Freiverkehr | bet-at-home: Vorerst kein Online-Casino in Österreich wegen Spielerklagen

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Die bet-at-home AG (ISIN: DE000A0DNAY5) hatte bereits laufend bekannt gegeben, dass sich eine maltesische Konzerngesellschaft in Österreich klageweise geltend gemachten Ansprüchen von Kunden auf Erstattung von Spielverlusten im Online-Casino ausgesetzt sieht. Der bet-at-home.com AG Konzern erachtet das Online-Casino Monopol der nationalen österreichischen Glücksspielregelung nach wie vor als europarechtswidrig und sieht sich demnach als rechtmäßiger Online-Casino Anbieter in Österreich. Nicht zuletzt aufgrund der aus der aktuellen EuGH-Rechtsprechung abgeleiteten Erforderlichkeit einer wiederkehrenden Überprüfung auch durch die österreichischen Gerichte, die nach Auffassung des bet-at-home.com AG Konzerns derzeit nicht in gebotenem Umfang stattfindet, ging der bet-at-home.com AG Konzern bisher von einer positiven Entwicklung der Rechtsprechung, insbesondere bei den Obergerichten in den Rechtsmittelinstanzen, bis Ende des ersten Halbjahres 2022 aus.

Auf Grund eines aktuellen Beschlusses des österreichischen Obersten Gerichtshofs ist nunmehr allerdings unklar, ob der bet-at-home.com AG Konzern seine Rechtsauffassung schon in absehbarer Zeit vor österreichischen Gerichten durchsetzen kann.

Der Vorstand hat daher heute in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Aufsichtsrat und mit dessen Zustimmung beschlossen, das Angebot des Online-Casino in Österreich jedenfalls vorübergehend zeitnah einzustellen. Denn obwohl der bet-at-home.com AG Konzern auch von der europarechtlichen Rechtmäßigkeit seines Handelns und zudem von der zivilrechtlichen Unzulässigkeit der Klagen ausgeht, würde die Fortsetzung des Angebots von Online-Casino in Österreich vor abschließender rechtlicher Klärung über einen derzeit nicht mehr absehbaren Zeitraum hinweg zu einem stetig steigenden Risikopotential führen, das insgesamt unvertretbar erscheint. Die Entscheidung über eine etwaige Wiederaufnahme des Angebots des Online-Casino in Österreich wird künftig in Abhängigkeit von der Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen getroffen werden. Die maltesische Konzerngesellschaft wird weiterhin mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln gegen die in Österreich geführten Klagen vorgehen.

Der Vorstand hat zudem beschlossen, weitere Rückstellungen für die bisher in Österreich anhängigen Kundenklagen auf Erstattung von Spielerverlusten zu bilden.

Vorläufig erwartet die Gesellschaft folglich im Geschäftsjahr 2021 einen Brutto-Wett- und Gamingertrag zwischen 93 Mio. EUR und 98 Mio. EUR für den bet-at-home.com AG Konzern, sowie ein negatives EBITDA zwischen -14 Mio. EUR und -10 Mio. EUR, worin Aufwendungen im Zusammenhang mit den österreichischen Kundenklagen in Höhe von 24,6 Mio. EUR berücksichtigt sind.

Abhängig von der Entscheidung der österreichischen Finanzverwaltung geht die Gesellschaft davon aus, dass auf zu erstattende Spielerverluste Glücksspielabgaben in Höhe von 40 % der betreffenden Beträge an den bet-at-hom.com AG Konzern zu erstatten sind. Diese Beträge werden allerdings aufgrund rechtlicher Unsicherheiten nicht zur Minderung der vorgenannten Aufwendungen herangezogen und auch nicht aktiviert.

Zur genaueren wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Prüfung der Lage der betroffenen maltesischen Konzerngesellschaft wird die Vorlage der Konzernquartalsmitteilung für das dritte Quartal 2021, die für den 08.11.2021 geplant war, auf einen späteren, kurzfristig zu benennenden Zeitpunkt verschoben.


Chart: bet-at-home.com AG | Powered by GOYAX.de

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