Smartbroker – „Schlag gegen die Aktienkultur“ CEO findet klare Worte zum „Payment for Orderflow“-Verbot.

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Teil des neuen Angebots von SMARTBROKER+ ist unter anderem ein Bereich, in dem sich Anlegerinnen und Anleger inspirieren lassen und beliebte Aktien in eine Watchlist aufnehmen können.

Der Smartbroker sei nicht essentiell auf das Payment for Orderflow angewiesen, das Geschäftskonzept rechne sich auch ohne, so wurde es in unseren letzten Interviews mit dem CEO, Gründer und Hauptaktionär der Smartbroker Holding immer wieder betont. Aber trotzdem sei das von der EU gewünschte Verbot ein Riesenfehler – so positioniert sich der CEO der Smartbroker AG, der Brokertochter im Smartbroker-Konzern. Er findet klare Worte – die durchaus überzeugen könnten. Sofern eine lobbyfreie und Pro und Contra berücksichtigende Diskussion überhaupt in einem EU – Thema möglich oder überhaupt chancenreich sein kann, mal aussen vor. Auf jeden Fall Argumente, die nicht von der Hand zu weisen sind, gerade im Interesse der „kleineren Anleger“, die letztendlich erst die Liquidität in den Mid- Small- und Micro-Caps schaffen, um eine weniger erratische Kursbildung zu ermöglichen.

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Thomas Soltau, Vorstand der Smartbroker AG und Mitglied im Beratungsgremium Digital Finance Forum des Bundesfinanzministeriums, zum EU-Verbot des Gebührenmodells Payment For Order Flow (PFOF).

Dieses Verbot dient keineswegs dem Anlegerschutz, wie offiziell behauptet wird, sondern ist nichts anderes als Protektionismus einzelner EU-Mitgliedsländer und deren Börsen. Studien belegen, dass PFOF keine Nachteile für den Kunden mit sich bringt. Darüber hinaus ist klar ersichtlich, dass die Gebühren für Endkunden seit Jahrzehnten fallen – nicht zuletzt dank der PFOF Zahlungen. Wie kann es dann zu einer derart kontraproduktiven Entscheidung kommen?

CEO Smartbroker AG, Thomas Soltau, Bild Smartbroker Holding AG

Ganz einfach: Nirgends gibt es so viele konkurrierende Regionalbörsen wie hierzulande, eine Folge des föderalen Systems Deutschlands. Und im Zuge des Wettbewerbs etablierte sich PFOF als Möglichkeit für die Handelsplätze, eine höhere Sichtbarkeit bei den Brokern zu erzielen. Gleichzeitig vereinnahmen die meisten Broker die Erträge aus dem PFOF zusätzlich zur Handelsgebühr. Online- bzw. Neobroker geben diese Einnahmen allerdings direkt an die Kunden weiter und ermöglichen auf diese Weise einen so günstig wie möglichen oder sogar kostenfreien Handel.

Durch die Expansion deutscher Neobroker ins europäische Ausland sehen sich die Börsen einzelner Länder, die zuvor keinen direkten Wettbewerb hatten, jedoch seit einigen Jahren bedroht.
Die Politik dieser Länder hat es jetzt durch den Beschluss der EU geschafft, dass die Wettbewerbssituation aufgelöst wird. Das entspricht in keiner Weise dem europäischen Gedanken und geht auf Kosten der Kleinanleger! Für sie wird der Handel künftig teurer und die Einstiegshürden werden steigen, da die Broker eine Einnahmequelle verlieren.
Damit ist diese Entscheidung ein Schlag gegen die ohnehin nicht sonderlich ausgeprägte Aktienkultur in Deutschland, aber auch im Rest Europas. Anstatt den Kapitalmarkt für eine breite Masse attraktiver zu machen, erreicht das EU-Verbot das genaue Gegenteil. Es wäre gut, wenn der Gesetzgeber diese Regulatorik überdenken und im Sinne der Kleinanleger agieren würde. Eine sinnvolle Option wäre beispielsweise, dass das Verbot von PFOF nur dann gilt, wenn Kunden bei der Order keine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Handelsplätzen haben. Dann entscheidet der Kunde selbst, ob er bei der Auswahl des Börsenplatzes eine höhere Ordergebühr zahlt oder ob er einen Handelsplatz wählt, wo er zwar günstiger ordern kann, der Broker jedoch eine Rückvergütung erhält. Das würde für Transparenz sorgen, aber auch zum Schutz der Kleinanleger beitragen.“
Dazu noch ein paar Hintergrund-Info’s der Smartbroker AG zum Thema.

PFOF sei ein etabliertes Gebührenmodell von Onlinebanken. Konkret bedeutet PFOF: Handelt ein Anleger ein Wertpapier über einen Broker, gibt dieser die Order an einen Handelsplatz weiter. Dort stellen Market-Maker den Kurs. Der Briefkurs für einen Kauf ist stets etwas höher, der Geldkurs für den Verkauf stets etwas niedriger als der wahre Kurs, der sich in der Mitte befindet. Diese Spanne nennt sich Spread. Daran verdient der Handelsplatz. Einen Teil gibt er als Rückvergütung an den Broker, der den Auftrag vermittelt hat. Diese Vergütung nennt sich Kickback und ist vor der Transaktion beim Broker einsehbar.

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Und bringen solche Worte etwas? Haben Neobroker eine Lobby oder doch eher die etablierten Banken, die seit Jahrzehnten mit hohen Ordergebühren, Mindestkosten und Depotgebühren von den „Aktienanlegern“ durchaus üppig profitieren konnten und können? Und die natürlich häufig eine gewisse nähe „zu den Regierenden“ haben. Egal wie diese Diskussion am Ende ausgeht – Unken sind sich da eigentlich schon sehr sicher. Gewinnt nicht auch David gegen Goliath? – der Smartbroker bietet Wachstumsperspektiven, die möglicherweise noch nicht voll im Aktienkurs der Smartbroker Holding AG Aktie widergespiegelt werden. Warum? Bei Interesse zum Nachdenken und persönlichem Einschätzen lesen:
Smartbroker Holding AG (ISIN: DE000A2GS609) im Blick. Im Dezember 2022 ging es in unserem letzten Interview mit André Kolbinger, CEO, Gründer und Hauptaktionär der Smartbrtoker Holding AG, ehemals wallstreet:online AG, darum, wie er mit dem seinerzeit „brandneuen“ Kooperationspartner Baader Bank den „attraktivsten Broker Deutschlands“ schaffen will. Seitdem ist man einige Schritte weiter – Anlass für ein Gespräch zum Stand Ende Oktober. Und dann noch ein Nachtrag im November mit konkreten Zahlen zum Umzug der Smartbrokerkunden von DAB BNP Paribas zum neuen Bankpartner, der Baader Bank.
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Chart. Smartbroker Holding AG – Powered by GOYAX.de

 

 

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