Prime Standard | Constantin Medien AG strebt gerichtliches Verfahren gegen Stella Finanz an

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NEWS13.07.2017 – Wie die Constantin Medien AG (ISIN: DE0009147207) am Donnerstag bekannt gab, hat die Stella Finanz AG die ihr bis zum 10. Juli gewährte Abruffrist für den von Constantin Medien gekündigten Darlehensbetrag verstreichen lassen und verweigert damit weiterhin die Rückabwicklung des Darlehens. Constantin Medien will die Rückabwicklung und die damit verbundene Rückgabe von verpfändeten Aktien nun gerichtlich erwirken lassen

Constantin Medien hatte zum Zwecke der Rückabwicklung des mehrfach gekündigten Darlehens bei der Stell Finanz, den Darlehensbetrag nebst Zinsen bei einem Treuhänder hinterlegt. Da Stella Finanz dies nicht wahr nahm, erhielt Constantin Medien auch nicht die für das Darlehen hinterlegten 24,75 Mio. Aktien der Highlight Communications AG (ISIN: CH0006539198) zurück.  

Stella Finanz besteht stattdessen, wie in einem anwaltlichen Schreiben mitgeteilt, auf einer Vorleistungspflicht. Eine etwaige Abwicklung über einen Treuhänder macht das Unternehmen  davon abhängig, dass der Treuhänder der Ansicht ist, dass auf der bevorstehenden Hauptversammlung der Constantin Medien AG rechtmäßig ausgewiesene Aktionäre nicht willkürlich von ihrem Stimmrecht ausgeschlossen werden

Constantin Medien hinterfragt in seiner Meldung nun den Zusammenhang zwischen Zulassung von Aktionären und der Darlehensrückabwicklung, der auch von Stella Finanz nicht erwähnt wurde. Weiterhin besteht der Vorstand von Constantin Medien wegen seiner Sorgfaltspflicht darauf, nicht in Vorleistung zu gehen ohne im Gegenzug Sicherheit für eine Rückgabe der Aktien zu erhalten.

 

 

Constantin Medien AG
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