Scale | Drei Aktionäre klagen gegen HV-Beschluss von Vectron Systems

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NEWS22.08.2017 – Die Vectron Systems AG (ISIN: DE000A0KEXC7) hat heute am späten Nachmittag eine Ad-hoc-Meldung veröffentlicht, die an der Börse überhaupt nicht gut ankommt.

Der Aktienkurs fiel in Reaktion darauf bisher in der Spitze um -6,40% auf 22,81 EUR. Inhalt der Nachricht ist, dass Klagen von drei Aktionären ins Haus geflattert sind. Diese beziehen sich auf einen auf der Hauptversammlung (HV) gefassten Beschluss. Konkret geht es um den Vorwurf, dass der Vorstand sich bei der Aufhebung des bestehenden und der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts formale Fehler geleistet hat.

So wird von den Klägern die Meinung vertreten, dass der Bericht zum genehmigten Kapital nicht rechtzeitig veröffentlicht wurde. Die Behauptung eines Klägers, dass der Bericht vor der HV gar nicht veröffentlicht wurde, weist Vectron Systems in der Ad-ho-Meldung als falsch zurück. Ferner vertritt man die Auffassung, dass der Veröffentlichungszeitpunkt (16. 06.2017) auch rechtzeitig erfolgte, was nun vor Gericht ausgefochten werden muss.

Das Unternehmen stellt ferner klar, dass es sich bei dem Streitpunkt „genehmigtes Kapital 2017“ um keine das operative Geschäft beeinflussende Angelegenheit handelt. So sei man mit einer Eigenkapitalquote von 71,8% und einem Cashbestand von knapp 9 Mio. EUR aus aktueller Siht ausreichend finanziell ausgestattet, um die avisierten Projekte problemlos zu finanzieren.

Wie es weiter heißt, sind die HV-Beschlüsse, um die es geht, reine Vorratsbeschlüsse, d.h. vorsorglich getroffene Maßnahmen. Ein Vorgehen, das Vectron Systems auch bereits in der Vergangenheit so gehandhabt hat.

Alles in allem handelt es sich hier um ein Ereignis, das der Kategorie „Viel Lärm um nichts“ zu zuordnen ist. Wenngleich Vectron Systems sich mit dem Beschluss des neu aufgelegten genehmigten Kapitals durchaus mehr Flexibilität für anstehende Herausforderungen sichern wollte. Dies ist dem Bericht des Vorstands zur Schaffung des genehmigten Kapitals 2017 zu entnehmen.

Lesen Sie dazu auch: Vectron punktet mit guten Nachrichten im Doppelpack

 

Vectron Systems AG
Chart: Vectron Systems AG | Powered by GOYAX.de
 

Die ganze Meldung lesen Sie hier: Vectron Systems AG: Anfechtungsklagen ohne operative Auswirkung

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