Paion: What the…? Auf einmal insolvent? Nur Fragezeichen.

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PAION AG: HANA PHARM ERHÄLT MARKTZULASSUNG FÜR BYFAVO IN DER ALLGEMEINANÄSTHESIE AUF DEN PHILIPPINEN
PAION AG (ISIN: DE000A3E5EG5) schien langsam an die lukrativen Märkte „ranzukommen“. Mit Remimazolam wollte – oder will man noch? – weltweit die Sedierung oder Anästhesie von Patienten prägen. Zumindest konnte man davon ausgehen, dass man einen attraktiven Marktanteil erreichen will und möglicherweise kann. Zur Erinnerung: Das Geschäftskonzept der Paion AG begann langsam aufzugehen. Während man in Südostasien, USA und Japan den Weg der Auslizensierung wählte: So gewährte PAION bereits 2013 der Hana Pharm im Jahr 2013 die exklusiven Rechte zur Entwicklung und Vermarktung von Byfavo® für den südkoreanischen Markt. In 2020 folgten die Lizenzrechte in Südostasien. Im Rahmen der Vereinbarungen hat PAION Anspruch auf Lizenzgebühren im unteren zweistelligen Prozentbereich im Lizenzgebiet von Hana Pharm.

Und in den USA ist Remimazolam unter dem Handelsnamen BYFAVOTM mit Eagle Pharmaceutical, in Japan unter dem Handelsnamen Anerem® mit MundipharmaIn verpartnert. Und auch für Lateinamerika und Taiwan bestehen Auslizensierungen. Insgesamt für einen kleinen Player wie PAION ein adäquater Weg eine weltweite Präsenz ohne grosse eigene Struktur aufzubauen. Anders sieht es in Teilen Europas und Grossbritannien aus: Europa und Grossbritannien stehen PAION offen – und den lokalen Vertriebspartnern.

Oder besser gesagt ständen offen. Denn Gestern der Schocker: Insolvenzantrag.

Eine ad-hoc-Meldung, die alles bisher Gesagte infrage stellte. Und nicht nur ernste Zweifel an Organisationstruktur und internen Kontrollverfahren der paion AG auslöste:

Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A3E5EG5; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt bekannt, dass es umgehend einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen wird. Hintergrund für die Antragstellung ist der Umstand, dass bei der Gesellschaft Unregelmäßigkeiten im Verantwortungsbereich des Finanzvorstands der Gesellschaft im Hinblick auf eine für die Gesellschaft wesentliche Finanzierung bekannt geworden sind. Die genauen Hintergründe hierzu werden derzeit ermittelt. Die Unregelmäßigkeiten haben zur Folge, dass eine Insolvenzantragspflicht besteht. Der Aufsichtsrat hat am heutigen Tage beschlossen, Herrn Sebastian Werner, das für den Bereich Finanzierung zuständige Vorstandsmitglied und CFO, als Vorstandsmitglied mit sofortiger Wirkung abzuberufen. Die derzeit laufende Bezugsrechtskapitalerhöhung wird vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen abgebrochen und nicht durchgeführt. “ (ad-hoc, PAION, 26.10.2023, 12:50 Uhr).

Wie ist der Wechsel von einem hoffnungsvollen, wachsenden Unternehmen zu einem Insolvenzfall zu erklären?

Offensichtlich ist er nicht in falschen Angaben zu den Produkten, Umsätzen oder Geschäftsplanungen begründet, sondern wenn man sich die ad-hoc ansieht in „Unregelmässigkeiten“ begründet, die dem CFO zugerechnet werden. So weit zumindest der Wortlaut der vom Rest-Vorstand und wahrscheinlich auch vom Aufsichtsrat verfassten ad-hoc-Meldung.

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Wie können „Unregelmässigkeiten“ im Hinblick „auf eine wesentliche Finanzierung“ aus einem Hoffnungsträger einen „Pleitekandidaten“ machen? Und wie geht es weiter? Können neue Mittel aktiviert werden oder wird im Rahmen eines Insolvenzverfahrens am Ende „der Aktionär“ wieder einmal in die Röhre schauen – wie bei windeln.de, Leoni, Steinhoff, Tubesolar oder wie sie alle heissen? Werden die zweifellos vorhandenen und werthaltigen Assets, sprich insbesondere Rechte und Lizenzvereinbarungen, zu Notverkaufspreisen veräussert und dann erfahrungsgemäss wahrscheinlich nicht mal zur Befriedigung der Verbindlichkeiten reichen? Und noch weitere Fragen, wie nach der Verantwortlichkeit, den konkreten insolvenzverursachenden Vorgängen, den Kontrollorganen,…
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