SDAX | Steinhoff Aktie: Nächster Schritt „Normalität“ – VEB einigt sich auch mit Deloitte – mehr Geld für Anleger

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Die Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) könnte sich zu „einem normalen Konzern“ mit vielen Schulden entwickeln. Die niederländische VEB („Vereniging van Effectenbezitters“), die eine große Gruppe von Steinhoff-Geschädigten/Investoren in Europa vertritt, einigt sich jetzt auch mit Deloitte über einen Vergleich.

Am 09.10.2020 informierte Steinhoff über den aktuellen Stand zur potentiellen Annahme des Vergleichsvorschlags. Und hier gibt es heute Bewegung: Die VEB teilt in einer Presseerklärung mit auch die rechtlichen Schritte gegen die Wirtschaftsprüfer einzustellen, die seinerzeit die Betrügereien des alten Managements nicht entdeckten, sondern eifrig die falschen Bilanzen testierten. So kommt ein Verfahren, was im Juni 2018 von VEB eingeleitet wurde gegen DeLoitte Niederlande für die Aktionäre, die vor dem 07.12.2017 Aktien der Steinhoff Holdings NV erworben hatten, zum Ende – durch einen Vergleich. Der juristische Nebel lichtet sich so immer mehr rund um die „alte Steinhoff“.

DeLoitte Niederlande und Südafrika wird im Zusammenhang mit dem Steinhoff-Angebot

vom 27.07.2020 allen Investoren-  zumindest von der VEB vertretenen – eine zusätzliche Kompensation anbieten, sofern „certain conditions are met, Deloitte NL, together with the South African Deloitte firm, will make an offer to investors in Steinhoff shares in support of the settlement offer which Steinhoff published on 27 July 2020“.

Natürlich – wie üblich bei solchen Vergleichen und zur Absicherung gegenüber Vergleichsverweigerern – ohne Anerkennung einer Schuld oder Haftungspflicht. Egal: Hauptsache der Entschädigungsbetrag erhöht sich, was die Annahme für die Geschädigten noch ein Stück einfacher machen sollte. Wobei VEB ja bereits seine prinzipielle Zustimmung zum Steinhoff-Angebot erklärt hatte. Im Rahmen dieser ergänzenden Einigung mit DeLoitte beendet VEB die eingeleiteten Verfahren gegen DeLoitte Niederlande und wird auch zukünftig keine Vertreter oder Einheiten DeLoittes in dieser Sache mehr verklagen: „The offer will not imply an admission of liability by Deloitte. European Investors-VEB therefore would like to make public that in the light of the foregoing, it has withdrawn the collective action it had initiated against Deloitte NL with immediate effect and will no longer pursue this or any other action against Deloitte NL or any other Deloitte firm or person in the Steinhoff matter.“

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Gute Nachrichten nach der Verschiebung der geprüften Bilanzen um einen Monat

Die am 26.10.2020 mitgeteilte Verschiebung der Bilanzvorlage um rund einen Monat – abweichend vom ursprünglich genannten 29.01.2021 jetzt der 26.02.2021 – wurde zumindest nahcvollziehbar begründet, aber erinnerte natürlich wieder an langsam vergessen gelaubte Zeiten: STEINHOFF „herein announces that, as a result of reviewing its planning for the 2020 Financial Reporting and Au.dit process, the Company will not be able to meet its original reporting deadline of 29 January 2021″ Und weiter „(…) the 2020 Annual Report is now expected to be delayed by one month and is scheduled for release on 26 February 2021. As a consequence of this change, the date of the AGM has been rescheduled to 30 April 2021“

Genannte Gründe: Erstens würde die Bewertung nach IFRS der – auch im Rahmen des vorliegenden Vergleichsangebots vom 27.07..2020 – diversen notwendigen gesellschaftsrechtliche Schritte und Transaktionen, die im laufenden Prozess übe rden Bilanzstichtag hinaus erfolgten müssten, mehr Zeit erfordern. Zweitens musste der Start des Audits zeitlich verschoben werden, einerseits wegen des Verkaufs der Conforama Frankreich und andererseits wegen der diversen gesellschaftsrechtlichen Umgruppierungen und Transaktionen innerhalb der Gruppe. Und Drittens wirkt Covid-19 strend auf die Buchhaltungs- und Auditprozesse ein. Aber die insgesamt einmonatige Verschiebung ist „kein Beinbruch“ – insbesondere wurde sie lange im Vorfeld mitgeteilt und führt so nicht zu einer kurzfristigen Irritation..

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Und es stehen weitere Nachrichten an

09.10.2020 teilte man folgenden Stand mit – also wenn die genannten drei Wochen eingehalten werden können, sollte hier bald eine positive – eine weitere positive Nachricht anstehen: Die Zustimmung zum Vergleich durch die Anleihegläubiger und Darlehensgeber Steinhoffs sei beantragt und sollte nach Angaben Steinhoffs in ca. 3 Wochen vorliegen (also irgendwann in dne nächsten Tagen). Sollte wider Erwarten die Zustimmung nicht erfolgen – für einige Instrumente sei sogar die zustimmung aller Gläubiger notwendig – , würde Steinhoff ein nach britischen Recht mögliches Zustimmungs-Verfahren nutzen, dass ca. 8 Wochen nach Ablauff der 3 Wochen Frist in  Anspruch nehmen würde. SPÄTESTENS in 11 Wochen sollte also auch die Zustimmung der Fremdkapitalgeber vorliegen. Weiterhin wurden die notwendigen Devisentransaktionen zur Zahlung der Cash-Komponenten des Vergleichsvorschlags bei der Südafrikanischen Zentralbank beantragt – ein Zeitrahmen für die Genehmigung ist nicht vorgegeben.

Louis du Preez, Chief Executive Officer und Management Board Mitglied, betonte am 09.10.2020: “Settlement of the legacy legal claims against Steinhoff remains our top priority and we are fully focused on securing the route towards the implementation of our previously announced proposal. Discussions with the various parties are progressing and the actions being announced today demonstrate that headway is being made. We remain confident that the proposed settlement is in the best interests of all stakeholders and we look forward to receiving the levels of support necessary for implementation of the proposed settlement.

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Nochmal die anstehende – wahrscheinliche – Einigung und somit Ende der Existenzbedrohung

Cristo Wiese brachte die Steinhoff international Holdings NV am 03.07.2020 unter Druck mit seiner Ankündigung, dass eine Einigung zwischen Steinhoff und den „Geschädigten“ im Paket kurz vor dem Abschluss stände. Steinhoff relativierte seine Aussagen am 06.07.2020 mit einer Corporate News, die fortgeschrittene Verhandlungen bestätigte, aber noch keine Einigung „vor Augen“ hatte. Und jetzt liefert Steinhoff eine Wasserstandsmeldung, die konkrete Beträge, Konditionen und Quoten definiert. Ob diese dann Basis für eine endgültige Einigung sein werden, muss man offen lassen. Auf jeden Fall liegt jetzt der Ball bei den „Heeren“ von Anwälten, die die verschiedenen Anspruchsgegner – fast weltweit gestreut – vertreten. Mehr geht wohl nicht, denn die Darlehens- und Anleihegläubiger müssen ja ebenfalls einen möglichen Vergleich abnicken.

Und bevor wir nochmals den Vorschlag präsentieren, die ersten überaus positiven Reaktionen: Christo Wiese, Ex-Chairman von Steinhoff, der „seine“ Pepkor zum größten Retailer Südafrikas in 50 Jahren aufbaute und diese dann in Steinhoff einbrachte, war einer der ersten Kläger gegen Steinhoff nach Aufkommen der Betrugsvorwürfe – und derjenige mit der mit Abstand höchsten Einzelforderung. Der meldete sich am Montag nach Bekanntwerden des Lösungsvorschlages in einem Interview zu Wort. Er äußerte sich gegenüber fin24 am Telefon folgendermaßen: „When I issued my summons against the company in April 2018, I wrote a letter to say that it’s quite clear that the only sensible way of resolving these issues is a settlement in which the creditors and claimants will participate, and it’s now taken two-and-a-half years for other people to come to the same conclusion.“ (fin24, „‚The whole Steinhoff thing is a tragedy‘: Wiese speaks out on settlement proposal“ von Penelope Mashego). So spricht jemand der eine Sache zum Abschluss bringen will.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Produkt_03)}

Und auch die VEB – führend bei den Klagen der „normalen Aktionäre“ der Steinhoff als interessensverband signalisierte auch klare Zustimmung. Der European Investors-VEB’s CEO Paul Koster sagte zum Steinhoff-Vorschlag:

“We have thoroughly reviewed the key terms of Steinhoff’s global settlement proposal from a claimant perspective. European Investors-VEB considers this proposal and its successful implementation will bring a conclusion to Steinhoff’s legacy issues for claimants and will be in the best interest of all parties involved. It is a positive proposal for injured shareholders which shows Steinhoff’s commitment to resolve those issues in very challenging circumstances. Implementation will allow Steinhoff to focus on the future, which is also in the best interest of Steinhoff’s current shareholders. European Investors-VEB recommends that all its partners, members and other constituents support the proposal and its implementation.” (www.europeaninvestors.eu, „European Investors-VEB supports Steinhoff’s global settlement proposal and withdraws collective action“, 27.07.2020)

Klare Worte – Zustimmung, Klage zurückgestellt – auch hier hat man akzeptiert, das eine Lösung vorliegt, die einen Schlusspunkt setzen kann und die allen Stakeholdern eine Chance zum Neuanfang bietet. Weitsichtig.

Nachdem durch die Veräußerung Conforamas „for a nominal amount“ (08.07.2020) – Vollzug sollte bald gemeldet werden – der letzte Wackelkandidat der Steinhoff-Gruppe „ausscheidet“, könnte der Rest wieder eine Chance haben auf ungestörtes Wachstum und die Chance im Laufe der Zeit den hohen Schuldenberg zu reduzieren. Und die Konditionen nach Klärung der Rechtsunsicherheiten wesentlich zu verbessern – derzeit wird Steinhoff durch die extrem hohen Fremdkapitalzinsen nahezu „aufgefressen“.

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„… announce a proposed settlement to conclude the complex legal claims, and ongoing and pending litigation proceedings“

Steinhoff betont, dass eine Einigung im Interesse aller Stakeholder – insbesondere der Geschädigten, der Mitarbeiter, aber auch der Aktionäre – läge. Natürlich könne eine Einigung nur unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Situation Steinhoffs, die durch die Corona-Krise die Geschäfte geschwächt und insbesondere den Wert der Börsenbeteiligung an Pepkor reduziert sah, und der Voraussetzung der Zustimmung der Darlehensgeber des Konzerns erfolgen: „but it is the Steinhoff Board’s intention to resolve the outstanding claims on a fair basis, to provide closure for the claimants, and to deliver stability to the underlying businesses and their employees.“

Jetzt meint Steinhoff ein Einigungsangebot gefunden zu haben, welches die unterschiedlichen Erwartungen „unter einen Hut“ bringe. DerEeinigungsvorschlag sei das Ergebnis 12-monatiger intensiver Verhandlungen, laut dem CEO Louis du Preez.

Lösungsansatz

Derzeit laufen rund 90 Verfahren gegen Steinhoff International Holdings N.V. und die ehemalige Südafrika-Holding in den Niederlanden, Südafrika und Deutschland. Bisher lägen noch nicht alle Forderungen in Summe vor, aber bisher rede man von gut 7 Mrd. EUR. Die Forderungen gegenüber ehemaligen Geschäftsführern oder Mitarbeitern außen vor gelassen.

Sollten alle Forderungen in voller Höhe erfüllt werden, wäre Steinhoff „pleite“, da sie die Assets der Steinhoff-Gruppe abzüglich Schulden weit übersteigen. Wichtig ist Steinhoff eine Klärung aller Forderungen (oder wohl zumindest eines großen Teils). Das Fremdkapital in Höhe von 9,24 Mrd. EUR (Stand 30.09.2019) war Ausgangsbasis für die Lösungsansätze eines Vergleichs mit den „Geschädigten“ – durch Corona verschlechterte sich die Ausgangsbasis – und die Fremdkapitalgeber müssen definitiv einer Vergleichslösung zustimmen bevor diese rechtsgültig werden kann. Vor diesen Problemen standen die Vergleichsansätze: Faire Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel, Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit der Gruppe, möglichst schnelle Klärung der Unsicherheit, Schutz der Mitarbeiter, möglichst umfassende Lösung, Berechenbarkeit für die Forderungsgegner, Fortsetzung der operativen Fokussierung und Profitabilitätssteigerung der Gruppe.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Produkt_02)}

3 Gruppen

Steinhoff unterscheidet 3 Gruppen der Geschädigten:

Zuerst die „Market purchase claimants“: Diejenigen die über die Kapitalmärkte Aktien erworben hatten. Steinhoff vermutet darunter ungefähr zu 50% südafrikanische Investoren. Hierfür will Steinhoff 266 Mio. EUR zur Verfügung stellen, zu 50% in cash, zu 50% in Form von Aktien der südafrikanischen Pepkor (zu 15,00 ZAR je Aktie bewertet – aktueller Börsenkurs: 10,3 ZAR – 52 Wochen Hoch bei 19,43, Tief 9,31). Weiterhin ist Steinhoff bereit bis zu 30 Mio. EUR an Kosten, Gebühren zu übernehmen – wohl vornehmlich Anwalts- und Gerichtskosten der Kläger.

„The Company will settle eligible SIHNV MPCs and SIHPL MPCs for a total settlement consideration amount of EUR 266 million. This settlement consideration will be paid 50 per cent in cash funded from the South African sub-group and 50 per cent in shares of Pepkor Holdings Limited (the Group’s South African retail subsidiary, „PPH„), settled at a deemed price per share of ZAR15. No lock up restriction on future sale of the PPH shares is required in respect of PPH shares transferred to the MPC claimants. SIHNV estimates that approximately 173 million PPH shares (or 4.6 per cent of the total PPH issued share capital) will be transferred to MPC claimants as a result of the settlement.“

Dann die „Contractual claimants“: Diejenigen die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Forderungen gegen den Konzern haben – substantielle Beträge, teilweise strittig und in begrenzter Zahl. Für Forderungen gegen die Steinhoff International Holdings soll die gleiche Quote wie bei den MPC’s zum Tragen kommen. Erwartet werden rund 104 Mio. EUR – wieder zu 50:50 in cash und Pepkor Aktien gezahlt.

„Contractual claims against the Company will be settled at the same relative recovery rate as the MPCs against the Company. The Company estimates the total amount required to settle such contractual claimants to be in the region of EUR104 million. Such settlement consideration will also be paid 50 per cent in cash and 50 per cent in PPH shares settled at a deemed price per share of ZAR15. Consistent with the proposal in relation to the market purchase claimants settled by SIHNV, no lock up restriction on sales of allocated PPH shares is required from the Company’s contractual claimants. The Company estimates that approximately 67 million PPH shares (or 1.8 per cent of the total PPH issued share capital) will be transferred to Company contractual claimants.“

Für Forderungen gegen die Steinhoff International Holdings Proprietary Limited gelten diverse Einzelfallregeln, die jedoch für Deutsche Anleger wenig relevant sind, deshalb „nur“ die offizielle Verlautbarung, jedenfalls sollen die liquiden Mittel von der südafrikanischen Entity selbst aufgebracht werden, die notwendigen Pepkor-Aktien von der Holding. Christo Wiese müsste jedenfalls mit einer wesentlich schlechteren Quote Vorlieb nehmen,w enn er hier zustimmen sollte:

„SIHPL will settle the claims made against it by contractual claimants from its own resources. SIHPL contractual claims (other than claims by Thibault and Wiesfam) will be settled for a total amount of approximately ZAR1.5 billion (EUR76 million at a ZAR/euro rate of 19.5). The claims of Thibault and Wiesfam will be settled for a proportionally lower recovery rate in the total nominal amount of approximately ZAR7.9 billion (EUR406 million at a ZAR/euro rate of 19.5). The settlement consideration will also be paid 50 per cent in cash and 50 per cent in PPH shares at a deemed price per share of ZAR15. Subject as follows, SIHPL contractual claimants will be required to agree to lock up PPH shares allocated to them for 180 days from the effective date of settlement.

In respect of the SIHPL contractual claimants BVI and Cronje & others who are current employees and managers of PPH, SIHPL proposes that their settlement consideration be entirely in the form of PPH shares at a deemed settlement price of ZAR13.5 per share, provided that they agree to a three year lock up restriction on the sale of those PPH shares from the effective date of the settlement. The Company estimates that approximately 345 million PPH shares (or 9.3 per cent of the total PPH issued share capital) will be transferred to SIHPL contractual claimants assuming BVI and Cronje & others take up their option to be paid entirely in PPH shares.“

Schließlich die sog. „Non-qualifying claimants“: Diejenigen Kläger/Forderungsgegner, die in keine der genannten Kategorien fallen – also die weder vertraglich von Konzern-Gesellschaften, noch über den Kapitalmarkt Aktien erworben haben – erhalten kein spezifisches Angebot und müssen im Zweifelsfalle den Rechtsweg einschlagen.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Produkt)}

BILANZWIRKUNG FÜR STEINHOFF

BEI EINIGUNG ZU DEN VORGESCHLAGENEN BEDINGUNGEN wäre weiterhin eine Pepkor-Beteiligung über 50%. Die südafrikanische Entity würde Kreditlinien verlängern. Jedenfalls „kostet“ es die beiden Steinhoff Einheiten insgesamt 494 Mio. EUR an Liquidität zzgl. Rechtskosten, die aber so zumindest „einen Deckel“ bekommen würden.  Jetzt liegt es bei den Forderungsgegnern. Eine Lösung, die für die Aktionäre, die aktuellen Aktionäre durchaus akzeptabel sein sollte. Und in anbetracht der hohen Schuldenlast des Konzerns müssen ja auch diese Forderunsginhaber zustimmen – un dhier ist man wahrscheinlich schon Richtung Schmerzgrenze unterwegs. Spannend ob man seitens Steinhoff die notwendige Zustimmung findet…

Heute (29.10.2020 / 12.08 Uhr) notierten die Aktien der Steinhoff International Holdings AG im Xetra -Handel  mit schwarzen Vorzeichen bei 0,048 EUR – PLUS 18,63% (+0,01 EUR). Auch diese Aktie können Sie ab 0,00 EUR auf Smartbroker handeln.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}


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