Eyemaxx Adler Group Ekosem Wirecard Green City Lichtmiete – SdK Vorstand Daniel Bauer gibt einen „Status Quo“

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Eyemaxx Adler Group Ekosem Wirecard Green City Lichtmiete – Seit das Kartenhaus Wirecard zusammengebrochen ist scheinen sich die „Problemfälle“ zu häufen:  Eyemaxx Real Estate AG (ISIN: DE000A0V9L94) lieferte erst keine Bilanzen, dann Quartalsergebnisse mit angeblichen Gewinnen, versuchte dann eine Kapitalerhöhung, um schliesslich überraschend Insolvenz anzumelden. Dann kamen die Probleme bei Deutscher Lichtmiete, Green City und bei der Adler Group. Dann ekosem mit dem bekannt hohen Russlandexposure. Viele Fragen verunsicherter Anleger – Aktionäre und Anleiheinhaber fürchten um ihr Geld. Wo ist, was noch möglich? Wie geht es weiter? Der Vorstandsvorsitzende der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., Daniel Bauer gibt unseren Lesern einen Überblick – Momentaufnahmen:

Herr Bauer, kommt es einem nur so vor oder gab es seit dem Aufkommen des Wirecard Skandals eine Häufung von “Problemfällen” für die Kleinanleger?

Daniel Bauer: Dieser Eindruck täuscht. Problemfälle gab es auch bereits vor Wirecard. Ich erinnere nur an die Insolvenzen von Prokon, P+R oder Alno. Alles Fälle, von denen vor allem Kleinanleger betroffen waren. Statistisch gesehen hatten wir gerade im Segment der Mittelstandsanleihen, in dem vor allem Privatanleger investiert sind, in den letzten Jahren im Durchschnitt eines Jahrs eher weniger Anleiherestrukturierungen oder Insolvenzen als in den zehn Jahren zuvor.

Welcher dieser Problemfälle hat Sie am meissten überrascht?

Daniel Bauer:  Wirklich überraschend kam keiner der Fälle. Bei allen Fällen konnte man zuvor schon absehen, dass entweder das Geschäftsmodell so nicht funktionieren kann, wie von der Unternehmensleitung dargestellt, oder aber das Umfeld in der Branche hatte sich zuletzt so eingetrübt, dass die wirtschaftliche Entwicklung negativ sein würde. Überrascht hat mich aber in manchen Fällen der Ablauf des Insolvenzverfahrens. So ist der Fall der Deutschen Lichtmiete wohl bisher einzigartig. Jedenfalls ist mir nicht bekannt, dass aufgrund einer Prüfung durch das Finanzamt schließlich staatsanwaltschaftliche Tätigkeiten zum Nachweis eines angeblichen Schneeballsystems aufgenommen werden, die schlussendlich durch einen Vermögensarrest die Insolvenz auslösen. Auch das bei einer mit Immobilien besicherten Anleihe wie der Eyemaxx Real Estate AG auf einmal Verluste im mittleren bis hohen zweistelligen Prozentbereich im Raum stehen, überrascht.

Unsere Leser interessiert natürlich, wo die einzelnen “Problemfälle” aktuell stehen. Wo es Handlungsbedarf gibt? Wo es noch “Hoffnung” gibt? Was erwarten Sie in den einzelnen Problemfeldern in den nächsten Monaten an Entwicklungen? Wie sehen die jeweiligen Zeithorizonte? Es geht um Eyemaxx Adler Group Ekosem Wirecard Green City Lichtmiete. Fangen wir an: Wie sieht es denn bei Wirecard aus?

Daniel Bauer: Bei Wirecard ist zwischen dem Insolvenzverfahren an sich und der Geltendmachung von Ansprüchen zum Beispiel gegen den Abschlussprüfer EY zu unterscheiden. Im Insolvenzverfahren wird derzeit geklärt, ob Aktionäre ebenfalls Gläubiger im Rang des § 38 InsO, also nicht nachrangige Gläubiger,  sein können, oder ob diese Ansprüche nachrangig sind. Sollte letzteres der Fall sein, werden die Aktionäre aus dem Insolvenzverfahren mit keiner Quotenzahlung rechnen können. Falls die Aktionäre nicht nachrangige Gläubiger sind, rechnen wir mit einer Quote von 5 – 8 % in Bezug auf den erlittenen Schaden.

Daneben werden zahlreiche Klagen gegen den Abschlussprüfer und andere geführt. Am 14.03.2022 erfolgte ein Vorlagebeschluss des Landgerichts München I, wodurch das  BayObLG voraussichtlich noch in 2022 ein sogenanntes KapMuG-Verfahren, also ein Musterverfahren, eröffnen wird und den Musterkläger bekanntgeben wird. Alle geschädigten Aktionäre könnten dann ihre Ansprüche im Verfahren anmelden und müssten zunächst nicht selbst klagen, um die Ansprüche nicht verjähren zu lassen. Das KapMuG-Verfahren könnte allerdings sehr lange dauern, wie zuletzt das Beispiel Telekom zeigt, dass erst nach knapp 20 Jahren beendet werden konnte und es besteht aus Sicht unserer Anwälte auch das Risiko, dass dieses zumindest in Bezug auf den Abschlussprüfer auch noch platzen könnte, falls das Gericht zu der Einschätzung kommen sollte, dass ein Musterverfahren nach dem KapMuG gegen EY gar nicht zulässig ist.

Wie sieht es bei Eyemaxx aus?

Daniel Bauer: Im Dezember 2021 hat die österreichische Tochtergesellschaft Eyemaxx International Holding & Consulting GmbH einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Die Sanierungsplanquote sollte maßgeblich durch die Verwertung der Beteiligung der Schuldnerin an dieser Tochtergesellschaft realisiert werden. Daher hat die Muttergesellschaft Eyemaxx den Sanierungsplan zurückgezogen. Mittlerweile wurde sowohl in Österreich als auch in Deutschland (Sekundärinsolvenzverfahren) ein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Sekundärinsolvenzverfahren betrifft nur die Vermögenswerte der Gesellschaft, welche sich in Deutschland befinden.

Alle anderen Vermögenswerte werden von der Insolvenzverwalterin in Österreich, Frau Dr. Ulla Reisch, verwertet werden. Für die maßgeblichen Anleihen gibt es gemeinsame Vertreter. Eine eigene Forderungsanmeldung ist daher nicht nötig. Erstaunt sind wir über die Entwicklung in diesem Fall in Bezug auf die noch vorhandenen Immobilienwerte. Diese liegen deutlich unter unseren Erwartungen. Und es ist auch völlig unklar, wem diese zustehen. Denn es kann durchaus sein, dass die Besicherung einer der drei Anleihen gerichtlich nicht standhält, und somit im Endergebnis besicherte und unbesicherte Anleihen gleichrangig bedient werden müssten.

Wie sieht es bei der Deutschen Lichtmiete aus?

Daniel Bauer: Das Amtsgericht Oldenburg hat für alle Anleihen zu Gläubigerversammlungen für die Wahl eines gemeinsamen Vertreters am 24. und 25.05.2022 einberufen. Zahlreiche Fragen sind ungeklärt, darunter die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, der ungeklärte Verbleib tausender Leuchtmittel und insbesondere die konzeptlose Rücknahme des Insolvenzantrags. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist neben einer Zerschlagung auch eine Unternehmensfortführung möglich und möglicherweise der für die Anleiheinhaber wirtschaftlich sinnvollere Weg.

Bei einem solchen sog. debt-to-equity-swap erhalten die Anleihegläubiger als Fremdkapitalgeber Anteile an der Gesellschaft (Eigenkapital) und profitieren damit langfristig vom künftigen Unternehmenserfolg. Dafür ist es aber aus unserer Sicht unbedingt erforderlich, das Unternehmen entsprechend neu aufzustellen und insbesondere die kostenintensive eigene Produktion auszulagern, was zusätzliche Finanzierungsvorteile bringen dürfte. Die Ausarbeitung der Sanierungsoptionen steht aber noch ganz am Anfang, und wir sehen es sehr kritisch, dass die Zeit davonzulaufen droht. Denn ohne die von der Staatsanwaltschaft arrestierten liquiden Mittel kann die Gesellschaft nicht arbeiten und verliert somit täglich an Mitarbeiter und Kundenbeziehungen und somit an Wert.

Wie sieht es bei Ekosem aus?

Die Gesellschaft ist in erster Linie durch den Ukraine-Krieg in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und hat daher von den Anleiheinhabern umfassende Zugeständnisse eingefordert. Die ersten beiden Anleihegläubigerversammlungen waren nicht beschlussfähig, da das Quroum von 50% nicht erreicht wurde. Zwischenzeitlich hat sich ein Gläubigerbeirat aus der Mitte der Anleiheinhaber konstituiert, in dem auch die SdK vertreten ist.

Der Gläubigerbeirat hat für beide Anleihen jeweils Gegenanträge eingereicht. Vorgeschlagen wird eine Laufzeitverlängerung um fünf Jahre. Nunmehr sollen die gesamten entgangenen Zinsen auf den zu reduzierenden Zins von 2,5 % p.a. am Laufzeitende zusätzlich zum nominalen Rückzahlungsbeitrag mit ausgezahlt werden. Dadurch erhält die Emittentin die Möglichkeit, ihren Geschäftsbetrieb neu zu ordnen, um so die Vermögenswerte für die Anleihegläubiger zu erhalten und zu sichern. Sollte die Emittentin diesen Zeitraum nicht vollständig in Anspruch nehmen und vor dem verlängerten Fälligkeitszeitraum zurückzahlen können, dann reduziert sich der Rückzahlungsbetrag auf die entgangenen Zinsen gestaffelt über drei Jahre.

Der Gegenantrag sieht ebenfalls vor, den Rangrücktritt der Anleihegläubiger auf den Zinssatz von 2,5 % p.a. in eine Stundungsmöglichkeit durch das Unternehmen umzuwandeln. Der Gemeinsame Vertreter und die Mitglieder des Beirats müssen hierzu jeweils konsultiert werden. Ursprünglich hatte die Emittentin vorgeschlagen, die Anleihegläubiger sollten bei einem Kontrollwechsel auf ihre vorzeitige Rückzahlungsoption verzichten. Der Gegenantrag des Gläubigerbeirats sieht nunmehr vor, das Quorum für die rechtswirksame Kündigung bei einem Kontrollwechsel auf mindestens 51 Prozent zu erhöhen. Demnach entscheidet bei einem Kontrollwechsel die Mehrheit der Anleihegläubiger via Abstimmung, wie dann konkret verfahren werden soll. Über die Beschlussvorschläge wird nunmehr am 30. bzw. 31.05.2022 abgestimmt. Für diese sogenannten zweiten Versammlungen genügt ein reduziertes Quorum zur Beschlussfähigkeit.

Wie sieht es bei Green City aus?

Die Green City Gruppe hat etliche Anleihen zur Unternehmensfinanzierung und zur Projektfinanzierung emittiert. Über das Vermögen der Green City AG wurde bereits das Insolvenzverfahren eröffnet, die Gläubigerversammlung findet am 06.07.2022 in der Reithalle in München statt. In diesem Berichtstermin wird der Insolvenzverwalter ausführlich den aktuellen Stand sowie die beabsichtigten Schritte darstellen. Wichtig für die Anleiheinhaber ist, dass sie ihre Forderungen nicht zur Insolvenztabelle anmelden müssen, wenn für die entsprechende Anleihe ein gemeinsamer Vertreter gewählt wurde. Die Forderungsanmeldung übernimmt der gemeinsame Vertreter.

Wie sieht es bei der Adler Group aus?

Daniel Bauer: Aus unserer Sicht hat der Umgang mit den Ergebnissen der Sonderuntersuchung und der Versagungsvermerke durch die Wirtschaftsprüfer jegliches Vertrauen in die Organe der Gesellschaften zerstört und die Unternehmensgruppe in eine tiefe Unternehmenskrise gestürzt. Anstatt über die festgestellten Mängel zu berichten, beschränkten sich die Organe darauf, mitzuteilen, dass man „den Großteil der Vorwürfe aus dem im Oktober veröffentlichten Short-Seller-Report nach wie vor für substanzlos“ halte und dass viele der Vorwürfe bereits widerlegt worden seien.

Die SdK beabsichtigt daher, durch weitere Sonderprüfungen für Aufklärung zu sorgen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es wurde von einem Anwalt auch bereits ein Antrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt, um ein Musterverfahren gegen Adler einzuleiten. Der Kläger hatte Aktien der Adler Group S.A. erworben und macht den Kursdifferenzschaden geltend. Adler habe den Kapitalmarkt mehrfach falsch und unvollständig informiert sowie Insiderinformationen verschwiegen. Die SdK hat selbst auch eine rechtliche Prüfung in Auftrag gegeben, um mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Gesellschaften, Vorständen, Aufsichtsräten und den im KPMG-Bericht genannten verbundenen Personen prüfen zu lassen.

Ferner befinden wir uns aktuell mit zwei Prozesskostenfinanzierungsgesellschaften im Austausch, um gegebenenfalls geschädigten Aktionären und Anleiheinhabern eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ohne eigenes Kostenrisiko zu ermöglichen.

Gibt es denn auch erfolgreich beendete “Problemfälle”? Wie schätzen Sie die bei der paragon Anleihe erzielte Lösung ein? Haben Sie andere Beispiele?

Daniel Bauer: Bei Paragon hätten wir uns eine deutlich bessere Lösung erhofft. Aus unserer Sicht hätte es einen kompletten Neuanfang bei der Gesellschaft bedurft, mit neuem Großaktionär und neuem Management. Die gefundene Lösung stellt zwar eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ersten Angebot der Gesellschaft dar. Fundamental ändert sich aber aus unserer Sicht nichts. Aber um mehr zu erreichen, waren wir auf die Zustimmung der institutionellen Gläubiger angewiesen. Diese sind aber leider aus Angst vor einer Insolvenz eingeknickt.

Im Rückblick hat sich die Situation bei Prokon sehr gut entwickelt. Die in Form einer Genossenschaft weitergeführte Gesellschaft ist dank eines neuen Managements und einer sehr soliden Bilanz gut durch die ersten Jahre gekommen. Mittlerweile hat man einen großen Teil der Anleiheverbindlichkeiten abgebaut und dürfte aufgrund der anstehenden Energiewende vor einer guten Zukunft stehen.

Bei P+R erhoffe ich mir auch eine deutlich höhere Quote als zunächst prognostiziert, da die Preise für Seecontainer in den letzten beiden Jahren stark gestiegen sind. Das erfolgreichste Verfahren aus SdK Sicht war aber sicherlich Deikon. Hier hätten die Anleiheinhaber einem Verzicht von 60 % des Nominalwertes zustimmen sollen. Wir hatten damals die Insolvenz bevorzugt. Alleine die Insolvenzquote lag schon deutlich über den 40 %. Und wer sich einer von der SdK organisierten Klage angeschlossen hatte, landete schlussendlich bei einer Quote von rund 100 %.

Aber machen wir uns nichts vor: Insolvenzen sind in der Regel mit dramatischen Vermögensverlusten für die Anleger verbunden. Die schlechten Nachrichten überwiegen in der Regel deutlich. Daher ist es für Anleger immer am wichtigsten, bei der Auswahl der Wertpapiere darauf zu achten, nicht in nicht funktionierende Geschäftsmodelle zu investieren. Ferner sollte man sein Engagement immer auch beobachten, um im Falle einer negativen Entwicklung auch frühzeitig aussteigen zu können.

Haben Sie aktuell neue “Wackelkandidaten” identifiziert? Wollen Sie Namen nennen?

Daniel Bauer: Wir haben eine Liste von potentiellen Kandidaten. Rechtlich ist es uns aber nicht möglich, vorab über einen Zahlungsausfall und dessen Zeitpunkt bei einzelnen Unternehmen zu spekulieren.

Vielen Dank für das Gespräch und hoffentlich können wir demnächst auch einmal über positv gelöste Fälle sprechen. Vielleicht bei Eyemaxx Adler Group Ekosem Wirecard Green City Lichtmiete…
Daniel Bauer  | Vorstandsvorsitzender der SdK

Daniel Bauer studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Volkswirtschaftslehre. Während seines Studiums war Herr Bauer für die WAI GmbH, für die American Heritage Management Corporation und die Macquarie Bank tätig. Herr Bauer ist seit 2004 Mitglied der SdK und wurde im März 2009 in den Vorstand gewählt.

Zu seinen Tätigkeitsbereich zählen u. a. das Mitgliedermarketing und die Mitgliederbetreuung.

Im Frühjahr 2016 wurde Herr Bauer zum Vorstandsvorsitzenden gewählt.

Über die SdK

Die 1959 gegründete SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. ist mit aktuell ca. 8.000 Mitgliedern eine der führenden deutschen Anlegervereinigungen. Der Schwerpunkt der Arbeit der SdK ist die Interessenvertretung für Kapitalanleger, vor allem von Keinanlegern. Hierzu zählen vor allem der Schutz von Minderheitsaktionären und die Interessensvertretung von Gläubigern in Sondersituationen (Sanierungen, Insolvenzverfahren). Als begeisterte Kapitalmarktteilnehmer erbringen die drei Vorstände und 60 Sprecherinnen und Sprecher der SdK viel ehrenamtliches Engagement vor allem zu Gunsten einer Verbesserung der Investitionsbedingungen und der Fortentwicklung der Investitions- und Aktienkultur.

Aktuell im nwm – es gibt ja nicht nur Eyemaxx Adler Group Ekosem Wirecard Green City Lichtmiete:
Plug Power überrascht immer wieder. Und immer grösser die Aufträge: 1 GW Elekrolyseurkapazität verkauft – an bisherigen Nel Kunden.
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