General Standard | Eyemaxx Aktionäre und Gläubiger müssen weiter auf Klarheit warten – Grund zur Sorge? Könnte sehr knapp werden.

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12.04.2021 – Die Unsicherheit bei Eyemaxx Real Estate AG (ISIN: DE000A0V9L94) ist immer noch nicht vorbei. Seit Eyemaxx am 05.02.2021 aufgrund von Bewertungsabschlägen mitteilen musste“ Demnach würde auch für das Gesamtjahr keine Verbesserung gegenüber dem Halbjahresergebnis erreicht werden. Dass die ursprüngliche Prognose nicht erreicht werden kann, ist der gutachterlichen Anpassung von Projektbewertungen aufgrund der Covid-19-Pandemie geschuldet. Dies betrifft gewerbliche Projektentwicklungen. Damit sind keine negativen Liquiditätseffekte für Eyemaxx verbunden.“

Ging es nahtlos weiter – am 24,02.2021 wurde es konkret: „Jahresergebnis 2019/2020 durch Corona-Effekte voraussichtlich bei -26,0 bis -28,0 Mio. Euro / Jahresfinanzbericht wird voraussichtlich in der 2. Märzhälfte vorgelegt“. Tröstlich für die Aktionäre, dass zumindest die Bewertungsabschläge, die Grund für den Verlust sind, möglicherweise bei einer Erholung der Tourismusbranche nach Corona wieder „aufgeholt werden könnten“.

Aber zwei Probleme drohten und machten unsicher im März: Anleihebedingungen mit Mindesteigenkapitalquoten und nochmalige Verschiebung der Bilanzen mit erhöhter Bandbreite von 28-35 Mio EUR Verlust

Im März ging es dann bedenklich weiter: Am 15.03.2021 wurde eine Kapitalerhöhung angekündigt – auch notwendig wegen der drohenden Verluste in 2020, die die Eigenkapitalquote der Eyemaxx gefährlich belasten werden. Und die über börsengehandelte Kapitalmarktanleihen finanzierte Gesellschaft muss gewisse Quoten gemäss Anleihebedingungen einhalten.

Es hörte sich offiziell so an: „Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023, 2019/2024 sowie der Anleihe 2020/2025 zu einer Gläubigerversammlung eingeladen werden, in der die Verpflichtung zur Einhaltung einer Eigenkapitalquote im Konzern gestrichen wird. Damit entfällt auch das entsprechende etwaige Sonderkündigungsrecht. (…) Damit die Emittentin mehr Flexibilität bezüglich der Eigenkapitalquote im Konzern erhält, soll die Anforderung an die Eigenkapitalquote im Konzern bei allen ausstehenden Anleihen entfallen. Bei den Anleihen 2018/2023 und 2019/2024 besteht bisher die Regelung, dass bei Nichterreichen einer 20%igen Eigenkapitalquote ein Sonderkündigungsrecht besteht. Bei der Anleihe 2020/2025 beträgt die Anforderung an die Eigenkapitalquote 15%.“

Exklusivinterview mit Lisa Jüngst, CEO der Nanorepro AG: „…keinerlei Zweifel daran habe, dass wir genauso erfolgreich auch ohne Corona weiterarbeiten.“

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Am 26.03. dann nochmalige Verzögerungen, mehr  Verlust – kommt da etwa noch mehr?

Offensichtlich ist die Diskussion mit den Wirtschaftsprüfern über die Projektbewertungen im Fluss und könnte zu noch höheren Abwertungen führen.

„Bedingt durch die verschärfte Covid-19-Pandemie bestehen weiterhin Auffassungsunterschiede über die Bewertungen der Immobilienprojekte, die das Eyemaxx-Management auf Basis aktueller Sachverständigengutachten ansetzt sowie den nach Auffassung der Wirtschaftsprüfer noch weiter zu reduzierenden Wertansätzen. Die Spanne für das Jahresergebnis liegt derzeit abhängig von diesen endgültigen Bewertungsergebnissen im Bereich zwischen -28 und -35 Mio. Euro.

Und die Ergebnisse der Abstimmungen ohne Versammlung für die Anleihen 2018/2023, 2019/2024 und 2020/2025 zur beantragten Reduzierung der Mindesteigenkapitalquoten für Sonderkündigungsrechte sind wichtig für die Testierung der 2020er Bilanzen. Wenn die Anleihen per Sonderkündigungsrecht gekündigt würden, wäre wahrscheinlich die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens infrage zu stellen. Wird immer enger für Eyemaxx. Verschiebung der Bilanz „voraussichtlich bis in den Mai 2021.“

Und dann stellt der Vorstand sich klugerweise auf die Seite der Anleihevertreter – verfehlt aber das nötige Quorum – man muss in die Verlängerung!

Um weitere Verzögerungen und ein mögliches Scheitern der essentiellen Änderungen in den Anleihebedingungen zu vermeiden, stellte sich der Vorstand cleverer weise auf die Seite der Vertreter der Anleihegläubiger. Denn diese hatten einen Gegenantrag zum Wunsch des Vorstands jegliche Eigenkapitalerfordernisse in den Anleihebedingungen ersatzlos zu streichen gekontert.

Und so schien dann am 29.03.2021 die Chose gegessen: „Der Vorstand der Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94; „Eyemaxx“) hat heute Gegenanträge zur Abstimmung der Anleihegläubiger ohne Versammlung erhalten. Der Vorstand hat daraufhin nach Prüfung beschlossen, dass die Gesellschaft sich diesen Anträgen anschließt. Statt das Erfordernis einer Mindesteigenkapitalanforderung in den jeweiligen Anleihebedingungen ganz abzuschaffen, wie von der Gesellschaft in den Aufforderungen zu der Abstimmung an die Anleihegläubiger vorgeschlagen, sollen die Gläubiger der Unternehmensanleihen 2018/2023 und 2019/2024 in der Abstimmung ohne Versammlung der Absenkung der Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern auf 15 % zustimmen bzw. soll bei der Anleihe 2020/2025 die Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % fortbestehen.

Inhalt der Gegenanträge, denen sich die Gesellschaft anschließt, ist außerdem, dass bei fehlender Einhaltung der Mindesteigenkapitalquote im Konzern von 15 % und bei fehlender Wiederaufholung dieser Quote innerhalb einer Frist von 12 Monaten eine zusätzliche Verzinsung von 0,5 % p.a. gezahlt werden muss. Fällt die Eigenkapitalquote im Konzern unter 10 %, soll die Gesellschaft nach den Gegenanträgen verpflichtet werden, jeweils einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.“

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Guter Deal: Tausch von etwas höheren Zinsen gegen drohende Sonderkündigungsrechte der Anleihegläubiger!

Und so hätte der Start der Kapitalerhöhung – auch zur Stärkung der Eigenkapitalbasis – am 30.03.2021 eigentlich eine Entspannung einläuten können: Im Verhältnis 5:1 gibt es neue Aktien zu 3,00 EUR in einer Bezugsfrist vom 06.04.2021 bis zum 20.04.2021. Aber bis dann Gewisssheit über den Erfolg dieser Massnahme bestehen könnte, muss man ein Scheitern eingestehen:

Zwar stimmten die Anleihegläubiger mehrheitlich für die Änderung der Bedingungen, aber die notwendigen Mindestteilnehmerquoten wurden verfehlt. Einmal sogar deutlichst!

so dass nun nach der virtuellen Abstimmung eine klassische Versammlung mit einer von 50% auf 25% reduzierten Mindestteilnehmerquote die Erlösung bringen muss. Das ist der am 12.04.2021 mitgeteilte Stand. Und hierfür stehen die Chancen gut, denn „virtuell“ erreichte man immerhin 26 % im Schnitt. Aber eine Anleihe erreichte nur 20,24 % Präsenz, so dass hier möglicherweise auch bei der Präsenzvernastaltung zittern angesagt ist!

Im Wortlaut der heutigen Presseerklärung:„…gibt bekannt, dass bei den Abstimmungen ohne Versammlung, betreffend der Unternehmensanleihen 2018/2023 (ISIN DE000A2GSSP3), 2019/2024 (ISIN DE000A2YPEZ1) und 2020/2025 (ISIN DE000A289PZ4), das notwendige Teilnahmequorum von 50 % nicht zustande kam. Für die Anleihe 2018/2023 lag das Quorum bei 25,89 % der ausstehenden Schuldverschreibungen. Für die Anleihe 2019/2024 lag das Quorum bei 20,24 % und für die Anleihe 2020/2025 bei 39,38 %.

Im nächsten Schritt wird Eyemaxx daher kurzfristig zu einer zweiten Gläubigerabstimmung in Form einer Präsenzversammlung für alle drei Anleihen am 29. April 2021 in München einladen. Die Einladungen werden am Dienstag, 13. April 2021, im Bundesanzeiger sowie auf der Website von Eyemaxx veröffentlicht. Das erforderliche, reduzierte Teilnahmequorum beträgt dann jeweils 25 % der ausstehenden Anleihen.“

In Optimismus macht

Dr. Michael Müller, CEO Eyemaxx Real Estate Group: „Wir konnten bei der ersten Abstimmung eine durchschnittliche Beteiligung von rund 26 % erreichen und fast alle Teilnehmer haben positiv abgestimmt. Eyemaxx wird den Dialog mit Anleihegläubigern noch weiter intensivieren und ist sehr optimistisch, dass das erforderliche Quorum und die Zustimmung in der 2. Gläubigerversammlung erreicht werden.“

Aber es ist noch offensichtlich viel Überzeugungsarbeit zu leisten – insbesondere bei der besonders „wackligen“ 2019/2024er Anleihe. Scheitern ist möglich! Und eine etwaige  Sonderkündigung könnte bei dieser Anleihe zu ernsthaften Problemen führen! Für jeden, der eine Erholung im Tourismussektor auf Vorkrisenniveau innerhalb überschaubarer Zeit erwartet, könnten sowohl Anleihen als auch Aktie einen zweiten Blick wert sein. Aber wenn das notwendige Quorum tatsächlich verfehlt werden sollte. Wenn tatsächlich die Anleihegläubiger nicht in ausreichender Zahl im eigenen Interesse für eine Änderung de rBedingunegn stimmen sollten, dann scheint vieles möglich.

Eyemaxx ist…

ist ein Immobilienunternehmen mit langjährigem, erfolgreichem Track Record mit dem Fokus auf großvolumige Wohnimmobilien sowie Büroimmobilien in Deutschland und Österreich. Darüber hinaus realisiert Eyemaxx in der jüngsten Firmengeschichte auch Stadtquartiersentwicklungen, deren Schwerpunkt Wohnungen, Büros, Serviced Apartments, Fitnesseinrichtungen und Einzelhandelsflächen sind. Teilweise sind auch Hotelentwicklungen in Deutschland ebenfalls Teil der Unternehmensstrategie.

Die Geschäftstätigkeit von Eyemaxx basiert auf zwei Säulen. Dazu gehören zum einen renditestarke Projektentwicklungen und zum anderen ein fortschreitender Aufbau eines Bestands an vermieteten Gewerbeimmobilien, der laufende Mieterträge und damit stetige Zahlungsströme generiert. Eyemaxx baut dabei auf die Expertise eines erfahrenen Managements gemeinsam mit einem starken Team von Immobilienprofis und auf ein etabliertes und breites Netzwerk, das zusätzlichen Zugang zu attraktiven Immobilien und Projekten eröffnet. So konnte die Projektpipeline auf aktuell über 1 Mrd. Euro ausgebaut werden.“ (Unternehmensdarstellung)

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Aktuell (12.04.2021 / 09:16 Uhr) notieren die Aktien der Eyemaxx Real Estate AG im Frankfurter-Handel unverändert  bei 3,15 EUR.


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