Adler Group Aktie & Anleihen – Fachanwalt ordnet den Sachverhalt ein. Was können Geschädigte tun, was sollten Sie tun….

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Adler group Aktie ein Scherbenhaufen?

Adler Group Aktie allein Heute Minus 40 %. Was ist zu tun, fragen sich wahrscheinlich gerade viele Klein-Aktionäre der Adler Group SA  (ISIN: LU1250154413) oder Käufer der Anleihen der Adler Group oder deren Vorgängergesellschaften wie die Adler Real Estate, die ADO Properties und die Consus.

Die Aktie ist mehr oder weniger nur noch ein Schatten ihrer selbst und ob oder wie eine Erholung aussehen könnte, kann man derzeit nicht abschätzen.  Heute Morgen haben wir die aktuelle Entwicklung der Adler Group näher betrachtet: „Adler Group Aktie – Wo steht der Kurs am Ende des Tages? Wahrscheinlich tiefer, wesentlich tiefer, oder?“ Hier wurden Millionen oder besser gesagt Milliardenwerte „vernichtet“. Was soll, was kann ein Anleger tun, der investiert ist? Gerade bei der Adler Group gab und gibt es diverse Anlagemöglichkeiten: Aktie, Anleihen der „fusionierten“ Gesellschaften und Anleihen der Adler Group selber.

Adler Group Aktie – Was sollte, was kann ein Aktionär oder Anleiheinhaber jetzt tun? Fachanwalt stellte sich kurzfristig für Fragen zur Verfügung.

Wir versuchten direkt „in das Thema einzusteigen“ mit unserer Frage: Herr Dr. Meier, sind im Komplex Adler Group S. A. Ansprüche der Gläubiger und der Aktionäre gegeben?

Dr. Meier: Es dürften Ansprüche der Inhaber von Adler-Schuldverschreibungen gegeben sein. Auch Aktionäre und Inhaber von Zertifikaten werden Ansprüche haben.

nwm: Ist es daher sinnvoll, gegen Adler Group S. A. vorzugehen?

Dr. Meier: Ja, sowohl gegen die Adler Group S. A. als auch gegen Tochtergesellschaften. Gerade wenn nahestehende Personen von Geschäften profitiert haben sollten, wird man ebenso eine Inanspruchnahme von Verwaltungsräten, Vorständen und Aufsichtsräten persönlich in Betracht ziehen.

nwm: Wer könnte den sonst noch in Anspruch genommen werden?

Dr. Meier: Freilich wird man auch das Handeln der Prüfungsgesellschaften der letzten Jahre genau prüfen müssen.

nwm: Vertritt Ihre Kanzlei auch Adler-Fälle? Wie hoch schätzen Sie die Erfolgsaussichten ein?

Dr. Meier: Bislang hatten den Mandanten noch zur Zurückhaltung geraten, um die Entwicklung zu beobachten. Dies galt insbesondere dem Umstand, ob hinsichtlich der Geschäfte mit nahestehenden Personen Aufklärung im Rahmen der Sonderuntersuchung erfolgt oder nicht. Nunmehr ist die Sachlage klar. Wir raten zum Vorgehen. Die Erfolgsaussichten sind nunmehr intakt, wenngleich man sich auf eine längere juristische Auseinandersetzung einstellen muss.

nwm: Ist es denn wirklich sinnvoll, wie sagt man so schön „gutem Geld schlechtes hinterherzuwerfen“? Sollte man nicht lieber abwarten, ob sich etwas tut an der Klagefront?

Dr. Meier: Wir raten unseren Mandanten, sich einem abgestimmten Vorgehen im Rahmen einer Klagehäufung anzuschließen. Wer nicht über eine Versicherung verfügt, sollte zudem nachdenken, ob er nicht auf einen Prozessfinanzierer zurückgreifen möchte.

nwm: Was heisst in diesem Zusammenhang „Prozessfinanzierung“?

Dr. Meier: Die Finanzierungsgesellschäft trägt das Risiko des Prozesses. Wenn dieser erfolgreich ist, bekommt sie einen Teil des Erlöses. Wenn der Prozess verloren geht, trägt die Finanzierungsgesellschaft die Kosten.

nwm: Treten Finanzierer in diesen Fällen ein?

Dr. Meier: Gerade Finanzierer, die sich auf ein Vorgehen bei Fällen im Kapitalmarktrecht spezialisiert haben, prüfen dies derzeit genau. Wir haben die Ehre, mit einem starken Finanzierer zu arbeiten, der Geschädigten bereits ein Angebot macht, wenn diese dies wünschen.

nwm: Ist Verjährung im Adler-Fall ein Thema?

Dr. Meier: Die Ansprüche aus den letzten drei Jahren sind sicher noch unverjährt; wohl auch noch solche aus früherer Zeit. Hier müssen wir weiter genau prüfen.

nwm:  Wie lange würde ein Vorgehen in dieser Sache wohl dauern?

Dr. Meier: Derzeit halten wir ein Eilverfahren nicht für sinnvoll. Daher wird sich das Verfahren, sobald es initiiert sein wird, einige Jahre hinziehen.

nwm: Sehr geehrter Herr Dr. Meier, wir bedanken uns ganz herzlich für die überaus präzisen und spontanen Ausführungen.

Ich bitte Sie, es war mir ein ausnehmendes Vergnügen und es ist ausschließlich an mir, Ihnen für die überaus freundliche und stets angenehme Zusammenarbeit zu danken.

Rechtsanwalt | Dr. Werner A. Meier

Adler group Aktie Klage ra dr werner a meier

RA Dr. Werner A. Meier ist im Anlegerschutz, Bankrecht und Börsenrecht tätig. Komplexe Verfahren werden von RA Dr. Meier persönlich unter Mitwirkung eines oder mehrerer Kollegen betreut.

Er nimmt sich weiterhin schwerpunktmäßig der Angelegenheiten mit Bezug zu den Vereinigten Staaten von Amerika und von Großbritannien an. Ferner betreut er umfangreiche Verfahren im Kartellrecht mit Mandanten aus gut 20 europäischen Staaten.

 

Kanzleiportrait

Die Kanzlei Marzillier, Dr. Meier und Dr. Guntner RechtsanwaltsGmbH wird von den drei Namensgebern in Zusammenarbeit mit neun Rechtsanwältinnen betrieben. Die Kanzlei ist seit über 20 Jahren führend auf dem Gebiet Anlegerschutz tätig und konnte für ihre Mandanten umfassend Kapitalien in großen deutschen Verfahren, aber auch solchen in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten von Amerika   zurückführen.

Erst unlängst konnte ein Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG für 1.000 Mandanten sehr erfolgreich abgeschlossen werden.

Kontaktdaten: Tel.089-477022 / email: info@kanzleimmg.de

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Fachanwalt zur Adler Group Aktie & Anleihen – er ordnet den Sachverhalt ein. Was können Geschädigte tun, was sollten Sie tun….

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