TecDAX | Wirecard: B-Anzeiger zeigt möglicherweise „gemeinsame Aktion“, Schade um Artisan & Klage gegen E&Y läuft

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tecdax news nebenwerte magazin08.06.2020 – Wirecard AG (ISIN: DE0007472060) sah nach der Nachricht über Durchsuchungsmaßnahmen Freitag den Kurs kräftig fallen – heute Mittag gab es erst zwei Meldungen beim Bundesanzeiger und es sah so aus, als ob gleicher Weise erhöht, und reduziert wurde, also ein Großteil des Kurseinbruchs wohl durch „normale Verkäufe“ verursacht. so schrieben wir noch heute Mittag: „Samlyn Capital LLC. Laut Bundesanzeigermeldung erhöhte er am Freitag seine Shortposition auf 0,96% (von 0,86%). Und möglicherwiese ist ein anderer Hedgefonds in die Parade „gefahren“ und  hat die niedrigen Kurse zum Ausstieg benutzt und so möglicherweise zu einem Rebound geführt: Laut Bundesanzeiger reduzierte Maverick Capital seine Position auf 1,125 (von 1,23%). Offensichtlich klappt die Koordination unter den Shortsellern nicht mehr so gut, wie noch vor Wochen, als an einem Tag 8 Hedgefonds gleichzeitig ihre Position erhöhten.“.

Sieht jetzt anders aus!

Im Laufe des Nachmittags tröpfelten weitere Shortmeldungen herein: Coltrane erhöhte seine Position am Freitag auf0,52% (von 0,46%) / Greenvale reduzierte seine Position auf 0,65% (von 0,74%) / Slathe erhöhte auf 1,75% (von 1,63%). ZWEI LAGER, NOCH ÜBERWIEGEN WOHL DIEJENIGEN; DIE NOCH NICHT GENUG HABEN, die erwarten noch tiefere Kurse zu sehen bei Wirecard. Andere reduzieren bei derartig guten Gelegenheiten, wenn andere den Kurs „heruntertraden“ bis auf 84,00 EUR, ihre Shortposition und erhöhen so ihren Gewinn (bei solchen Kursen sollte es um Gewinne, nicht um Verluste gehen, zumindest bei den meißten Shortpositionen).

Die Durchsuchung, den Hintergrund und die möglichen Wirkungen beleuchteten wir bereits – und jetzt kann man sehen, dass der Einbruch bis auf 84,00 EUR im späten Handel am Freitag auf Tradegate sehr wahrscheinlich „beschleunigt“ oder „verstärkt “ wurde durch einige oder mindestens aber drei- von denen die die Meldgrenze überschreiten – Hedgefonds:

Möglicherweise für Wirecard eine Chance diese Front „weiter aufzuweichen“ wäre eine überzeugende Präsentation am 18.06. – nicht nur operativ überzeugend, dass setzt man ja fast schon bei Wirecard voraus, sondern auch überzeugend einen Wandel in der Organisation, Struktiur und Dokumentation des Unternehmens dokumentierend. Wie bereits gesagt: Uneingeschränktes Testat von E&Y ist das absolute Minimum, andere Punkte sollten zusätzlich geklärt, klargestellt und belegt werden.

Passend die Nachricht der „Anlegerschutzanwälte“ von heute

Offensichtlich fehlen noch Anleger,die klagen wollen. Jedenfalls wurde heute wieder mal Werbung in eigener Sache gemacht. Die Anwaltskanzlei, die eine Klage gegen E&Y wegen der Testate der 2018er Wirecard Bilanzen anstrengen wollte, wegen irreführender Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks trotz „fehlender Nachweise“ für rund 1 Mrd. Kontoguthaben oder zumindest nach IFRS nicht ausreichender Saldenbestätigungen. Heute meldete man für „erste Anleger“ Klageeinreichung in Stuttgart, gegen E&Y und die zwei verantwortlichen Partner auch persönlich. Erklärt die vorsichtige Vorgehensweise E&Y bei der 2019er Bilanz natürlich noch besser. Und macht es nachvollziehbar, dass man wohl eine doppelte oder dreifache Absicherung sucht. Im Wortlaut heisst es heute:

Schirp & Partner reichen an diesem Montag, 08.06.2020, erste Anlegerklagen gegen EY (Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) ein. Mitverklagt werden deren verantwortliche Partner, Andreas Budde (EY Nürnberg) und Martin Dahmen (EY München).

Grundlage der Klagen ist v.a., dass EY im Bestätigungsvermerk für den JA 2018 (inhaltlich identisch auch für 2017) nicht moniert hat, dass für rd. 1 Mrd. EUR angebliche Treuhandguthaben keine Saldenbestätigungen vorgelegen haben. Das Nichtvorliegen der Saldenbestätigungen ergibt sich nach unserem Dafürhalten aus dem KPMG-Bericht. Bei einer solchen Sachlage hätte das Testat von EY entweder eingeschränkt oder zumindest um eine Ergänzung erweitert werden müssen. Gegen diese Pflicht eines WP, sich für wesentliche Cash-Positionen (sog. Zahlungsmitteläquivalente) entsprechende Saldenbestätigungen direkt von den Konto führenden Banken vorlegen zu lassen (siehe IDW PS 302) hat EY verstoßen. In dem Umstand, dass die Bilanzierung von 1 Mrd. EUR Zahlungsmitteläquivalente ohne hinreichende Grundlage testiert wurde, ist eine sog. Bestätigung „ins Blaue hinein“ zu sehen. Dies ist nach der Rechtsauffassung von Schirp & Partner ausreichende Grundlage für eine Haftung von EY und den unterzeichneten Partnern nach § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung).

Haftungsbegrenzungen wie z.B. bei § 323 Abs. 2 HGB greifen dann nicht. Der Schaden der klagenden Anleger bemisst sich aus der Differenz zwischen Kaufkurs und dem aktuellen Kurs der Aktie. Die Klagen werden eingereicht beim Landgericht Stuttgart als Deutschland-Sitz von Ernst & Young.

Die ersten Klagen an diesem Montag werden von Privatanlegern stammen. Zahlreiche institutionelle Investoren prüfen derzeit, ob sie ebenfalls klagen werden. Lesen Sie gerne auch die aktuelle Berichterstattung im Handelsblatt:(…)

Spannende Entwicklung mit offenem Ausgang – Auswirkungen für Wirecard? Erstmal relativ geringe. Außer dass nochmals die Existenz der strittigen Vermögensgegenständen nochmals – und diesmal öffentlich vor Gericht – belegt und die zugrundeliegenden Belege öffentlich werden sollten. Ob diese dann überzeugen ist wichtig, ob sie dann „nur“ formal einer IFRS-Regel nicht konform sind, ist für E&Y und deren Haftpflichtversicherung wichtig, für Wirecard ist die Nachvollziehbarkeit nach gesundem Menschenverstand wichtiger.

Artisan Global Equity hat Wirecard-Kapitel beendet

Im Monatsreport des Artisan-Fonds für Mai wird deutlich, dass Artisan nach Unterschreiten der 3% Meldeschwelle mittlerweile seine gesamte Wirecard-Position abgebaut hat. Das Vertrauen in Wirecard fehlte am Ende. Der Paymentmarkt sei interessant. die operativen Zahlen überzeugend, aber der ungeklärte Komplex der FT-Vorwürfe mit dem gescheiterten KPMG-Befreiungsschlag führte zur Ausstiegsentscheidung. Ein langfristig orientierter Aktionär ist verloren gegangen. Ob nach dem 18.06. eine Rückkehr möglich wäre? Schwer einzuschätzen, ob die „Bortschaft“ derartig eindeutig sein kann. Im Wortlaut des Monatsreports zum 31.05.2020 heisst es abschließend:

„(…) We had gradually reduced our position in the stock over the prior six months given ongoing controversy and fully exited our position in May. Although electronic payments remains one of our long-term investment themes, and Wirecard shares appear cheaply valued based on our earnings estimates, the lack of a clear outcome on the investigation leaves an overhang on the stock while the uncertainty remains.“ (Artisan Global Equity fund, Monthly Commentary as of 31th of May)

Es werden wohl nicht alle Punkte am 18.06. geklärt werden können

verlautbart es heute von der UBS. Das Update des Analysten bleibt bei NEUTRAL und einem Kursziel von 129,00 EUR. In Anbetracht einer nicht erwarteten Klärung aller fraglichen Punkte ein relativ hohes Kursziel, mag man meinen. Oder wäre das Kursziel ohne FT-Vorwürfe und ungeklärte Fragen ansonsten eher in Regionen der Baader Bank von 240,00 EUR? Halt „erheblich unterbewertet“, wie der Baader-Analyst nicht müde wird zu betonen.

Auch ODDO BHF meldet sich nach der Durchsuchung mehr oder weniger entspannt zu Wort: Man bleibt bei NEUTRAL, Kursziel 105,00 EUR. Die Durchsuchungsnachricht sei zwar schlecht für die Aktie, bringe aber fundamental nichts Neues. Also auch hier warten auf den 18.06. und mögliche neue Impulse.

Kursentwicklung heute überraschend entspannt, Verluste vom späten Freitag mehr als vergessen! SCHLUSS IM PLUS!

Hätte auch anders kommen können. die Rufe am Wochenende über die Ablösung Brauns blieben offensichtlich ohne Wirkung auf die Stakeholder. Wir berichteten ausführlich über die Rücktrittsforderungen, von der FAZ wieder aufgebracht, und die Sonntag Abend veröffentlichte Stellungnahme Wirecards: FAZ fordert Brauns Rücktritt und Sonntag Stellungnahme: 18.06. steht! Prognose steht! Bilanz steht!

 einem unentschlossenen Gesamtmarkt hat Wirecard die Kurstiefs vom freitaglichen „Nach-XETRA-Schluss-Handel“ weitgehend aufgeholt und schließt bei 9 EUR („leichtes“ PLUS von 1,67%, 1,60 EUR, beeindruckend im Vergleich zu den Freitag gesehenen 84,00 EUR auf Tradegate nach der Nachricht über die Durchsuchung).

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EINE AKTIE DIE BESSER ALS WIRECARD IST – HIER

DIE GANZE REIHE DER Aktien in Crashzeiten – erster Zwischenstand vom 16/17.04.2020:

Teil1: MuM, DataGroup und MBB – Lukas Spang lag bisher richtig mit seinen Empfehlungen

Teil3: PNE, SBF und Dic Asset – Michael C. Kissig eine Woche später eingestiegen, auch besser als die Indizes

und aus gegebenem Anlass Update 26.05.2020 unseres Teil2:

Evotec, Encavis, und Wirecard – nwm’s Favoriten mit insgesamt guter Performance Dank Encavis

Aktuell (08.06.2020 / 18.17 Uhr) notieren die Aktien der Wirecard AG im XETRA-Handel zum Handelsschluss um 17:35 Uhr mit einem Plus von 1,60EUR ( 1,67 %) bei 97,48 EUR. Auch diese Aktie können Sie ab 0,00 EUR auf Smartbroker handeln.

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