern verkauft und in die Pepkor Group integriert. Und analog zum Pepkor Verkauf Christo Wieses an die Steinhoff Holding, wurde auch dieser Kauf grösstenteils mit Steinhoff Aktien bezahlt. Aufgrund der betrügerischen Buchhaltung der ehemaligen Steinhoff-Manager wurden diese Aktien wesentlich höher bewertet, als nach Bekanntwerden des Bilanzbetrugs. Und die Voraussetzungen für diese hohe Bewertung lagen in einem klaren Betrug begründet. In falschen Unternehmensmeldungen. In falschen Bilanzen. Und nach diversen egscheiterten Klagen beantragten die ehemaligen Eigentümer einer Schuhhandelskette beim Highcourt der Western Cape Region (SA) die Liquidation der Steinhoff Holding Anfang Mai.

Liquidationsantrag mit Zuständigkeit in Südafrika scheint „am falschen Ort“

Aber wird von den Ex-Tekki Town Eigentümern damit begründet, dass wesentliche Geschäftstätigkeiten des Steinhoff Konzerns in Südafrika angesiedelt seien, auch wenn der rechtliche Sitz in den Niederlanden sei. Ob ein solcher Antrag erfolgversprechend sein könnte, können Juristen besser bewerten. Auf jeden Fall bringt dieser Antrag wieder ein Stück mehr Unsicherheit in den „Vergleichsprozess“, der eigentlich „auf Schienen zu laufen schien“ in Richtung Vergleich. Und die erste Anhörung brachte jetzt zumindest einen Aufschub bis September. ZEIT FÜR MÖGLICHE VERGLEICHSGESPRÄCHE. Oder steigende Attraktivität des vorliegenden Vergleichsvorschlags durch weiter steigende Kurse der Pepkor Group – immerhin eine 50 % Komponente des vorliegenden Vergleichsvorschlags.

Und  auch in Amsterdam gehen die Widersprüche weiter – nächster Termin 04.06.2021. Hamilton & Lancaster kämpfen weiter

Nachdem in Amsterdam die gerichtlich ernannten Verwalter im Rahmen des niederländischen Zahlungsaussetzungsverfahren („SoP“) bei Steinhoff ihre Arbeit aufgenommen hatten, wurde am 19.05.2021 über den Antrag der Verwalter auf Ernennung eines Vertretungsausschusses der Gläubiger entschieden: Der Gerichtshof ernannte einen Gläubigerausschuss. Dies bedeutet, dass die Mitglieder des Ausschusses anstelle der Gläubiger in einer Gläubigerversammlung über den von Steinhoff vorgeschlagenen Zusammensetzungsplan – „composition plan“ -der Forderungen abstimmen.  Begründet wurde die Entscheidung mit der grossen Zahl von Steinhoff MPC-Antragstellern(MPC steht für die diversen Sammelklagengruppen der egschädigten Anleger) in dem Verfahren. BEDEUTET: Die hohe Menge der Einzelforderungen von „Aktienkäufern über die Börse“ erscheint nur saldiert im Rahmen der einzelnen Sammelkläger auf der Gläubigerliste. Reine Vereinfachung des Verfahrens.

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Hamilton und Lancaster müssen warten

Zuvor hatte das Gericht entschieden die Anträge der Gegner des Schutzschirmverfahrens – dh. Hamilton BV und Hamilton 2 BV und Lancaster 101 Ltd. in einer gesonderten Anhörung am 4. Juni 2021 behandelt werden sollen. Es gehtan diesem Tag um folgende Froderungen:

– einstweilige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schadensanalyse (Hamilton);

– die Beendigung des SoP (Lancaster); – bestimmte Informationen (Lancaster);

und – die Ernennung von Sachverständigen (Lancaster).

Wer sind die Opponenten? Was wollen sie?

Bei den „Hamiltons“ handelt es sich um Gesellschaften, die Interessen von Privatinvestoren, Vermögensverwaltern und Pensionsfonds vertreten – gegen eine nicht bekannte Erfolgsbeteiligung. Vertreten warden unter anderem Coronation, Allan Gray, Sanlam und Old Mutual und isngesamt 14,3 Mrd ZAR Forderungen. Und diese Forderungen würden mit dem vorliegenden Vergleichsvorschlag mit jeweils 5 Cent je 1 ZAR Forderung bedient – schlechter als die „Grossen“ – contractual Claimants wie C. Wiese.

Interessant ist hierbei die Positionierung von DELOITTE und den Versicherern, die in  ihrem zusätzlichen Vergleichspaketen gerade die Gruppe der „market purchase claimants“ – also auch die beiden Hamiltongesellschaften mit ihren Froderunsgpaketen im wesentlcihen entschädigen wollen, und eben gar nicht die „Wiese‘s“.

Und Lancaster 101 ist eine zu 50% im Besitz des Pensionsfonds der Regierungsbeschäftigten Südafrikas befindliche Gesellschaft, die Aktien Steinhoffs erworben hatte und nun auf Reisenverlusten festsitzt. Unter anderem klagte man in Südafdrika gegen die Entscheidungen der Nationalbank Vermögenswerte aus Südafrika „hinauszulassen“ um Steinhoffverbindlichkeiten zu begleichen.

ABER ES BLEIBT DABEI:

Positive  Voten der beiden Gläubigerversammlungen gäben Steinhoff eine Chance

Die Einleitung der beiden Schutzschirmverfahren setzt auf eine baldige Klärung der Hängepartie „Vergleichsvorschlag“. Und in Südafrika sollte ab dem 20.06.2021 bis „Anfang Juli“ die letzte Entscheidung gefallen sein. Also möglicherweise sogar vor dem 30.06.2021, der in den Niederlanden der „Tag der Entscheidung/Gläubigerversammlung“ ist. Aber man sollte nicht vergessen:

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Selbst bei positiven Voten in Südafrika und den Niederlanden auf den Gläubigerversammlungen wäre der Steinhoff Konzern extrem verschuldet mit kaum tragbaren Zinsbelastungen, die sich aber nach einem Vergleich wieder auf prozentual erträgliche Grössenordnungen reduzieren lassen müssten. Aber ohne Vergleich unnütze Spekulationen. Und so ist das Management zum Erfolg bei den Vergleichsverhandlungen verdammt, um wenigstens eine gewisse Überlebenschance für den Konzern zu erreichen.

Steinhoff könnte bald „normal“ werden

mit wachstumsstarken Töchtern, die als Retailkonzerne besser als die Konkurrenz durch die Corona Krise gekommen sind. Und man wäre nicht mehr ein Konzern, der sich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert sieht, die bei weitem alle seine Vermögenswerte überschreiten. Weiterhin mit Forderungen, die vor Gericht sehr erfolgversprechend wären, aber mit grösster Wahrscheinlichkeit den Konzern in die Insolvenz gezwungen hätten. Und im Insolvenzfalle wären die Forderungen wahrscheinlich nur zu Bruchteilen bedient worden. Zu viele Fremdkapitalgeber hätten bevorrechtigten Zugriff auf die Vermögenswerte gehabt. Was auch die Zusagebereitschaft der Schadensersatzfordernden erklärt.

Allen ist klar: Ohne Vergleich hat Steinhoff garantiert keine Zukunft,

mit Vergleich – so wie er jetzt vorliegt – könnte Steinhoff „gerade noch mal die Kurve“ kriegen. Die Schuldenlast ist immens und wird derzeit viel zu teuer bezahlt. Aber die hohen Fremdkapital-Zinsen sind auch im Existenzrisiko aufgrund der drohenden Aktionärs- und Darlehensgeberklagen begründet. Wenn diese durch den Vergleich wegfallen, sollte auch die Zinslast wesentlich reduziert werden können.

Nachdem der mit Abstand größte Gläubiger – Christo Weise -, der grösste Gegner Conservatorium und die Interessenvertretung der europäischen Steinhoff-Aktionäre VEB grundsätzlich dem Vergleich bereits vor Monaten zustimmten, fehlt eigentlich nur noch die Annahme in den Gläubigerversammlungen in Südafrika und in den Niederlanden und mindestens noch einer der ACG’s. Wenn es mal so einfach wäre.

Also alles hängt jetzt „nur noch“ an den Geschädigten des Bilanzbetrugs – und am Gericht in der West Cape Region

es gibt ja durchaus im operativen Bereich des „gesundgeschrumpften“ Konzerns einige interessante Beteiligungen mit hohen Wachstumsraten und Ambitionen. Wenn auch durch Corona gebremst. Und beispielsweise Pepkor Südafrika ist ein in der Krise gestärkter börsennotierter Handelskonzern, der organisch wächst und seine Marktanteile kontinuierlich steigern konnte. Auch die Mattres Inc. ist durch das Chapter11 Verfahren von diversen Altlasten befreit und beginnt wieder rund zu laufen – auch hier natürlich coronabedingte Einschränkungen.

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Und auch die australischen Händler haben „Ballast“ und viel margenschwachen Umsatz abgegeben und stehen jetzt fokussierter und gesünder da. Gleiches gilt für die diversen Abgaben von Nicht-Handelsaktivitäten, wie den britischen Möbelherstellern, südafrikanischen Autohändlern und Werkstätten. Und ohne die verlustträchtige Conforama Frankreich/Schweiz, die zu einem symbolischen Preis losgeschlagen werden konnte, bleiben gesunde Conforamahändler im Konzern. Über die Wachstumsperle Pepco brauchen wir wohl gar nicht mehr zu sagen – egal wie der laufende Zeichnungsprozess an der Warschauer Börse ausgehen sollte.

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