TecDAX | Wirecard: KPMG-Bericht seziert

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Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) hat heute Morgen den langerwarteten KPMG-Bericht vorgelegt – die Marktreaktion ist negativ. Auf den „ersten Blick“ wurde der Daumen zuerst einmal gesenkt.

Unverständlich die Kommunikation Wirecards – unnötige Diskussionen und Gerüchten wurde so der Nährboden bereitet. Sei es drum, der Bericht liegt vor, wurde  – bis auf 7 Namensschwärzungen – ungekürzt veröffentlicht und sollte nun Basis einer unaufgeregten Betrachtung sein. Wir werden im folgenden den Bericht Seite für Seite „aufarbeiten“, kommentieren und herausstreichen, was uns wichtig erscheint – für den flüchtigen Leser gibt es am Ende jeden Absatzes eine farbig markierte Zusammenfassung (rot für negativ, grün für positiv und blau für neutral – für die weitere Würdigung/Entwicklung Wirecards).

WAS WIRD WIE GESAGT? Wie ist das Wording? – Betrachtungspunkte

VORGEPLÄNKEL: Abbkürzungsverzeichnis: Hier werden die einzigen „Schwärzungen“ vorgenommen – Wirecard will die Namen von 3 Banken und 2 Rechtsanwaltskanzleien und 2 Treuhändern nicht namentlich mitteilen, da ansonsten keine erkennbaren Kürzungen oder Streichungen vorgenommen worden sind, erfüllt Wirecard hier wohl die gemachte Zusage, den Bericht vollständig und zeitnah offenzulegen. Die 7 Auslassungen könnte man wahrscheinlich Größtenteils mit Leben füllen – ein mehr an Information für die Bewertung des Sachverhalts würde es nicht liefern.

Weiterhin weist das Anlagenverzeichnis darauf hin, dass Wirecard die unter der Bezeichnung „Untersuchungsergebnisse unter Angabe von perosnenbezogenen und vertraulichen Informationen und weitergehende Erläuterungen“ geführte Anlage NICHT veröffentlicht hat – schwer einzuschätzen ob hier Datenschutz, Firmeninterna oder Geschäftsgeheimnisse geschützt werden sollten – ob hier Informationen vorenthalten werden, die weitergehende Erkenntnisse bringen würden, lässt sich in Unkenntnis der Inhalte nicht bewerten. Das Fehlen der Vollständigkeitserklärungen und der Firmenübersicht der Wirecard-Gesellschaften ist vernachlässigbar.

Insgesamt: Wie versprochen transparent und größtenteils wurde der Bericht veröffentlicht, die Auslassungen könnten gut begründet sein und würden wahrscheinlich keinen weiteren Wissensstand liefern, aber sie fehlen.

AUFTRAG UND GEGENSTAND DER PRÜFUNG (Seite 1-2): Unabhängige Sonderprüfung der FT-Vorwürfe, insbesondere Umsatzerhöhung durch Scheinumsätze (2016-2018), fehlerhafte Buchhaltung in Singapur, generell alle weiteren Vorwürfe der FT insbesondere wegen falscher Bilanzierung und Darstellung des „Merchant Cash Advance“-Geschäfts, im weiteren Verlauf des Berichts kam noch die Überprüfung der Vorgänge um den Erwerb der Indien-Tochter hinzu. Die bereits von E&Y vorgenommenen Schwerpunktprüfungen aufgrund von FT-Vorwürfen sollten gewürdigt und bewertet werden. Der Prüfungsauftrag deckt die wichtigsten behaupteten Schwachpunkte an Wirecard ab – hier sollte sich keine Kritik entzünden.

Wirecard – Baader gefällt der Bericht

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DIE GANZE REIHE DER Aktien in Crashzeiten – erster Zwischenstand vom 16/17.04.2020:

Teil1: MuM, DataGroup und MBB – Lukas Spang lag bisher richtig mit seinen Empfehlungen

Teil2: Wirecard, Encavis und Evotec – nwm war auch nicht so übel

Teil3: PNE, SBF und Dic Asset – Michael C. Kissig eine Woche später eingestiegen, auch besser als die Indizes

ART UND UMFANG DER UNTERSUCHUNGSDURCHFÜHRUNG (Seite 3-7): Seit Auftragserteilung im Oktober hat KPMG neben der Arbeit in den eigenen Räumlichkeiten, in diversen Büros Wirecards, bei dem WP Wirecards (E&Y) auch vor Ort in Dubai und den Philippinen Gespräche mit Geschäftspartnern Wirecards geführt, Unterlagen gesichtet, angefordert und ausgewertet. Der Ablauf scheint teilweise schwierig gewesen zu sein, lange Wartezeiten auf Unterlagen werden erwähnt – wie bereits Wirecards Ad-hoc vom 24.02.2020 zu entnehmen, wurden bis zum letzten Moment (ab dem 17.04. ohne Authentizitätsprüfung KPMG’s wegen Zeitproblematik) weitere Daten geliefert (08:30 Uhr), die noch berücksichtigt worden sind. KPMG hat zuerst versucht die Abläufe und Mechanismen der Tätigkeit Wirecards insbesondere im Bereich Drittpartnergeschäft, Issuing und versucht nachzuvollziehen „Wie werden Umsätze erfasst, provisioniert, konsolidiert und verbucht“. KPMG hat Einzelvorwürfe der FT konkret in Prüfungshandlungen einbezogen – nach eigener Wertung und Entscheidung. Rechtsfragen wurden extern geklärt – insbesondere Regulierungsfragen des sog. Merchant Cash Advance – Geschäfts (ungefähr: Bevorschussung von Zahlungen an Dritte). E&Y besondere Prüfung der Sinagpurbuchhaltung wurde von KPMG bewertet und um eigene Massnahmen erweitert.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Produkt_03)}

Erweitert wurde wegen fehlender Kooperationsbereitschaft der Drittpartner bei der Überprüfung deren Endgeschäfts für die von der FT strittig genannten Umsätze in 2016-2018 – hier sieht KPMG für 2016 und 2017 ALSO NICHT FÜR 2018 durch die fehlende Kooperation der Drittpartner keine forensische Asuwertungsmöglichkeit/Prüfmöglichkeit. Da ab 2019 auch dieses Geschäft vollständig bei Wirecard dokumentiert würde, wäre man mit Wirecard übereingekommen, für 2019 den Dezember vollständig anhand der Datensätze zu prüfen – 200 Mio. Datensätze stellte Wirecard hier zur Verfügung. KPMG bemängelt,dass nur der Dezember geprüft werden solle und nicht das gesamte Jahr, weshalb als Ergebnis auch nur für Dezember die Korrektheit „über jeden Zweifel erhaben“ bestätigt werden könne. Diese Auftragserweiterung wird derzeit noch durchgeführt und gesondert wird über die Ergebnisse berichtet werden.

Ärgerlich für Wirecard ist, dass für das Drittpartnergeschäft 2016/2017 keine Ausagen von KPMG gemacht werden können, weil die Drittparteien keine Daten geliefert hätten, 2018 lässt KPMG hier in einem Zwitterzustand. Positiv ist, dass wohl ab 2019 diese Vorwürfe nicht mehr gemacht werden können, ohne dass Wirecard alle notwendigen Daten in eigener Hand sofort zur Verfügung stellen könnte. Die überprüfung des Dezember 2019 könnte hier – im positiven Falle – zumindest für die Zukunft die Umsatzzweifel dauerhaft ausräumen. Die Ergebnisse werde KPMG nachliefern.

Aufgrund der Beschränkung des Prüfauftrages auf die FT-Vorwürfe kann KPMG keine generelle Würdigung der Bilanzen der Wirecard vornehmen – logisch, wäre auch zu zeitaufwendig und teuer gewesen alle Bilanzen seit 2016 komplett einer erneuten Revision zu unterziehen. Der Vorstand hat bis zum Abschluss der Prüfung am 27.04.2020 KEINE Vollständigkeitserklärung abgegeben – trotz Bitte KPMG’s! Unverständlich und nicht vertrauensfördernd – hier sollten gute Gründe vorliegen, die bestimmt einer Erläuterung bedürfen – bedenklich. Und KPMG schränkt natürlich die Bedeutung der forensischen Untersuchungsergebnisse in bekannte WP-Manier ein – wenig überraschend und „normal“.

ÜBERGREIFENDE UNTERSUCHUNGSHANDLUNGEN (Seite 8-10): KPMG wertete Aufsichtsratsprotokolle der Wirecard aus, Presseartikel und Vorstandsbeschlüsse Wirecards. Da ein Vorstands-Beschluss im Nachhinein vorgelegt worden ist, der nicht auf einer zuvor übergebenen Liste erschien, will KPMG keine Angaben zur Vollständigkeit der Vorstandsbeschlüsse machen. Protokolle der Vorstandssitzungen lägen ebenfalls nicht vor. Erst am Ende der Prüfung sei bestätigt worden, dass im hausinternen Whistleblower-System keine die FT-Vorwürfe betreffenden Eingaben erfolgt seien, während der Prüfung habe KPMG von Externen Hinweise erhalten, denen man zum Teil nachgegangen sei – mit der Information über diese Vorwürfe an Wirecard’s Aufsichtsrat. Bemängelt wird die verzögerte, teilweise nicht erfolgte, teilweise sehr späte Weitergabe von Unterlagen seitens Wirecards. Es wurden keine Originale vorgelegt sondern „lediglich“ elektronische Kopien, was eine Authenzitätsprüfung erschwerte oder unmöglich machte. Fehlende Protokollierungen, Formale Fehler, verspätete Unterlagenweitergabe – hört sich anhc einem sehr schnell, unorganisiert gewachsenen Unetrnehmen an, dass da Veränderungen notwendig sind, hat der neue Aufsichtsratschef bereits Anfang des Jahres klargemacht: Bereits gestartete Änderungen im Compliancebereich und Strukturierungsbereich müssen fortgestezt und auch in Vorstands- und Aufsichtsratsebene ihren Widerhall finden. Hier ist Wirecard weiter, wesentlcih weiter, als noch in dem Zeitraum, den die Untersuchungen KPMG’s betrachten.

ERGEBNISZUSAMMENFASSUNG DRITTPARTNERGESCHÄFT (Seite 10-26): Hier wollen wir das Fazit zitieren: „Hinsichtlich der Höhe und Existenz der Umsatzerlöse aus den TPA-Geschäftsbeziehun-gen zwischen der Cardsystems Middle East, der Wirecard UK & Ireland sowie der Wirecard Technologies und den jeweils relevanten TPA-Partnern kann KPMG als Ergebnis der durchgeführten forensisch geprägten Untersuchungshandlungen in Bezug auf den Untersuchungszeitraum 2016 bis 2018 weder eine Aussage treffen, dass die Umsatzer-löse existieren und der Höhe nach korrekt sind noch die Aussage treffen, dass die Umsatzerlöse nicht existent und in der Höhe nicht korrekt sind. Insoweit liegt ein Untersuchungshemmnis vor.“ Was ist dass jetzt? Ein Freispruch zweiter Klasse – aus Mangel an Beweisen. Nicht elegant, nicht schön und nciht so überzeugend, wie es Wriecard geholfen hätte. Aber andererseits: WENN MAN JETZT FÜR 2019 exemplarsich für Dezember das Drittpartnergeschäft vollumfänglich verifizieren kann und die Ergebnisse/Erträge aus dem Drittpartnergeschäft der Vorjahre als Salden in der Bilanz bestätigt sind – im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2019 – dann ist durch Systemumstellung zukünftig ein Zweifel jederzeit mit eigenen Daten widerlegbar respektive positiv belegbar – IN ZUKUNFT MACHT DER SYSTEMWECHSEL DAS DRITTPARTNERGESCHÄFT NACHVOLLZIEHBAR UND BEWEISBAR. Also für die Zukunft kein Glaubwürdigkeitsproblem und die Vergangenheit scheint kaum noch klärbar – und dass ist nicht unbedingt Wirecard zuzurechnen.

Im Einzelnen wird als Hauptgrund für die fehlende Verifizierung des Drittpartnergeschäfts die fehlende Kooperationsbereitschaft der Drittpartner aufgeführt – neben organisatorischen Mängeln und mangelhafter vertraglicher Fixierungen. Die beschriebenen vertraglichen Unzulänglichkeiten, die fehlenden Vertragsanhänge, die nachträglich gelieferten Konditionstableaus fürd as Drittpartnergeschäft beschreiben ein schnell wachsendes Fintech-Start-up, dem es erstmal um Umsatz und schnelles Wachstum ging, weniger um korrekte, alles regelnde Verträge – Wild-West-Methoden, die für die Welt der wirtschaftsprüfer sehr sehr weit weg liegt. Dieser Clash der Kulturen sollte zukünftig geheilt sein, da Wirecard offensichtlich erkannt hat, dass man dauerhaft nur erfolgreich Geschäfte machen kann, wenn man die Regeln der „Anzugträger“ und die Dokumentationspflichten beachtet.

KPMG bestätigt, dass für die von E&Y durchgeführten Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2016-2018 durchaus hinreichende Belege für die Drittpartnergeschäfte vorgelegen hätten, aber für die Forensik fehlt KPMG die gesamte Transaktionskette: Während die Transaktioenn/Geldflüsse zwischen Drittpartnergesellschaft und Wirecard für den Jahresabschluss ausreichten, wollte KPMG die Transaktionen zwischen Drittpartnern und deren Endkunden prüfen – hier stieß man jedoch auf die Verweigerunsghaltung der Drittpartner – also keine positive Prüfung möglich. Dass erklärt im wesentlichen den Einleitungssatz KPMG’s. Die Bankbelege/Saldenbestätigungen von 3 Banken hätten den Anforderungen KPMG’s nicht genügt, bei einer Bank habe eine Mitarbeiterin mündlich die wirtschaftliche Berechtigung Wirecards bestätigt. Bei den Kontosaldobestätigungen seine Abweichungen von 1.000,00 EUR festgestellt worden, die mit der Initialeinzahlung durch Treuhänder bei Kontoeröffnung erklärt wurden – falls es sich hierbei beispielsweise um Banken in den UAE handelt ist die Problematik der Kontosaldenbestätigung nicht nur in Wirecards Fall allgemein bekannt und nicht überraschend. Feheldne Kooperationsbereitschaft von ehemaligen Wirecard-Treuhändern wird bemängelt und das feheln einer Vorabprüfung der Treuhänder, die Sicherheiten für die Drittpartner hielten, die von Wirecard geleistet und „besessen“ wurden bis zum „Forderungsfall“. Festgestellt wurde, dass ein hoher Anteil des EBIT’s Wirecards bis 2018 durch das Drittpartnergeschäft erzielt wurde – insofern hatte die FT Recht, was aber nicht verwerflich oder per se bedenklich ist – halt auffällig.

Es gibt einen Berg von fehlerhafter Dokumentation, fehlenden Gegenbelegen, aber keine Belege für falsche oder unzutreffende Angaben – halt ein Freispruch zweiter klasse – vor Gericht ist der ausreichend und ermöglicht ein befreites Weitermachen. Wobei Wirecard ja offensichtlich seit spätestens 2019 „nicht so weitermachte“, sondern grundlegende strukturen und Procederes änderte – hin zu mehr TRANSPARENZ und Belegbarkeit – Wirecard wurde erwachsen, auch durch den Druck der FT. Nicht so schlimm, zumindest heir zeigte die aggressive Pressekampagne für alle Beteiligten etwas Positives.

Die drei Drittpartnerfirmen und die beiden Treuhänder wurden durch KPMG als existent nachgewiesen, teilweise wurden Bilanzen verspätet oder über Umwege (öffentliche Register) erlangt. Die Treuhänder seien unzureichend überprüft worden vor der Geschäftsbeziehung – und hier wird von 1 Mrd. auf Treuhandkonten gesprochen – einer sehr hohen Bilanzposition für Wirecard. Hinsehen lohnt sich also hier – auf Dauer sollte Wirecard hier mehr Klarheit schaffen. Dass Fehlen von Arbeitsanweisungen und Organisationsanweisungen wird klar von KPMG bemängelt, die Abläufe hören sich sehr nach „Pi-mal-Daumen“ Abrechnungen zwishcne Wirecard und den Drittpartnern an. So nach dem Motto, wenn genug reinkommt sollen alle Spass daran haben – Abweichungen von bis zu 5% wurden akzeptiert bei dieser Zusammenarbeit. Hier wird Wirecard in Zukunft mehr zur „Anzugträgerfirma“ und weniger zum Fintech-Start-up werden müssen. Handschlagvereinbarungen passen nicht zu einem DAX-Konzern, aber wer weiss ob Wirecard so schnell hätte wachsen können, wenn man von Anfang an alles nach DAX-Konzern-Ablaufschemata abgewickelt hätte. Die Bürokratie bei vielen „alten“ Konzernen hat diese von der Bildfläche verschwinden lassen, weil keinerlei mehr Flexibilität möglich war – wer kennt heute noch Eastman-Kodak oder PanAm oder …

Gefunden hat KPMG Zusatzeinnahmen von 14 Mio. EUR beim Drittpartnergeschäft im Prüfungszeitraum, die nicht ergebnsiwirksam verbucht worden sind – in Relation zur Gesamtbilanz vernachlässigbar. Beruhigend ist, dass auch wenn KPMG keine den WP-Vorstellungen entsprechende Saldenbestätigungen der Banken mit den Treuhandkonten erhalten hat, aber die vorliegenden Belege auf jedne Fall von den Banken stammen, aber nciht neutral angefordert worden sind, wie bei Wirschaftsprüfungen üblich. Ein Wechsel des Treuhänders im Prüfungszeitraum ist auch „nur“eine Tatsache, kein Positivum oder Negativum. Die Kontosalden scheinen zu stimmen (1.000,00 EUR erklärbare Abweichung außen vor) – den letztendlichen Beleg erhielt KPMG bisher Corona-bedingt noch nicht. Scheint hier aber eher ein formales, nicht inhaltliches Problem zu sein.

Wegen der Prüfungshemmnisse untersuchte und untersucht KPMG noch alle Drittpartnertransaktionen Wirecard’s im Dezember 2019 – sehr ausführlich und mit allen statistischen Zusatzfunktionen einer forensischen Untersuchung. Sobald das Ergebnis vorliegt, wäre der Beweis erbracht, dass im Dezember 2019 – und so wohl seit Januar 2019 mit Einführung des neuen Systems – das Drittpartnergeschäft keine Black-Box mehr darstellt und vollumfänglich als real und bilanzwirksam eingeschätzt werden kann. UND ES GEHT UM DIE ZUKUNFT – und hier könnte langfristig Ruhe an der Vorwurfsfront einkehren – hier findet sich das Beste für Wirecard in diesem Bericht.

EXISTENZ VON BEZWEIFELTEN KUNDEN BEZIEHUNGEN (Seite 27-30): Die Vorwürfe der FT, dass einige der Kunden, laut Wirecard namensgebend für eine Kundengruppe eingesetzt und nicht unbedingt dieser Initialkunde, in dne relevanten Zeiten ebreits nciht mehr existierten konnte KPMG wohl -trotz erschwerter Prüfungen aufgrund fehlender Auskunfsterteilung der Drittpartenrfirmen aufgrund von Wirecard Hinweisen bei 33 genannten Kunden 32 eindeutig identifiziert werden konnten respektive verifiziert werden konnten und einer namensähnlich eingetragen war. Hier scheint Wirecard trotz problematishcer Beleghaltung auf der relativ sicheren Seite zu sein – der Vorwurf der „Papierkunden“ scheint relativ gut widerlegt worden zu sein. Und zukünftig sollte ein solcher Vorwurf aufgrund des neuen Systems ab 2019 nciht mehr so leicht möglcih sein.

FEHLERHAFTE LAGEBERICHTDARSTELLUNG DES DRITTPARTNERGESCHÄFTS (Seite 30-31): Hier kommt KPMG zu einem etwas lahmen Empfehlungssatz, der „es wäre zumindest zu erwägen“ im Lagebericht die Risiken durch Drittpartnergeschäftsausfälle aufzunehmen. Also FT-Widerlegung in einem sowieso schwer zu bewertenden Sachstand – nicht Angriffspunkt für die FT-Kritik.

FEHLBILANZIERUNG des DRITTPARTNERGESCHÄFTS:(Seite 31-35): Der FT-Vorwurf der Nichtprüfung der Irischen und UAE-Tochter wird von KPMG widerlegt. Die angegriffene Bilanzierung der Escrwoaccounts wird von KPMG auf die Ebene gehoben, die bereits von neutralen vertreten wurde: Hier handelt es sich um ein IFRS-Problem übe rdas diskutiert werden könnte, hier gibt es kein richtig oder falsch, aber unterschiedliche Auffassungen. Diskussionen möglich, verschiedene Meinungen auch, aber kein Rechtsverstoß seitens Wirecards.

DIGITAL LENDING (Seite 35-40): Digital Lending ist ein Bestandteil Wirecards Service – Gelder auszuzahlen an Kunden bevor die Gutschrift bei Wirecard erfolgt, hier gab es von der FT Vorwürfe, dass diese „Darlehen“ falsch bilanziert und teilweise rechtswidrig gewährt – insbesondere in der Türkei und Brasilien. Positiv für Wirecard ist die Feststellung KPMG’s dass die in der Türkei und Brasilien vorgenommenen Vorauszahlungen, so wie sie von Wirecard dokumentiert worden sind, keinen Rechtsverstoss darstellen. Bedenklich ist laut KPMG die Volumenangabe und Herleitung der Vorauszahlungen in den Quartalsvorstellungen nur „Pi-mal Daumen“ ermittelt worden sind, teilweise als Residualgrößen. Jedenfalls nicht nachvollziehbar und stringent ermittelt worden.

KREDITVERGABEN (Seite 41-42): Nicht operativ begründete unbesicherte Darlehen der asiatischen Tochter an „Firma 4“ – hier wurden laut FT persönliche Vorteilsnahmen vermutet – werden untersucht. KPMG wurde wohl – nicht ausreichend nach forensischen Anforderungen – belegt, dass indirekter Eigentümer der fraglichen Gesellschaft eine Europäishce Versicherungsgesellschaft sei, laut Registerauskunft wohl bestätigt. Auch wenn nicht alles – bisher – vollständig belegt scheint, sieht es hier doch nach einer „guten Erklärung“ der Vorgänge aus und nich49-55):t nach dolosen Handlungen. Vorwürfe wohl widerlegt.

SINGAPUR-BILANZBETRUG (Seite 42-48): Hier werden große Schwächen der internen Kontrollsysteme festgestellt, fast schon üblich Dokumentationsschwächen – aber wichtig ist das Fazit: KPMG fand keine Hinweise auf den großangelegten Betrug, den die fT in Singapur identifiziert haben wollte. Jedenfalls sei eine weitere Untersuchung seitens KPMG’s nicht erforderlich. Mängel, aber nciht mehr als bereist im wenig bilanzrelevanten Umfang festgestellt durch E&Y in der 2018er Bilanzschwerpunktprüfung.

FALSCHE KAUPREISZAHLUNG FÜR INDIEN-ENTITY (Seite 49-55): Hier fíndet sich letztendlich einiges Irritierendes, aber wohl eher auf Seiten der Indischen Verkäufer und deren Zwischenverkauf (steuerlich motiviert?) und der Nichtidentifizierbarkeit des Zwischeneigentümers, der eine wunderbare Kaufpreisvervielfachung erleben durfte. Die FT unterstellte hier eine mögliche Bereicherung von Wirecard’s Mitarbeitern/Führungskräften oä. Belegt werden konnt hier trotz mehrerer Untersuchungen auch von Anwaltskanzleien in Indien nichts. Letztendlich scheint der Kaufpreis rational herleitbar, wirtschaftlich bestimmmt, durch potentielle Umsätze, weniger durch bestehende Umsätze – üblich in der Paymentbranche. KEINE BELEGE FÜR VERSTÖSSE ODER ÜBERHÖHTE PREISE – Freispruch zweiter Klasse – aus Mangel an Beweisen.

ROUNDTRIPPING (Seite 55-58): Kurzgefasst aufgrund der vorgelegten Unterlagen fanden sich keine Hinweise auf Roundtripping (Umsatzerfindung durch Kreislaufgeschäfte kontrollierter einheiten – Steinhoff-Prinzip)

UND JETZT? WERTEN SOLLTE DER LESER – wir werden uns Morgen mit einem Kommentar dazu melden.

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WIE GEHTS WEITER? Bilanzpressekonferenz am 30.04.2020 verschoben

Schade hier hätte Wirecard einigees gerade rücken können, abe rauch hier wurde eine Verzögerung mitgeteilt: „Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Bilanzpressekonferenz finden nicht am 30. April 2020 statt. Wirecard stimmt schnellstmöglich mit dem Abschlussprüfer E&Y ab, wann die Prüfungsarbeiten unter Berücksichtigung der Corona-bedingten Einschränkungen und des KPMG Berichts abgeschlossen werden können.“ Hier könnte Wirecard einer positiven Woche durch gute Zahlen und einem Ausblick auf das Q1 und das ganze 2020 Klarheit und Optimismus entfachen – und natürlich werden die Aussagen des KPMG-Berichts wichtiges – und hoffentlcih zum letzten Mal – Thema sein. Zu den Zahlen in 2020 hat die Gesellschaft ja bereits öfters kalr davon gesprochen, dass dei Prognose stehe, Umsatzeinbußen in ein igen Bereichen wie Reise und stor-Umsätze durch vermehrte Onlineaktivitäten teilweise kompensiertw edren konnten – passt ins Bild wenn man die Adyen Zahlen aus der Vorwoche, die AMEX-Umsätze im Q1, die DHL-Sonderschichten und die Nachahmebemühungen der Deutschen Bank betrachtet.

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