TecDAX | Wirecard: Wenn VISA und MASTERCARD die Beziehung beenden, ist es vorbei – Gerüchte sind bereits da…

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tecdax news nebenwerte magazin25.06.2020 – Die Wirecard-Aktie entwickelt sich so langsam zum Pennystock und die Gerüchte, die heute Abend aufkamen würden das unwiderruflich besiegeln: Visa und Mastercard sollen die weitere Zusammenarbeit mit Wirecard und damit die Weiterleitung von Zahlungen über deren Netzwerke überprüfen – ohne die beiden Kooperationen könnte Wirecard sein operatives Geschäft größtenteils einstellen.Alle Kunden müssten sich kurzfristig/sofort Alternativen suchen und kämen dann sehr wahrscheinlich nicht zurück. Ob die beiden Kreditkartenfirmen diesen drastischen Schritt in fristloser Form wählen, ist offen – er würde rund 300.000 Kunden Wirecards ohne elektronische Abrechnungsmöglichkeiten lassen – ein Schaden weit über eine Insolvenz Wirecards mit geordnetem „Rückbau“ oder Herauslösen operativen Geschäfts hinaus für viele Handelsunternehmen und andere Dienstleister – multinational. Die Insolvenzantragsstellung – heute Nachmittag durchgeführt, heute Morgen angekündigt – wohl erstmal „nur“ für die Wirecard AG, möglicherweise demnächst noch für Tochtergesellschaften, brachte die Wirecard Aktie bereits in die Kursregionen von gut 2,00 EUR nach einer rund einstündigen Handelsaussetzung. Auch E&Y meldete sich mit der Aussage „Es gibt deutliche Hinweise, dass es sich um einen umfassenden Betrug handelt, an dem mehrere Parteien rund um die Welt und in verschiedenen Institutionen mit gezielter Täuschungsabsicht beteiligt waren“Eine erste Verteidigungsposition der Wirtschaftsprüfer, die sich diversen Anlegerklagen ausgesetzt sahen, sehen und die – da als einer der wenigen potentiellen Anspuchsgegener zahlungsfähig – wohl von noch weiteren Wirecard-Investoren ins Visier genommen werden. {loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}

Trauriger Höhepunkt oder bereits der Schlusspunkt für den ehemaligen Highflyer Wirecard  AG (ISIN: DE0007472060) wurde heute mit einer kurzen Meldung eingeleitet: „Der Vorstand der Wirecard AG hat heute entschieden, für die Wirecard AG beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu stellen. Es wird geprüft, ob auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard-Gruppe gestellt werden müssen.“

Wirecard erläuterte in einer kurs danch folgenden Meldung die Hintergründe für den Insolvenzantrag – zusammengefasst: Die drohende Kündigung von Krediten zum 30.06. und 01.07. über insgesamt 1,3 Mrd. EUR bot nicht genug Zeit, die Banken von einer Fortführungsfähigkeit des Geschäfts zu überzeugen – zuviel Ungewissheit und wahrscheinlich auch zu schlechte Dokumentation:

Die Wirecard AG hat im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit Kredite von Finanzinstituten in Anspruch genommen. Die Wirecard AG hat mit den Kreditinstituten Verhandlungen geführt und dabei die jüngsten Entwicklungen berücksichtigt. Ohne eine Einigung mit den Kreditgebern bestand die Wahrscheinlichkeit der Kündigung und des Auslaufens von Krediten mit einem Volumen von 800 Mio. EUR zum 30. Juni 2020 und 500 Mio. EUR zum 1. Juli 2020.

Der Vorstand ist zu der Überzeugung gelangt, dass in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit eine positive Going Concern Prognose nicht gestellt werden kann. Damit ist die Fortführbarkeit des Unternehmens nicht sichergestellt.

Die Wirecard Bank AG ist nicht Teil des Insolvenzverfahrens der Wirecard AG. Die BaFin hat für die Wirecard Bank AG bereits einen Sonderbeauftragten eingesetzt. Die Freigabeprozesse für alle Zahlungen der Bank werden zukünftig ausschließlich innerhalb der Bank und nicht mehr auf Gruppenebene liegen.

Heisst jetzt: Offensichtlich haben die Banken doch nicht „so mitgespielt“ das ein Aufrechterhalten des operativen Geschäfts bis zur Klärung eines realen Unternehmensstatus möglich erschien. Oder noch schlimmer: Die Überprüfung des realen Geschäfts reichte nicht für ein tragfähiges Konzept. Auf jeden Fall wird der heutige Schritt eine Zäsur in der Wirecard-Geschichte sein, deren Fortsetzung damit noch unwahrscheinlicher geworden ist. Die großen Kunden und die vielen kleinen – insgesamt soll Wirecard rund 300.000 Vertragspartner haben – werden sich spätestens umorientieren und wahrscheinlich nicht warten, wie ein Insolvenzverwalter die Fortführungschancen des Unternehmens einschätzt. Es spricht einiges dafür, das das operative Geschäft und die – so wird allgemein am Markt gesagt – innovative Technologielandschaft aus der Aktiengesellschaft herausgelöst werden wird, um deren „Weiterbestehen“ zu ermöglichen. Komplizierte Lizenzfragen werde einen solchen Prozess erschweren. Niemand wird bereit sein eine Gesellschaft zu übernehmen, der Milliardenforderungen geschädigter Anleger/Investoren ins Haus stehen.

Gestern fragten wir uns: Wird es einen Boden geben oder geht es weiter Richtung 0,00 EUR? Und im Moment sieht es nach der zweiten Variante aus. Und übrigens kann die Deutsche Börse im Insolvenzfall ein Unternehmen sofort aus dem DAX nehmen… – Was wohl bald passieren sollte.

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Auch der Insolvenzverwalter wird da weitermachen, wo das neue Management angefangen hat: Ob und wie profitabel das reale Geschäft Wirecards überhaupt ist? Macht eine Rettung überhaupt Sinn oder ist der Aschheimer Paymentdienstleister ohne Luftgewinne nicht mal profitabel? Auch hier müssen Antworten her – schnell und eindeutig. Die Spekulationen um eine Übernahme machen in der derzeitigen Lage keinen Sinn. Niemand würde auch nur die Übernahme eines Unternehmens in Betracht ziehen mit einer derartig hohen potentiellen Schadensersatzforderung ohne zu wissen, wieviel Umsatz, wieviel EBITDA erzielt das Unternehmen überhaupt – und ein Assetverkauf wäre wohl eher Sache eines Insolvenzverwalters – die letzte, für die Stakeholder ungünstigste Lösung, wahrscheinlich.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}

Softbank kann sich zurücklehnen

Einen trifft es weniger, als ursprünglich befürchtet oder zu vermuten gewesen wäre. Softbank hatte sich letztes Jahr pressewirksam und gut für Wirecards Glaubwürdigkeit in form einer Wandelanleihe über 900 Mio. EUR „angeblich“ an Wirecard beteiligt. Wieso angeblich? Weil softbank kein eigenes Geld investiert hatte, sondern Vertreter Softbanks gemeinsam mit einem Staatsfonds die 900 mio. EUR „zwischenfinanzierten“ und dann – wohl komplett – am Kapitalmarkt als strukturiertes Produkt platzierten. Hat einen Geschmack,weil immer vom zukünftigen Großaktionär gesprochen worden ist und der Markt sich aus dieser Partnerschaft wichtige Impulse für Wirecards Geschäft ausrechnete. Was ja auch ansatzweise von einigen Softbank-Beteiligungen nach dem „vorübergehenden“ Anteilserwerb durch Softbank passierte. Im Handelsblatt fand sich beispielsweise hoffnungsfroh am 25.06.2020 folgender Hinweis: „Softbank steigt mit 900 Millionen Euro als strategischer Partner bei Wirecard ein.

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Anwaltskanzleien überschlagen sich mit „Hilfsangeboten“ – möglicherweise einzige Chance den Schaden zu begrenzen

Ins Auge fiel uns die Anwaltskanzlei Dr. Greger und Kollegen, die in einer Pressemeldung nachvollziehbar Möglichkeiten insbesondere für die Anleihegläubiger nennen. Es geht hier um die Kapitalmarktanleihe von insgesamt 500 Mio. EUR, die Wirecard letztes Jahr mit Moodys-Rating blitzschnell platzierte – mit hoher Nachfrage. Rechtsanwalt Dr. Greger: „Für Gläubiger der Wirecard-Anleihe (WKN A2YNQ5) sehen wir durchaus Erfolgschancen, die Anleihe durch eine außerordentliche Kündigung zur sofortigen Rückzahlung fällig zu stellen. Damit kann schon jetzt der volle Nominalbetrag zurückgefordert werden und es ließe sich vermeiden, den regulären Rückzahlungstermin im Jahr 2024 abwarten zu müssen. Dieser Anspruch kann und sollte umgehend durchgesetzt werden.“ AKTUELL HANDELT DIE ANLEIHE BEI 29,00 EUR (15.17 Uhr, XETRA-Handel). Wäre möglicherweise für die Anleger eine Chance. diese Kanzlei bietet, wie andere, eine „Interessengemeinschaft“ an, im ersten Schritt kostenlos. Aber Achtung: Es wichtig sich die Kosten im Vorfeld nennen zu lassen, um nicht nahcher noch mehr „draufzuzahlen“. „Wirecard-Aktionäre und Wirecard-Anleihegläubiger, die hierüber weitere Informationen wünschen, können sich kostenlos der von der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen initiierten Interessensgemeinschaft anschließen.“

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Klage gegen E&Y scheint zumindest einen zahlungsfähigen Gegner zu haben

Die Rechtsanwaltskanzlei Schirp und Partner sieht hier die Möglichkeit Geld zu sehen, das eine insolvente Wirecard wohl nicht mehr zahlen kann. Und das E&Y jede Bilanz testierte trotz – wie jetzt bekannt geworden – seit Jahren fehlenden Millionen und Milliarden hat schon einen sehr starken Geschmack. Die Kanzlei bietet auch eine Prozessfinanzierung an, so das kein Geld „in die Hand genommen werden muss“. Auschnittsweise:

Ziel der Sammelklage gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist, dass EY die Wirecard-Investoren (Aktien, Derivate, Anleihen) für ihre Verluste entschädigen soll. Denn EY war in den vergangenen Jahren stets Jahresabschlussprüfer der Wirecard AG und hat die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018 ohne Beanstandungen testiert. Schirp & Partner haben in Kooperation mit Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher bereits erste Klagen gegen EY eingereicht; weitere Klagen sind in Vorbereitung.

Ziel der Sammelklage gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsfgesellschaft ist, dass EY die Wirecard-Investoren (Aktien, Derivate, Anleihen) für ihre Verluste entschädigen soll. Denn EY war in den vergangenen Jahren stets Jahresabschlussprüfer der Wirecard AG und hat die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018 ohne Beanstandungen testiert. Schirp & Partner haben in Kooperation mit Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher bereits erste Klagen gegen EY eingereicht; weitere Klagen sind in Vorbereitung.

Ziel der Sammelklage gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsfgesellschaft ist, dass EY die Wirecard-Investoren (Aktien, Derivate, Anleihen) für ihre Verluste entschädigen soll. Denn EY war in den vergangenen Jahren stets Jahresabschlussprüfer der Wirecard AG und hat die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018 ohne Beanstandungen testiert. Schirp & Partner haben in Kooperation mit Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher bereits erste Klagen gegen EY eingereicht; weitere Klagen sind in Vorbereitung.
Ziel der Sammelklage gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsfgesellschaft ist, dass EY die Wirecard-Investoren (Aktien, Derivate, Anleihen) für ihre Verluste entschädigen soll. Denn EY war in den vergangenen Jahren stets Jahresabschlussprüfer der Wirecard AG und hat die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018 ohne Beanstandungen testiert. Schirp & Partner haben in Kooperation mit Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher bereits erste Klagen gegen EY eingereicht; weitere Klagen sind in Vorbereitung.

Ziel der Sammelklage gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsfgesellschaft ist, dass EY die Wirecard-Investoren (Aktien, Derivate, Anleihen) für ihre Verluste entschädigen soll. Denn EY war in den vergangenen Jahren stets Jahresabschlussprüfer der Wirecard AG und hat die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018 ohne Beanstandungen testiert. Schirp & Partner haben in Kooperation mit Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher bereits erste Klagen gegen EY eingereicht; weitere Klagen sind in Vorbereitung.
Ziel der Sammelklage gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsfgesellschaft ist, dass EY die Wirecard-Investoren (Aktien, Derivate, Anleihen) für ihre Verluste entschädigen soll. Denn EY war in den vergangenen Jahren stets Jahresabschlussprüfer der Wirecard AG und hat die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018 ohne Beanstandungen testiert. Schirp & Partner haben in Kooperation mit Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher bereits erste Klagen gegen EY eingereicht; weitere Klagen sind in Vorbereitung.

Natürlich melden sich die Anwälte, Vereinigungen und Interessensgruppen nicht uneigennützig zu Wort. Aber die Klage werden „copy-Paste“ sein und sich nur in Schadenshöhe, Kaufzeitpunkt der Aktie und möglicherweise Anspruchsgegener unterscheiden: Mögliche Ziele der Klagen wären E&Y, die zuständigen E&Y-Partner persönlich, Wirecard AG, Ex-CEO Markus Braun, Ex-COO Marsalek, mögliche andere Mitwisser im Konzern oder eingeschaltete Treuhänder, Moodys bei den Anleihegläubigern und andere. Also warum sich nicht Musterverfahren anschließen und so die eigenen Kostenrisiken reduzieren. Ob Rechtsschutzversicherungen in allen Fällen eine Deckung bieten, hängt oft auch vom Kleingedruckten der Versicherung und den Umfang der Rechtsschutzversicherung ab, die der Versicherungsnehmer gewählt hatte.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}

Wer wusste Bescheid?

Man kann mittlerweile davon ausgehen, dass die von der FT und anderen Presseorganen öfters zitierten „Exellisten“ und internen Unterlagen Wirecards wohl reale Daten enthielten, die „irgendjemand“ Internes zugespielt hatte. Schade das die Person sich nicht den Schub gegeben hat, die verdächtigen Vorgänge anzuzeigen und so möglicherweise „den Ball schneller ins Rollen“ gebracht hätte. Wieviele wussten von den Luftbuchungen? Man kann wohl davon ausgehen der Ex-CEO Markus Braun und der für das Drittpartnergeschäft zuständige COO Marsalek; der „Drittpartner“ Al Alam (ob wirklich eine „unabhängige“ Firma oder doch von den Initiatoren kontrolliert, wird man wohl nie erfahren) muss involviert gewesen sein. In Singapur muss es Mitwisser geben, in der Zentrale sehr wahrscheinlich auch. Es sollen ja ab 2019 die Drittpartnergeschäfte „innerhalb des Wirecard-Kosmos abgerechnet und dokumentiert worden sein“ – also auch hier Beteiligte. Natürlich die Treuhänder, die ja angeblich die Gelder verwalteten und auf ihren Konten als Collateral hielten – sowohl der ausgeschiedene Treuänder, als auch der in 2019 neu mandatierte.Wobei der in die Schlagzeieln geratene Philippinische Treuhänder heute gegenüber der Presse versicherte getäuscht worden zu sein und nichts von dem Betrug geahnt hätte. Seine Rolle hätte eigentlich „nur“ darin bestanden Konten für einen Kunden zu eröffnen, seine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt zu haben für Besprechungen und ansonsten seien die Verträge noch gar nicht unterzeichnet gewesen. Eigentlich unglaublich, aber es gab in diesem Skandal bereits eine Vielzahl eigetnlich unglaublicher Vorgänge. Also auch hier muss man die weitere Aufklärung abwarten, Und weitere Mitwisser?  Es war die Rede von gefälschten Bankschreiben und „einzelnen Bankmitarbeitern“, die falsche Bestätigungen gemacht hätten.

Hätte man den Zatarra-Report ernster nehmen sollen? Das Problem war: Er enthielt eine Vielzahl von Vorwürfen, die größtenteils unbelegt und wie aus einem „Gemischtwarenladen“ zusammengestellt erschienen. Ein Treffer im Umfeld von zu vielen offensichtlich falschen Anschuldigungen, wurde nicht für möglich gehalten oder auch nur ernstgenommen.

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