Prime Standard | DEAG – Kleinaktionäre unerwünscht – 47 % sind sich einig… wieder einer.

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11.01.2021 – Die DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (ISIN: DE000A0Z23G6) will die Börse verlassen. Scheint gerade in Mode zu sein. Nachdem das Delisting der Rocket Internet einen mehr als faden Beigeschmack bei den Anlegern hinterlassen hatte, ist der Schritt bei der DEAG in der momentan schwierigen Lage möglicherweise in Verbindung mit dem angekündigten Delisting-Übernahmeangebot ein willkommener Grund für den Ausstieg.

Andererseits ist der Markt der DEAG momentan corona-geschuldet am Boden und bei einer generellen Erholung sind die Chancen der DEAG groß, wieder „vorne mitzumischen“. Auch der aktuelle Kurs von gut 3,00 EUR sieht im Vergleich zu den gut 6,00 EUR noch kurz vor der Corona-Krise, die im März bewusst wurde, „mickrig“ aus.

Delisting kostet Fungibilität, ist aber nicht das Ende aller Dinge

Jedenfalls heisst ein Delisting nicht, das die Aktionäre aussteigen müssen. Jedoch ist die Handelbarkeit der Anteile nach einem Delisting stark eingeschränkt. Im Freiverkehr der Hamburger Börse werden wohl weiter Kurse gestellt werden. Dazu kommen noch außerbörsliche Handelsplätze wie beispielsweise Valora Effekten. Jedenfalls Minderheitsaktionärs-freundlich ist die Aktion nicht.

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Delistingprocedere – 47% sind sich einig, der Rest…

Für das delistingprocedere hat sich der Vorstand der DEAG um Prof. Peter Schwenkow die Unterstützung der größten Einzelaktionärin der DEAG gesichert. In einer heute mit der Apeiron Investment Group Ltd. („Apeiron“) und deren Bietergesellschaft (Musai Capital Ltd., „Bieterin“) geschlossenen Vereinbarung wurde die Durchführung eines öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots als Voraussetzung für das Delisting vereinbart.

Im Zuge des geplanten Delisting ist es beabsichtigt, die Rechtsform der Aktiengesellschaft der DEAG beizubehalten und die Notierung der Unternehmensanleihe 2018/2023 (WKN: A2NBF2 / ISIN: DE000A2NBF25) im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse fortzuführen. Auch werden sämtliche Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats die Gesellschaft auf dem weiteren Wachstumskurs begleiten. Weiterhin sollen alle bestehenden Verträge mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Dienstleistern und Künstlerinnen und Künstlern vollumfänglich bestehen bleiben.

Böse ist, wer übles denkt

Wenig verwunderlich, dass die Hochs der Aktie vor dem März-einbruch der Börsen mehr als 6 Monate her sind oder? Jedenfalls Baiss für das gesetzlich vorgeschriebene Angebot sind die „volumengewichteten Durchschnittskurse der letzten drei und der letzten sechs Monate“,

Dazu heisst es heute: „Nach Berechnung der Bieterin liegt dieser Preis derzeit bei EUR 3,07 pro DEAG-Aktie. Der endgültige Preis wird von der Bieterin nach Bestätigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage veröffentlicht werden. Als Delisting-Übernahmeangebot wird das Angebot nicht unter Bedingungen stehen.“

47 % nutzen das Angebot nicht und „teilen sich den Kuchen“ mittels „Aktionärsvereinbarung“?

Gemeinsam mit dem U.S.-amerikanischen Investor Mike Novogratz, welcher über sein Family Office Galaxy Group Investments LLC ca. 14 % der DEAG-Aktien hält, sowie anderen bestehenden Aktionären der Gesellschaft haben sich Apeiron und die Bieterin über die Eckpunkte einer Aktionärsvereinbarung geeinigt. Die Parteien der Aktionärsvereinbarung, die insgesamt ca. 47 % der DEAG-Aktien halten, werden für ihre DEAG-Aktien das geplante Angebot nicht annehmen. Auf Grundlage der Aktionärsvereinbarung werden sie, den erfolgreichen Abschluss der Transaktion vorausgesetzt, die DEAG gemeinsam kontrollieren. Apeiron und die Bieterin haben in der Vereinbarung mit der DEAG die Unterstützung der weiteren Wachstumsstrategie des Unternehmens außerhalb der Börsennotierung zugesichert.

Gründer und Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft Herr Prof. Peter Schwenkow hierzu: „Trotz der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten über die Zukunft der Live-Entertainment-Industrie durch die weiterhin bestehenden Restriktionen freut sich die DEAG über die fortlaufende Unterstützung und das Vertrauen sämtlicher Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte, aller Geschäftsführer, Partner, Mitgesellschafter und der bestehenden Großaktionäre, die den bestehenden Wachstumskurs der DEAG im nicht gelisteten Unternehmensumfeld weiter gemeinsam verfolgen wollen.“

Über DEAG

Die DEAG Deutsche Entertainment AG (DEAG) ist ein führender Entertainment-Dienstleister und Anbieter von Live Entertainment in Europa. Mit ihren Konzerngesellschaften ist die DEAG seit mehr als 40 Jahren an 12 Standorten in ihren Kernmärkten Deutschland, Großbritannien, Schweiz und Irland präsent. Als Live-Entertainment-Dienstleister mit integriertem Geschäftsmodell verfügt die DEAG über umfassende Expertise in der Konzeption, Organisation, Vermarktung und Durchführung von Events.

Gegründet 1978 in Berlin und börsennotiert seit 1998, umfassen die Kern-Geschäftsfelder der DEAG heute die Bereiche Rock/Pop, Classics & Jazz, Family-Entertainment, Arts+Exhibitions und das Ticketing. Insbesondere Family-Entertainment und Arts+Exhibitions sind elementare Bausteine für die Weiterentwicklung des eigenen Content.

In 2019 wurden für über 4.000 Veranstaltungen mehr als 5 Mio. Tickets umgesetzt – ein kontinuierlich wachsender Anteil davon über die konzerneigenen E-Commerce-Plattformen „MyTicket“ und „Gigantic.com“ für eigenen und Dritt-Content.

Aktuell (11.01.2021/ 09:10 Uhr) notieren die Aktien der DEAG Deutsche Entertainment AG im Xetra-Handel unverändert bei 3,20 EUR. Kräftige 12,33 % im MINUS. Klar bei einem Angebotspreis von rund 3,07 EUR. Fair? Der Preis entspricht den gesetzlichen Vorgaben, also rechtens.


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