SDAX | Steinhoff: Versetzen Anwälte den Todesstoss?

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Steinhoff International Holdings NV (ISIN: NL0011375019) ist nicht nur operativ unter Beschuss.

Die Kanonen sind in Stellung und wie wir bereits vorher thematisierten, sieht es auf der Schadensersatzseite für die Steinhoff auch gefährlich aus. Auf der Seite www.steinhoff-sammelklage.de findet sich folgender Satz: „Nach unserer festen Rechtsüberzeugung haftet Steinhoff den Investoren auf Schadensersatz, und zwar aufgrund fehlerhafter Kapitalmarktkommunikation und falscher Finanzberichterstattung.“ Und weiter wird präzisiert:“ Auf der Grundlage der bislang bekannten Umstände gilt, dass gute Erfolgsaussichten für all diejenigen Aktionäre bestehen, welche Aktien der Steinhoff International Holdings N.V. (ISIN: NL0011375019) zwischen dem 07.12.2015 und dem 05.12.2017 erworben haben. Ebenfalls können sich auch solche Aktionäre Hoffnung auf Schadensersatz machen, welche zwischen dem 26.06.2013 und dem 06.12.2015 Aktien der SIHL erworben haben.“

Nicht nur das deutsche Investoren auf ihre Möglichkeiten hingewiesen werden, wird auch klar, dass „TILP (die aktive Anwaltskanzlei in Deutschland) in diesem grenzüberschreitenden Fall auch in weiteren Ländern aktiv, um sämtlichen Anlegern die jeweils optimale Ausgangsposition zu verschaffen. TILP kooperiert zu diesem Zwecke bereits jetzt grenzüberschreitend mit Kanzleien und Experten aus mehreren Ländern, insbesondere aus den USA, den Niederlanden und Südafrika.“{loadmodule mod_custom,Sentifi Text Widget}

Neben den bereits früher erwähnten Klagen in den Niederlanden, die laut Information der Steinhoff International Holdings NV nur bis April nächsten Jahres ruhend gestellt sind: „Investment group VEB/European Investors and global retailer Steinhoff International Holdings N.V. (“Steinhoff”) have agreed to suspend the collective action currently ongoing between them in The Netherlands until 3 April 2019.“ ist auf der deutschen Seite www.steinhoff-sammelklage.de auch von einer südafrikanischen Sammelklage die Rede: „So hat die auf grenzüberschreitende Sachverhalte spezialisierte Schwester-Kanzlei TILP Litigation daran mitgewirkt, eine Sammelklage vor dem High Court in Johannesburg, Südafrika, vorzubereiten und einzureichen und steht den Kollegen aus Südafrika auch weiterhin zur Seite. Die südafrikanische Sammelklage wurde am 08.08.2018 eingereicht und richtet sich gegen die Steinhoff International Holdings N.V., Banken, Wirtschaftsprüfer und ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte von Steinhoff.“

Viel Feind,  viel Ehr

kann hier wohl nicht gelten. Verständlich, dass der Kurs der Steinhoff International Holdings NV sich trotz eines derzeitigen Substanzwertes von vielleicht noch rund 5 Milliarden Euro nicht einmal in Höhe von 10% davon bewegt. Die Unsicherheiten sind den meißten Anlegern wahrscheinlich einfach zu groß. Und in dieser ganzen Litanei findet sich noch kein Hinweis auf amerikanische Klagen, dem Heimatland der Schadensersatzklagen.

Aktuell (23.10.2018 / 13:48 Uhr) notieren die Aktien der Steinhoff International Holdings im Xetra-Handel mit einem Minus von -0,01 EUR (-4,01 %) bei 0,1270 EUR.

 


Chart: Steinhoff International Holding N.V. | Powered by GOYAX.de
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