BaFin-Prüfung bei Gerresheimer: Bill-and-Hold rückt in den Fokus – bis zu 28 Mio. € Umsatz betroffen

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Die Gerresheimer AG meldet erste Ergebnisse einer externen Sonderuntersuchung zu Umsatz- und Gewinnrealisierung aus Bill-and-Hold-Vereinbarungen im GJ 2024. Auslöser ist eine seit September 2025 laufende BaFin-Prüfung des offengelegten Konzernabschlusses zum 30. November 2024. Strittig ist, ob Umsätze aus spät im Geschäftsjahr geschlossenen Bill-and-Hold-Deals bereits 2024 oder erst 2025 hätten erfasst werden dürfen.

Laut Unternehmen beliefen sich die Bill-and-Hold-Umsätze 2024 auf 28 Mio. € – bei 2,036 Mrd. € Konzernumsatz insgesamt. Neue Erkenntnisse der unabhängigen Kanzlei deuten darauf hin, dass für einen Vertrag über rund 3 Mio. € die Voraussetzungen überwiegend wahrscheinlich nicht vorlagen. Gerresheimer lässt nun alle entsprechenden Vereinbarungen vollständig aufarbeiten und kooperiert umfassend mit der BaFin.

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Was geprüft wird – und warum das wichtig ist

Im Mittelpunkt stehen Bestellungen aus dem letzten Drittel des GJ 2024 mit Bill-and-Hold: Ware bleibt beim Anbieter, Eigentumsübertragung und Abnahme sind geregelt – die Umsatzrealisierung hängt jedoch an klaren Kriterien. Der Knackpunkt: Zeitpunkt der Erlös- und Ergebnisverbuchung.

Größenordnung: 28 Mio. € potenziell unter Beobachtung

Das Volumen der 2024 erfassten Bill-and-Hold-Umsätze liegt bei 28 Mio. €. Für ~3 Mio. € sieht die Kanzlei überwiegend wahrscheinlich keinen ausreichenden Nachweis für die 2024er-Erfassung. Der Rest wird derzeit weiter geprüft.

Fazit: Erst Transparenz, dann Bewertung

Gerresheimer adressiert die Thematik proaktiv und erhöht die Transparenz. Für die Aktie bleibt entscheidend, ob und in welchem Umfang Umsatz/Ergebnis periodenrichtig neu zugeordnet werden müssen. Bis zur finalen Klärung dürfte das Thema die Kursentwicklung mitprägen.

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