Bundesamt für Justiz beauftragt USU für Großprojekt

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Die USU GmbH, eine Tochtergesellschaft der USU Software AG (ISIN: DE000A0BVU28), hat einen vom Bundesamt für Justiz (BfJ) ausgeschriebenen Serviceauftrag mit umfangreichen Dienstleistungspaketen gewonnen. Gegenstand ist die Pflege und Weiterentwicklung des Fachverfahrens für die Vollstreckungshilfe von EU-Geldsanktionen (VEGAS).

Die Vollstreckungshilfe von EU-Geldsanktionen hat sich in den letzten Jahren als wirksames Rechtsinstrument zur grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung erwiesen. Es stellt sicher, dass Geldstrafen und Geldbußen auch dann vollstreckt werden können, wenn der Betroffene nicht oder nicht mehr in dem Land lebt, in dem die Sanktion verhängt wurde.

Das Fachverfahren VEGAS trägt durch den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Aktenführung dazu bei, die Bearbeitung von jährlich über 10.000 Vollstreckungshilfeersuchen zu vereinfachen, zu beschleunigen und die am Vollstreckungshilfeverkehr beteiligten Behörden, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Das komplexe System muss sehr hohen Verfügbarkeits- und Sicherheitsanforderungen genügen.

Aktuell (07.12.2021 / 09:50 Uhr) notieren die Aktien der USU Software AG im Xetra-Handel bei 23,90 EUR (+0,40 EUR / +1,70 %). Auch diese Aktie können Sie für 0,00 EUR auf Smartbroker handeln.


Chart: USU Software AG | Powered by GOYAX.de
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