Prime Standard | Grammer AG versucht zu beruhigen – viele Fragen bleiben…

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nebenwerte news nebenwerte magazin12.02.2020 – Trotz der erheblichen Herausforderungen für die Weltwirtschaft und den Automobilsektor hat die Grammer AG (ISIN: DE0005895403) ihre prognostizierten Ziele für Umsatz und Ergebnis im Geschäftsjahr 2019 erreicht. Und die versuchte feindliche Übernahme durch die Hastor-Familie wurde seinerzeit durch einen weißen Ritter – die Chinesiche Ningbo Jifeng abgewehrt. Heute bestimmen die Chinesen das Unternehmen – mit komplett neuem Vorstand, der alte verließ Grammer geschlossen nach der Übernahme. Und aus diesen alten Zeiten kommt der aktuelle Ärger – die unerwünschte Presseaufmerksamkeit und die Durchsuchungen.wegen diversen Vorwürfen.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}

Es geht um Insiderstraftaten und Verstösse gegen Ad-hoc-Pflichten der Grammer AG

Grammer versucht den Sachverhalt klarzustellen und den Großteil der Vorwürfe als „nicht-die-Gesellschaft“-betreffend darzustellen. Bei Ad-hoc-Pflichten geht das nicht, wobei gerade dieser Komplex oft schwierig einschätzbar und möglicherweise durch unterschiedliche Sichtweisen zu Gesetzesverstößen führen könnte. Wie gesagt könnte – hier fehlen uns weitere Informationen, um eine Einschätzung vorzunehmen. „Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen hat am 11. Februar 2020 eine Presseinformation veröffentlicht. Darin heißt es, dass gegen sechs Beschuldigte wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz ermittelt werde. Eine dieser Personen stehe im Verdacht, als sog. „Tippgeber“ zuvor Insiderinformationen weitergegeben zu haben.

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Was wird aus der Grammer AG, die operativ überzeugt? Die aktuellen Ermittlungen betreffen nur im geringen Maße die aktuelle Situation – und von den Personen sowieso nicht – der Vorstand wurde komplett ausgetauscht.  DIE kostenlose Analyse von HEUTE. SPANNENDE PERSPEKTIVEN ODER …

In diesem Zusammenhang führe die ermittelnde Staatsanwaltschaft auch das Bußgeldverfahren gegen drei ehemalige Vorstände eines Unternehmens aus dem Bereich der Autoteilezulieferer und gegen das Unternehmen selbst wegen des Vorwurfs zweier verspäteter Ad hoc-Mitteilungen.Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurden 16 Objekte in Frankfurt bzw. dem Rhein-Main-Gebiet und Bayern sowie in München und Berlin durchsucht.Die Grammer AG („Grammer“) war durch diese Maßnahmen lediglich an zwei ihrer Standorte in Bayern betroffen. Die Durchsuchungen in Frankfurt bzw. dem Rhein-Main-Gebiet, in München und Berlin sowie gegebenenfalls an anderen bayerischen Orten hatten mit Grammer nichts zu tun. Grundlage der Durchsuchungen bei Grammer waren zwei unterschiedliche Durchsuchungsbeschlüsse. Der erste Durchsuchungsbeschluss betraf das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen sechs natürliche Personen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot. Der zweite Durchsuchungsbeschluss bezog sich auf ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen zweier angeblich verspäteter Ad hoc-Mitteilungen des Unternehmens.“{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Wasserstoff)}

Bevor wir den Wortlaut der Stellungnahme veröffentlichen, kurz zum Operativen

Auf Basis der vorläufigen Zahlen erwirtschaftete der international tätige Zulieferer für Pkw-Innenausstattung und Nutzfahrzeug-Sitze erstmalig einen Umsatz von über 2 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2019. Das entspricht einem Plus von mehr als 150 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr und liegt damit innerhalb der unterjährig angepassten Prognose.{loadmodule mod_custom,Nebenwerte – Anzeige in Artikel (Google)}

Insbesondere das Automotive Segment, in dem erstmalig die Umsätze des in 2018 erworbenen amerikanischen Automobilzulieferers TMD für ein Gesamtjahr konsolidiert wurden, trug zum Wachstum des Unternehmens bei. So stieg der Umsatz in diesem Segment auf rund 1,5 Milliarden Euro (Vj. 1,3 Milliarden Euro). Der Umsatz im Segment Commercial Vehicles lag trotz der im 2. Halbjahr niedrigeren Nachfrage mit rund 0,6 Milliarden Euro auf Vorjahresniveau (Vj. 0,6 Milliarden Euro).

Das operative EBIT (EBIT vor Währungseffekten und sonstigen Einmal- oder Sondereffekten) lag mit rund 77 Millionen Euro im Rahmen der Prognose (Vj. 75,8 Millionen Euro). Die Marge des operativen EBIT verringerte sich dabei leicht auf 3,8 Prozent (Vj. 4,1 Prozent). Ursächlich dafür waren insbesondere diverse Sondereinflüsse. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) nach IFRS betrug rund 74 Millionen Euro (Vj. 48,7 Millionen Euro).{loadmodule mod_custom,Sentifi Text Widget}

STTELLUNGNAHME IM WORTLAUT

STELLUNGNAHME DER GRAMMER AG:

GRAMMER VOM VORWURF DES VERSTOSSES GEGEN INSIDERHANDELS-VERBOT NUR AM RANDE BETROFFEN

Grammer hat alle Vorkehrungen getroffen und Strukturen geschaffen um sicherzustellen, dass alle seine Mitarbeiter nicht gegen rechtliche Bestimmungen und dabei vor allem gegen Bestimmungen zum Insiderhandelsverbot verstoßen.

Grammer legt vor allem Wert auf die Feststellung, dass es keinerlei Verdachtsmomente gegen aktuelle oder ehemalige Mitglieder des Vorstands oder aktuelle oder ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrats gibt und solche Verdachtsmomente auch nicht gegen aktuelle oder ehemalige leitende Mitarbeiter von Grammer vorliegen. Demgemäß erfassen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main auch keine Mitglieder dieser Personengruppen.

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren richtet sich gegen fünf Personen, die weder bei Grammer angestellt sind oder waren noch sonst aus Sicht von Grammer in Verbindung zu Grammer stehen oder gestanden haben. Bei der sechsten Person, die von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als Beschuldigte geführt wird, handelt es sich um einen Mitarbeiter von Grammer im unteren Management. Diese Person hatte keinen Zugang zu etwaigem Insiderwissen. Inwieweit diese Person gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat, bleibt den weiteren Ermittlungen vorbehalten. Aus Sicht von Grammer liegen keine Anhaltspunkte vor, dass es sich bei dieser Person um den sog. „Tippgeber“ handelt.

KEINE VERSPÄTETEN AD HOC-MITTEILUNGEN

Bei der BaFin ist seit 2017 ein Verfahren wegen des Vorwurfs zweier angeblich zu spät veröffentlichter Ad hoc-Mitteilungen im ersten Halbjahr 2017 anhängig. Grammer hat die Vorwürfe durch seine rechtlichen Berater zurückweisen lassen. Der letzte Schriftwechsel mit der BaFin datierte vom 17. April 2018, also vor fast 22 Monaten. Damals ließ die BaFin mitteilen, die Sache an ihre Abteilung für Ordnungswidrigkeiten abgegeben zu haben. Als nächstes hätte eine Anhörung von Grammer erfolgen sollen, zu der es bisher nicht gekommen ist.

Grammer ist davon überzeugt, sich auch im Zusammenhang mit kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten generell und damit auch im maßgeblichen Zeitraum in 2017 in jeder Hinsicht rechtlich korrekt verhalten zu haben. Etwaige Ad hoc-Mitteilungen sind jeweils zeitlich und inhaltlich korrekt erfolgt. Dies wird gegebenenfalls ein gerichtliches Verfahren bestätigen.

In jedem Fall ist es offensichtlich falsch, einen Zusammenhang zwischen dem Vorwurf eines angeblichen Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot einerseits und dem Vorwurf etwaiger verspäteter Ad hoc-Mitteilungen andererseits herzustellen, wie dies auf Basis der Presseinformation der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main in den Medien erfolgt ist. Ein solcher Zusammenhang ist schon deshalb ausgeschlossen, weil die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz den Zeitraum Mai und Juni 2018 betreffen, es bei der Frage, ob Grammer Ad hoc-Mitteilungen unter Umständen hätte früher veröffentlichen müssen, dagegen um den Zeitraum Januar bis April 2017 geht.

Aus Sicht von Grammer ist das Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Insiderhandelsverbot „der Einfachheit halber“ mit den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Ordnungswidrigkeitenverfahren verbunden worden. Grammer möchte eine solche Verknüpfung zweier nicht miteinander zusammenhängender Vorgänge nicht kommentieren. Der in der Presseinformation der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hergestellte Zusammenhang kann aus Sicht von Grammer jedoch missverständlich interpretiert werden, wie die in der Zwischenzeit erfolgte ausführliche Berichterstattung in den Medien und die zum Teil daraufhin erfolgten Reaktionen gezeigt haben.

Grammer wird auch weiterhin mit der BaFin eng zusammenarbeiten. Grammer ist davon überzeugt, dass eine Sichtung der Informationen und Unterlagen bestätigen wird, dass sich Grammer durchgehend rechtlich korrekt verhalten hat.

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Und jetzt? Scheint überzeugend und notwendig um Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Einzelheiten sollten in naher Zukunft im Rahmen der staatsanwaltlichen Ermittlungen bekannt werden. Glaubwürdig? Ja, der alte Vorstand ist komplett weg, also gibt es keine notwendigen Rücksichtnahmen oder Selbstschutz-Beweggründe. Die Aktie jedenfalls ist wenig berührt durch die „Geschichte“ und handelt aktuell bei 30,45 EUR, leicht im Plus, 12.02.2020/16:51 Uhr.


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