Lang und Schwarz: Schatten der Vergangenheit kosten jetzt den CEO den Job. Mehr Rückstellungsbedarf bestritten – noch?

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Lang und Schwarz Aktie und die Cum Ex Folgen.
Lang und Schwarz Aktie stände ganz wo anders, wenn nicht letztes Jahr die Schatten der Vergangenheit – Stichwort Cum-Ex – brachte erstmal am 24.08.2022 überraschend eine „Rückstellung für 2008/2009 von 45 Mio EUR, Steuerstrafzahlungen von bis zu 61 Mio EUR als erste Konsequenz der Lang und Schwarz AG„. Und heute nächster Dominostein in der Schutzmauer der fällt? – nach ausführlichen und dauernden Beteuerungen, dass derLang & Schwarz Konzern (ISIN: DE0006459324) nur in den Jahren 2008/9 diese finanziellen Belastungen tragen müsse. Zumindest mit für die Bilanzerstellung verpflichtender Wahrscheinlichkeit.

CEO muss weg – Beweise oder Hinweise gefunden, die für 2008/9 wohl die Meinung des finanzamtes stützen – Lang und Schwarz bleibt bei 2007, 2010 und 2011 keine Rückstellungen nötig – trotz laufender FA-Prüfung

„Der Aufsichtsrat der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat heute beschlossen, den Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft, Herrn André Bütow, als Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund abzuberufen und sein Anstellungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden. Sein Aufgabenbereich wird kommissarisch durch das Vorstandsmitglied Herrn Torsten Klanten verantwortet. Herr Klanten gehört dem Vorstand seit 2019 und dem Unternehmen seit 2000 an. Der Aufsichtsrat wird zeitnah ein weiteres Vorstandsmitglied bestellen.

Die Entscheidung des Aufsichtsrats steht im Zusammenhang mit der laufenden steuerlichen Prüfung von Geschäften der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2007 bis 2011 und den internen Untersuchungen, über welche die Gesellschaft zuletzt mit Ad-hoc-Mitteilung vom 6. April 2022 (Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014) berichtet hat. Im Zuge der Untersuchung haben sich im Hinblick auf die Geschäftsjahre 2008 und eines Teils von 2009 die hierzu vermeldeten Auffälligkeiten nun zu Verdachtsmomenten für unzulässiges Handeln verdichtet.

Die Erkenntnisse können sich voraussichtlich nachteilig auf die Erfolgsaussichten in den steuerlichen Rechtsbehelfsverfahren gegen die geänderten Körperschaftsteuerbescheide 2008 und 2009 auswirken. Auch nach weiterer Auswertung bleibt nach Bewertung der Gesellschaft das berichtete steuerliche Gesamtrisiko unverändert und eine Erhöhung der Rückstellungen für die Jahre 2007, 2010 und 2011 ist weiterhin nicht geboten. Für die Jahre 2008 und 2009 sind bereits Zahlungen aufgrund der eingegangen Änderungsbescheide erfolgt.“

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Sieht so aus, als 2008 und 2009 entschieden sind – das FA hatte wohl recht. Bleiben Sie über Lang und Schwarz informiert – im nwm. Oder mit dem kostenlosen, jederzeit kündbaren Newsletter
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