Eyemaxx Anleihe (2020/25) Gläubiger mit neuer Hoffnung? One Square mit 99.9% „abgewatscht“. Karten neu gemischt.

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Eyemaxx Anleihe im Insolvenzverfahren. One Square ist raus.

Eyemaxx Anleihegläubiger müssen weiter „zittern“. Seit der „Sanierungsplan in Österreich über das Vermögen der Eyemaxx Real Estate AG (ISIN DE000A0V9L94) gescheitert ist“  müssen sich die Anleger wohl auf eine lange Wartezeit einstellen, bis im Rahmen der beiden Insolvenzverfahren in Deutschland und Österreich feststeht, welche Vermögenswerte eigentlich wirklich „hinter den Anleihen“ standen. Wie viel eine Verwertung bringen könnte? Viele offene Fragen über ein offensichtlich schwer durchschaubares Firmengeflecht. Wo auch nach Bestellung gemeinsamer Vertreter für die jeweiligen ausstehenden Anleihen, Gläubigerausschusssitzungen, Versammlungen und der andauernden Sichtungs- und Sicherungsarbeit durch die Insolvenzverwalter noch keine Aussagen über eine potenzielle Quote möglich scheinen.( Eyemaxx: SdK Vorstand bezieht Stellung „… man versuchen könnte, gezielt die Anleiheinhaber zu übervorteilen.“und später „zum gescheiterten Österreichischen Sanierungsverfahren als Hoffnungsschimmer„).

Also sind jetzt die Insolvenzverwalter am Zuge. So sieht es zumindest aus. Und es geht um rund 200 Mio EUR, entsprechend verbissen die Fronten. Wahrscheinlich werden die Aktivitäten und Transaktionen des ehemaligen Alleinvorstands und Hauptaktionärs der Eyemaxx mittlerweile forensisch untersucht – Spannung garantiert. Welche „Leichen“ liegen möglicherweise im „Keller“ der Eyemaxx-Historie? Seit dem 6. Dezember hat das Amtsgericht Aschaffenburg dem Antrag von One Square und Heuking Kühn stattgegeben und das Sekundärverfahren in Deutschland eröffnet. Wie es jetzt hier weitergeht, ist offen. Geduld ist auf jeden Fall erforderlich.

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Besicherte Eyemaxx Anleihe erhält neuen gemeinsamen Vertreter. One Square mit schallender Ohrfeige abgewählt. Interessenskonflikte scheinen in den Augen der Gläubiger wohl erwiesen.

Bei den letzten aufsehenerregenden „Insolvenzen“ schien es immer nur einen Namen zu geben, wenn es darum ging die Rechte der potentiell geschädigten Anleihegläubiger zu vertreten. Ein offensichtlich durchaus lukratives Geschäft „in der Nische“. Jetzt scheint aber in die „One Square Advisory Services S.á.r.l.: “ mit ihrem Fast Alleinvertretungsanspruch in solchen Fällen etwas zu weit gegangen zu sein.

Also was zuletzt den Namen One Square beispielsweise  bei Senevita, Deutsche Lichtmiete, Windreich oder Alno als „Wortführer“ bekannt gemacht hat, scheint nun – folgt man den Vorwürfen der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte bei den Eyemaxx Anleihen einen Geschmack zu haben. Besser gesagt, die Anwälte identifizierten – nachvollziehbar – einen Interessenskonflikt bei den Inhabern der verschiedenen ausstehenden Anleihen. Denn eine davon war/ist  (Anleihe 2020/25) im Unterschied zu den anderen Anleihen mit Immobilien der Gesellschaft bzw. von Tochtergesellschaften besichert. Die anderen Anleihen, in denen One Square bereits als gemeinsamer Vertreter agiert, sind dagegen unbesichert.

Zwiespalt für One Square, der eigentlich unlösbar erscheint – ausser durch verschiedene „gemeinsame Vertreter“ – bereits von der SdK als Problem identifiziert

Folglich versuchte man „One Square rauszukegeln“. Hierfür ist der Kanzlei mzs Rechtsanwälte offensichtlich fast unglaubliches gelungen: Trotz der in der Regel fehlenden Motivation an solchen Gläubigerversammlungen nach einem Insolvenzantrag teilzunehmen, ist es dem Düsseldorfer Anwalt G. Meyer zu Schwabedissen in diesem Fall die erforderliche Teilnahme von mindestens 50 % der ausstehenden Anleihen zu erreichen. In der Vergangenheit mussten solche Gläubigerversammlungen wegen Nichterreichen der 50% „Teilnahme“ in die zweite Rudne gehen, wo die absolute Mehrheit der angegebenen Stimmen dnan reichte.

Abstimmung 21.03. bis 25.032022 mit eindeutigem Ergbenis: One Square klar abgewählt, Meyer zu Schwabedissen mit mehr als 99 % gewählt

Offiziell liest sich das so: „Zu der von der EYEMAXX Real Estate AG, dem Insolvenzverwalter im Sekundärinsolvenzverfahren und der Masseverwalterin im Hauptinsolvenzverfahren zur „Anleihe 2020/2025“ (ISIN DE000A289PZ4, WKN A289PZ) anberaumten Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 21. März 2022 bis zum 25. März 2022 hat der Abstimmungsleiter Notar Dr. Schlotter das Abstimmungsergebnis mitgeteilt (vgl. das notarielle Protokoll). Demnach war die Abstimmung beschlussfähig und Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen aus Düsseldorf wurde mit 99,9 % der abgegebenen Stimmen zum neuen gemeinsamen Vertreter gewählt. Der bisherige gemeinsame Vertreter, die One Square Advisory Services S.à.r.l. aus der Schweiz („One Square“), wurde mit ebenfalls 99,9 % der abgegebenen Stimmen abgewählt.

Auch sämtliche weiteren Beschlussvorschläge, insbesondere zu Ermächtigungen des neuen gemeinsamen Vertreters, zu seiner Vergütung und zu einer Vorab-Befriedigung der Gläubiger, welche die Kosten der Abstimmung vorfinanziert haben, wurden mit jeweils mehr als 99 % der abgegebenen Stimmen angenommen.

Interessenkollision des bisherigen gemeinsamen Vertreters beseitigt

Die inzwischen insolvente Eyemaxx Real Estate AG hatte mehrere Anleihen platziert. Nur die Anleihe „2020/2025″ ist mit Immobilien besichert. Der bisherige gemeinsame Vertreter One Square hatte sich sowohl in der besicherten als auch in den unbesicherten Anleihen zum gemeinsamen Vertreter wählen lassen. Diese Doppelfunktion führte notwendigerweise zu Interessenkollisionen, vgl. unsere Pressemitteilung vom 14.03.2022.

Verständlicherweise wollte eine Vielzahl der Anleihegläubiger eine solche Interessenskollision nicht hinnehmen. Eine Gläubigergemeinschaft hatte daher den Antrag auf Abwahl von One Square gestellt. One Square Advisors hatte versucht, die Abwahl zu verhindern, indem sie dazu aufgerufen hatte, an der Wahl nicht teilzunehmen. Dennoch wurde das erforderliche Abstimmungsquorum erreicht und die Abwahl mit einer Zustimmungsquote von 99,9 % der abgegebenen Stimmen vollzogen. 

Weiteres Vorgehen

Der neue gemeinsame Vertreter Rechtsanwalt Meyer zu Schwabedissen wird nun einen Gläubigerbeirat bilden, der sich aus Vertretern der institutionellen Gläubiger wie auch fachlich kompetenten Privatinvestoren zusammensetzt. Nach Übernahme des Amtes ist es nun seine erste Aufgabe, mit der Insolvenzverwaltung Einvernehmen über die Verwertung der Immobiliensicherheiten zu erzielen. Hieran wird der neue gemeinsame Vertreter mit Hochdruck arbeiten. „

Hoffnung für die einen reduziert die Chancen der anderen Anleihegläubiger – Frage ist wie sich One Square jetzt positioniert

Wie wird One Square auf dieses eindeutige Misstrauensvotum reagieren. Spannende Frage, ob man jetzt im Interesse der weiterhin von One Square „verbliebenen vertretenen Anleihegläubiger“ einen Frontalangriff auf die „Besicherungsklauseln“ der 2025er Anleihe startet und damit im Nachhinein die Begründung des neuen gemeinsamen Vertreters der 2025er Anleihe bestätigt?

Schwierige Situation. Wobei die 2025er Anleihegläubiger mit einem ungewohnten „Aufbäumen“ sich zumindest jetzt vor potenziellen Interessenskonflikten „ihres“ gemeinsamen Vertreters geschützt haben. Ob sich die Besicherungen auch als werthaltig erweisen, wird sich zeigen. Die Chancen sind auf jeden Fall gestiegen, wenigstens einen grösseren Teil der Anleihe „zurückzuerhalten“.

Fragen bleiben: Hätte niemand im Vorfeld die Interessenskollisionen eines gemeinsamen Vertreters aller ausstehenden Anleihen prüfen müssen? Falls One Square nach der Abwahl seine Meinung zur Besicherung der 2025er Anleihe „ändern sollte“, wären die bisher nur vermuteten Interessenskonflikte dann bestätigt? Zumindest würden dann die „anderen Anleihegläubiger“ nach der für One Square unfreiwilligen Beseitigung der Interessenskonflikte…
So könnte viel Diskussionsbedarf über die zukünftige Auswahl „gemeinsamer Vertreter“ und deren Interessenslage aufkommen. Vielleicht ein guter Anfang, Interessenskollisionen im Umfeld von Insolvenzen generell zu beleuchten…
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